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221851-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen im Rahmen der Nutriapopulation in der Rheinaue Bonn

Nummer
221851-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221851 Bürgerantrag: Maßnahmen im Rahmen der Nutriapopulation in der Rheinaue Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221851-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Maßnahmen im Rahmen der Nutriapopulation in
der Rheinaue Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In dem eingereichten Bürgerantrag wird vorgeschlagen, die Mitteilungsvorlage
zum Nutriamanagement der Stadtverwaltung Bonn im linksrheinischen
Rheinauenpark (DS 221672) zu ergänzen. Der Antragsteller schlägt vor, dass
die Nutrias vor Ort sterilisiert werden und eine Tötung ausgeschlossen wird.
Zudem soll die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Umsiedlung der Tiere an das
Rheinufergebiet möglich ist.
Nutrias sind nicht heimische Wildtiere und gelten in Deutschland und der
Europäischen Union seit 2017 als invasive Art. Unter "invasiv" versteht man
Arten, die vornehmlich durch menschliches Handeln in neue Gebiete
eingebracht wurden und dort durch ihre Etablierung eine Gefährdung für die
heimischen Tier- und Pflanzenarten darstellen.
Am Rheinauensee hat sich seit einigen Jahren eine Nutria-Population etabliert.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Rheinauensees wurden viele
Verstecke und Höhlen besonders sichtbar, sodass von einer aktuellen
Population von 60-100 Tieren auf kleinstem Raum und mit steigender Tendenz
ausgegangen wird. Die milden Winter, fehlende natürliche Feinde und
insbesondere das durch Menschen in falsch verstandener Tierliebe verursachte
hohe Nahrungsangebot durch Fütterungen führen zu vielen
Reproduktionszyklen und einem starken Anwachsen der Population in der
Rheinaue.
Mit steigender Anzahl von Individuen ist auch eine zunehmende Beschädigung
der Uferbereiche und Pflanzungen am Rheinauensee zu beobachten. Hiervon
sind vor allem alte Parkbäume, Ufer- und Unterwasserpflanzen sowie seltene
und geschützte Muschelarten betroffen. Sie stellen auch eine ernst zu
nehmende Gefährdung für vorhandene Hochwasserschutzmaßnahmen dar.
In der linksrheinischen Rheinaue besteht aus diesen Gründen zwingend
Handlungsbedarf, die Nutria-Population deutlich zu minimieren und konstant
niedrig zu halten. Grundsätzlich soll eine Populationskontrolle unter
Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt
und der Kosten angestrebt werden.Seite 1 von 3
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Die Verwaltung hat in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe die
unterschiedlichen Möglichkeiten und wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung
der Nutria-Population in der Bonner Rheinaue zusammengetragen und
bewertet. Auch die Thematik der Sterilisation / Kastration aller Tiere als eine
Lösungsmöglichkeit wurde intensiv betrachtet. Explizit zu dieser Thematik
erfolgten verschiedene Abstimmungen mit Fachexpert*innen des Landesamts
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie mit
Kolleg*innen aus anderen Kreisen und Kommunen in NRW.
Zur Sterilisation / Kastration müssten die Tiere zunächst mit Lebendfallen
eingefangen und zu einem Tierarzt verbracht werden, um die Operation dort
durchführen zu lassen. Die Tiere müssten mindestens drei Tage nach dem
Eingriff unter Beobachtung bleiben, um mögliche Reaktionen/Infektionen
auszuschließen. Es ist unklar, wo die Tiere für diesen Zeitraum verbleiben
könnten, denn Tierheime können aufgrund der ständig hohen Auslastung nicht
in Anspruch genommen werden.
An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich
hier um Wildtiere und nicht um Haustiere handelt. Jedes Handeln durch den
Menschen bedeutet Stress für das Wildtier. Das individuell verursachte Tierleid,
welches durch das Einfangen, den Transport, den veterinärmedizinischen
Eingriff, die Behandlung und Nachsorge sowie das temporäre Verbleiben in
Gefangenschaft verursacht wird, ist hierbei nicht zu unterschätzen und zudem
mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Diese Einschätzung wird auch von den
Artenschutz-Fachkolleg*innen des LANUV geteilt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW
beschreibt ebenfalls, dass ein Sterilisationsprojekt nicht die gewünschte
Zielerreichung erwirken würde:
Eine Freisetzung sterilisierter oder kastrierter Nutrias würde weder unmittelbar
noch mittelfristig eine Abhilfe gegen die negativen Auswirkungen der Nutrias im
Rheinauenpark schaffen und ist deswegen im Nutria-Maßnahmenblatt der
Bundesländer (vgl. LANUV NRW – Neobiota: naturschutzinformationen-nrw.de)
nicht als Managementmaßnahme vorgesehen. Kastration und Sterilisation
könnten dann als Managementmaßnahme wirksam sein, wenn dadurch eine
Erschöpfung und schließlich Tilgung der Population zu erreichen wäre. Dies ist
bei der Nutria angesichts flächendeckenden Verbreitung aber ausgeschlossen.
Eine Umsiedlung an das Rheinufergebiet ist nicht möglich, da die Tiere durch
ihre Untergrabungen Schäden in Millionenhöhe an Ufern und Dämmen und
Beeinträchtigungen an sensiblen Bereichen des Hochwasserschutzes
verursachen können. Entlang des Rheines sowohl auf Bonner Stadtgebiet als
auch in den angrenzenden Kreisen und Kommunen gibt es eine Vielzahl von
Erddämmen, die durch ein Vorkommen von Nutrias gefährdet wären. Eine
weitere Ausbreitung über den Rheinauenpark an das Rheinufer hinaus muss
daher verhindert werden.
Die Stadtverwaltung hat die Möglichkeit der Populationsreduzierung durch ein
Sterilisationsprojekt oder eine Umsiedlung der Tiere intensiv geprüft und ist
nach rechtlicher Abwägung der EU-Verordnung 1143/2014 und des § 40
BNatSchG sowie nach expliziter Abstimmung mit dem LANUV zu der
Erkenntnis gelangt, dass eine Behandlung und Wiedereinbringung vonSeite 2 von 3
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invasiven Arten nicht zulässig ist.
Aufgrund der Populationsgröße, der dadurch verursachen ökologischen und
ökonomischen Schäden, des hohen personellen und finanziellen Aufwandes
sowie der rechtlichen Unzulässigkeit einer Wiederaussetzung invasiver Arten
kommt die Stadt in der Abwägung der möglichen und wirksamen Maßnahmen
zu dem Ergebnis, dass ein Sterilisationsprojekt im linksrheinischen
Rheinauenpark nicht durchgeführt werden kann. Die vom Antragsteller
vorgeschlagenen Alternativ-Maßnahmen können daher in der
Mitteilungsvorlage DS Nr. 221672 “Nutriamanagement im linksrheinischen
Rheinauenpark“ nicht berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de