221852 · Beschlussvorlage
Verbindliche Anerkennung der ANBest-I NRW für die Bewilligung einer institutionellen Förderung an den Verein Beethoven- Haus
Kerndaten
- Nummer
- 221852
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221852 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Verbindliche Anerkennung der ANBest-I NRW für die Bewilligung einer institutionellen Förderung an den Verein Beethoven- Haus Beratungsfolge Kulturausschuss 23.11.2022 Empfehlung Rat 08.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn verzichtet bei Bewilligung einer institutionellen Förderung an den Verein Beethovenhaus ab dem 01.01.2023 auf die Anwendung der eigenen Förderbedingungen (Allgemeine Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse im Bereich der Kultur). Stattdessen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung des Bundeslandes NRW (ANBest-I NRW) anzuwenden. Gleichzeitig erfolgt eine Umstellung der Förderung von Festbetragsfinanzierung auf Fehlbedarfsfinanzierung. Begründung Der Verein Beethoven- Haus Bonn e.V. wurde 1889 gegründet. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, Beethovens Leben, Werk und Wirken in zeitgemäßer Form zu erschließen und zu vermitteln. Zu der Einrichtung gehört das Museum in Beethovens Geburtshaus, eine musikwissenschaftliche Forschungsabteilung nebst Bibliothek und Verlag sowie der Kammermusiksaal. Die institutionellen Zuwendungsgeber des Vereins sind die Stadt Bonn mit rund 20% des Förderanteils sowie das Land NRW und der Bund mit zusammen rd. 80%igem Anteil. Die jährliche Fördersumme der Stadt Bonn beträgt zur Zeit 365.000,00 €. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt für alle drei Zuschussgeber durch die Bezirksregierung Köln. Dies entspricht den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), wonach die Zuwendungsgeber bei einer gemeinsamen Förderung das Einvernehmen u.a. über die Gültigkeit von Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid und über den Verwendungsnachweis und seine Prüfung durch eine der beteiligten Verwaltungen herstellen sollen. Um im Sinne des § 44 LHO Einvernehmen herzustellen beabsichtigt dieSeite 1 von 2 Seite 2 Kulturverwaltung zukünftig in Zuwendungsbescheiden an den Verein Beethovenhaus darauf hinzuweisen, dass die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung des Bundeslandes NRW (ANBest-I NRW) anzuwenden sind. Dieser Hinweis erfolgt ebenfalls in den Zuwendungsbescheiden des Bundesverwaltungsamtes an den Verein Beethovenhaus. Außerdem wird die Förderung ab dem 01.01.2023 von Festbetragsfinanzierung auf Fehlbedarfsfinanzierung umgestellt. Ein Festhalten an der bisherigen Finanzierungsart wäre in diesem Falle nicht sinnvoll, da die beiden anderen Fördergeber im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung leisten. Außerdem sind Rücklagen der kulturellen Einrichtungen durch die AnBest-I NRW nicht vorgesehen. Sollte es aufgrund von Mehreinnahmen oder Minderausgaben zu Rückforderungen kommen, wäre es der Stadt Bonn auch bei Festhalten an der Festbetragsfinanzierung nicht möglich, zugunsten der Einrichtung auf eine Rückforderung zu verzichten. Der Verzicht würde dann zugunsten der beiden größeren Fördergeber erfolgen, die den Anteil der Stadt Bonn ebenfalls einfordern würden. Der Verein Beethovenhaus wurde über die geplante Änderung der Vorgehensweise informiert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.04.02 Kulturförderung freie Träger 1.41.00.04.02.01 Zuschüsse an Einrichtungen der freien Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 365.000,00 € 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 365.000,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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