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221850-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: 19-Euro Schülertickets für Grundschülerinnen und -schüler

Nummer
221850-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 27.04.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Schulausschusses 23.02.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221850 CDU-Antrag: 19-Euro Schülertickets für Grundschülerinnen und -schüler

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221850-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
CDU-Antrag: 19-Euro Schülertickets für
Grundschülerinnen und -schüler
Beratungsfolge
Schulausschuss 19.01.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme
Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Alle städt. Grundschulen befinden sich derzeit im Fakultativmodell, so dass ein
Schülerticket für die Primarstufe im Schuljahr 2022/23 zum Preis von mtl. 29,70
€ angeboten wird.
Laut Antrag soll allen Grundschüler*innen mit Wohnsitz in Bonn ein
Schülerticket zum Preis von 19 € angeboten werden.
Aktuell werden an den städtischen Bonner Grundschulen 12.368 Schüler*innen
beschult. Davon haben 12.262 Kinder ihren Wohnsitz in Bonn.
Unklar ist, ob die Antragsteller grundsätzlich auch Schüler*innen im
Primarbereich der städtischen Förderschulen berücksichtigt wissen wollen. Im
Primarbereich der städtischen Förderschulen werden aktuell an 5 Standorten
rd. 420 Schüler*innen mit Wohnsitz in Bonn beschult. Davon sind 2 Standorte
(222 Schüler*innen) Förderschulen mit reinem Primarbereich. Da ein Teil der
Kinder ohnehin mit sog. Schülerspezialverkehr transportiert wird, könnte - nach
näherungsweiser Einschätzung – eine Ausweitung des 19 EURO Ticket-
Angebotes auf diese Schüler*innengruppe zu einer etwaigen Mehrabnahme
von maximal rd. 300 SchülerTickets führen.
Nach Auskunft der Stadtwerke Bonn (SWB) ist ein Wechsel aller städt.
Schulen, an denen nur die Primarstufe unterrichtet wird, flexibel ab dem 01.
Dezember 2022 ins Subventionsmodell möglich. Im Subventionsmodell wird
das Schülerticket in diesem Schuljahr zum mtl. Preis von 23,50 € angeboten.
A)
Die Umstellung des Vertrages kann von den SWB flexibel ab dem 01.
Dezember 2022 gewährleistet werden.
B)
Von der finanziellen Besserstellung wären aktuell rd. 640 Schüler*innen in der
Primarstufe (SchülerTicket ohne Ermäßigung) betroffen, deren Ticketpreis sich
von 29,70 € auf 19,00 € reduzieren würde.Seite 1 von 4
Seite 2
Für diesen Personenkreis müsste jedes Schülerticket mit 4,50 € (die Differenz
von 23,50 € zu 19,00 €) durch die Stadt bezuschusst werden. Die Mehrkosten
würden jährlich 34.560 € (640 Schüler*innen * 4,50 € * 12 Monate) pro Jahr
betragen. Dieser Betrag würde sich bei einer erhöhten Abnahme dieses Tickets
entsprechend der Anzahl der Neukund*innen erhöhen.
Wie hoch die Abnahmequote bei derzeit ca. 12.262 Schüler*innen der
Primarstufe (sowie bis zu maximal 300 Schüler*innen im Primarbereich der
städtischen Förderschulen) steigt, kann nicht prognostiziert werden.
C)
Als weitere Mehrkosten müssen Einnahmeausfälle der SWB durch den
Schulträger kompensiert werden, die durch die Regelungen der
Schülerfahrkostenverordnung an den Verkehrsbetrieb zu zahlen wären.
Hierbei handelt es sich um Zahlungen für derzeit 180 Schüler*innen, die
aufgrund der Regelungen zur Geschwisterermäßigung nur 11,20 € pro Ticket
zahlen müssen, um 7 Schüler*innen, die nur 5,60 € pro Ticket zahlen müssen
und um ein Ticket, das umsonst ausgehändigt werden muss.
Berechnung:
180 Schüler*innen X 12,30 € (23,50 € - 11,20 €) X 12 Monate = 26.568,00 €
7 Schüler*innen X 17,90 € (23,50 € - 5,60 €) X 12 Monate = 1.503,60 €
1 Schüler*in X 23,50 € X 12 Monate = 282,00 €
Gesamt: 28.353,60 €
Erläuterung der Mehrkosten in Höhe von 28.353,60 €:
Diese Mehrkosten fallen im bisherigen Fakultativmodell nicht an, da die
Abonnenten und Abonnentinnen direkt den ermäßigten Preis (11,20 €, 5,60 €
oder 0,00 €) an die Stadtwerke Bonn (SWB) zahlen.
Beim Wechsel ins Subventionsmodell erhalten die Stadtwerke Bonn (SWB),
unabhängig von den zwingend notwendigen Ermäßigungen durch die
Schülerfahrkostenverordnung, für jedes ausgestellte Schülerticket den Betrag
von 23,50 € von allen Abonnenten und Abonnentinnen.
Werden die Mehrkosten in Punkt C) nicht auf diesem Weg direkt vom Schulamt
übernommen, müssten alle Abonnenten und Abonnentinnen mit einem
Anspruch auf ein ermäßigtes Ticket (als Beispiel 11,20 €) zunächst den
regulären Ticketpreis in Höhe von 23,50 € an die Stadtwerke Bonn (SWB)
zahlen. Gleichzeitig müssten alle Abonnenten und Abonnentinnen die
Kostenübernahme des zu viel gezahlten Betrages in Höhe von 12,30 € (23,50 €
- 11,20 €) im Schulamt beantragen.
Für den Abonnenten und die Abonnentin ist der Schritt C) nicht sichtbar. Er
ermöglicht es den Stadtwerken Bonn (SWB) allerdings, dass diese weiterhin
den richtigen Endpreis (in dem Beispielfall 11,20 €) bei den Abonnenten und
Abonnentinnen einziehen und die übrigen Kosten direkt vom Schulamt erstattet
bekommen.
D)
Zusätzliche Kosten für die Umstellung des Vertrages entstehen bei den
Stadtwerken nicht.
Die Gesamtkosten betragen demnach im Schuljahr 2022/2023 mtl. 5.062,80 €.
Bei der Umstellung ab Dezember 2022 belaufen sich die Kosten bis zum Ende
des Schuljahres 2022/23 somit auf 45.565,20 €, bei der Umstellung ab
Dezember 2022 auf 40.502,40 €.Seite 2 von 4
Seite 3
Ergänzende Anmerkung der Verwaltung:
Unter Bezugnahme auf die Diskussion im Schulausschuss am 18.10.2022 und
die Verschiebung der Vorlage in der Ratssitzung am 27.10.2022 in die
Haushaltberatungen weist die Verwaltung auf folgendes hin:
Die im Kontext des 19-Euro-Tickets aufgeworfene Frage, inwieweit das
angekündigte 49-Euro-Ticket finanzielle Konsequenzen für die Stadt haben
könnte, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Weitergehende
Informationen zur Finanzierung oder finanziellen Beteiligung am 49 €-Ticket
liegen der Verwaltung bislang noch nicht vor. Die Verwaltung geht bislang
davon aus, dass wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, eine
Bezuschussung an die Stadt Bonn erfolgt (dies wurde beim 9 €-Ticket ebenfalls
so gehandhabt). Generell muss die Stadt Bonn das Defizit der SWB (Kosten-
Einnahmen-Gewinne aus der Versorgungswirtschaft) ausgleichen.
Nach Einführung des bisherigen 19-Euro-Tickets sind lt. SWB 9.854 Tickets
zum Stichtag 01.09.2022 abgenommen worden. Zum 01.09.2021 lag die
Abnahme bei 9.652 Tickets.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.000.000,00
EUR
161001207,
72.1000
(527120
Schülerbeförd
erungskosten)
2022ff.
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 04:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de