221850-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: 19-Euro Schülertickets für Grundschülerinnen und -schüler
Kerndaten
- Nummer
- 221850-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221850-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V CDU-Antrag: 19-Euro Schülertickets für Grundschülerinnen und -schüler Beratungsfolge Schulausschuss 19.01.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Alle städt. Grundschulen befinden sich derzeit im Fakultativmodell, so dass ein Schülerticket für die Primarstufe im Schuljahr 2022/23 zum Preis von mtl. 29,70 € angeboten wird. Laut Antrag soll allen Grundschüler*innen mit Wohnsitz in Bonn ein Schülerticket zum Preis von 19 € angeboten werden. Aktuell werden an den städtischen Bonner Grundschulen 12.368 Schüler*innen beschult. Davon haben 12.262 Kinder ihren Wohnsitz in Bonn. Unklar ist, ob die Antragsteller grundsätzlich auch Schüler*innen im Primarbereich der städtischen Förderschulen berücksichtigt wissen wollen. Im Primarbereich der städtischen Förderschulen werden aktuell an 5 Standorten rd. 420 Schüler*innen mit Wohnsitz in Bonn beschult. Davon sind 2 Standorte (222 Schüler*innen) Förderschulen mit reinem Primarbereich. Da ein Teil der Kinder ohnehin mit sog. Schülerspezialverkehr transportiert wird, könnte - nach näherungsweiser Einschätzung – eine Ausweitung des 19 EURO Ticket- Angebotes auf diese Schüler*innengruppe zu einer etwaigen Mehrabnahme von maximal rd. 300 SchülerTickets führen. Nach Auskunft der Stadtwerke Bonn (SWB) ist ein Wechsel aller städt. Schulen, an denen nur die Primarstufe unterrichtet wird, flexibel ab dem 01. Dezember 2022 ins Subventionsmodell möglich. Im Subventionsmodell wird das Schülerticket in diesem Schuljahr zum mtl. Preis von 23,50 € angeboten. A) Die Umstellung des Vertrages kann von den SWB flexibel ab dem 01. Dezember 2022 gewährleistet werden. B) Von der finanziellen Besserstellung wären aktuell rd. 640 Schüler*innen in der Primarstufe (SchülerTicket ohne Ermäßigung) betroffen, deren Ticketpreis sich von 29,70 € auf 19,00 € reduzieren würde.Seite 1 von 4 Seite 2 Für diesen Personenkreis müsste jedes Schülerticket mit 4,50 € (die Differenz von 23,50 € zu 19,00 €) durch die Stadt bezuschusst werden. Die Mehrkosten würden jährlich 34.560 € (640 Schüler*innen * 4,50 € * 12 Monate) pro Jahr betragen. Dieser Betrag würde sich bei einer erhöhten Abnahme dieses Tickets entsprechend der Anzahl der Neukund*innen erhöhen. Wie hoch die Abnahmequote bei derzeit ca. 12.262 Schüler*innen der Primarstufe (sowie bis zu maximal 300 Schüler*innen im Primarbereich der städtischen Förderschulen) steigt, kann nicht prognostiziert werden. C) Als weitere Mehrkosten müssen Einnahmeausfälle der SWB durch den Schulträger kompensiert werden, die durch die Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung an den Verkehrsbetrieb zu zahlen wären. Hierbei handelt es sich um Zahlungen für derzeit 180 Schüler*innen, die aufgrund der Regelungen zur Geschwisterermäßigung nur 11,20 € pro Ticket zahlen müssen, um 7 Schüler*innen, die nur 5,60 € pro Ticket zahlen müssen und um ein Ticket, das umsonst ausgehändigt werden muss. Berechnung: 180 Schüler*innen X 12,30 € (23,50 € - 11,20 €) X 12 Monate = 26.568,00 € 7 Schüler*innen X 17,90 € (23,50 € - 5,60 €) X 12 Monate = 1.503,60 € 1 Schüler*in X 23,50 € X 12 Monate = 282,00 € Gesamt: 28.353,60 € Erläuterung der Mehrkosten in Höhe von 28.353,60 €: Diese Mehrkosten fallen im bisherigen Fakultativmodell nicht an, da die Abonnenten und Abonnentinnen direkt den ermäßigten Preis (11,20 €, 5,60 € oder 0,00 €) an die Stadtwerke Bonn (SWB) zahlen. Beim Wechsel ins Subventionsmodell erhalten die Stadtwerke Bonn (SWB), unabhängig von den zwingend notwendigen Ermäßigungen durch die Schülerfahrkostenverordnung, für jedes ausgestellte Schülerticket den Betrag von 23,50 € von allen Abonnenten und Abonnentinnen. Werden die Mehrkosten in Punkt C) nicht auf diesem Weg direkt vom Schulamt übernommen, müssten alle Abonnenten und Abonnentinnen mit einem Anspruch auf ein ermäßigtes Ticket (als Beispiel 11,20 €) zunächst den regulären Ticketpreis in Höhe von 23,50 € an die Stadtwerke Bonn (SWB) zahlen. Gleichzeitig müssten alle Abonnenten und Abonnentinnen die Kostenübernahme des zu viel gezahlten Betrages in Höhe von 12,30 € (23,50 € - 11,20 €) im Schulamt beantragen. Für den Abonnenten und die Abonnentin ist der Schritt C) nicht sichtbar. Er ermöglicht es den Stadtwerken Bonn (SWB) allerdings, dass diese weiterhin den richtigen Endpreis (in dem Beispielfall 11,20 €) bei den Abonnenten und Abonnentinnen einziehen und die übrigen Kosten direkt vom Schulamt erstattet bekommen. D) Zusätzliche Kosten für die Umstellung des Vertrages entstehen bei den Stadtwerken nicht. Die Gesamtkosten betragen demnach im Schuljahr 2022/2023 mtl. 5.062,80 €. Bei der Umstellung ab Dezember 2022 belaufen sich die Kosten bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 somit auf 45.565,20 €, bei der Umstellung ab Dezember 2022 auf 40.502,40 €.Seite 2 von 4 Seite 3 Ergänzende Anmerkung der Verwaltung: Unter Bezugnahme auf die Diskussion im Schulausschuss am 18.10.2022 und die Verschiebung der Vorlage in der Ratssitzung am 27.10.2022 in die Haushaltberatungen weist die Verwaltung auf folgendes hin: Die im Kontext des 19-Euro-Tickets aufgeworfene Frage, inwieweit das angekündigte 49-Euro-Ticket finanzielle Konsequenzen für die Stadt haben könnte, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Weitergehende Informationen zur Finanzierung oder finanziellen Beteiligung am 49 €-Ticket liegen der Verwaltung bislang noch nicht vor. Die Verwaltung geht bislang davon aus, dass wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, eine Bezuschussung an die Stadt Bonn erfolgt (dies wurde beim 9 €-Ticket ebenfalls so gehandhabt). Generell muss die Stadt Bonn das Defizit der SWB (Kosten- Einnahmen-Gewinne aus der Versorgungswirtschaft) ausgleichen. Nach Einführung des bisherigen 19-Euro-Tickets sind lt. SWB 9.854 Tickets zum Stichtag 01.09.2022 abgenommen worden. Zum 01.09.2021 lag die Abnahme bei 9.652 Tickets. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.000.000,00 EUR 161001207, 72.1000 (527120 Schülerbeförd erungskosten) 2022ff. Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlichSeite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de