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221849 · Beschlussvorlage

Zuschüsse 2022 für das Brauchtum Sankt Martin im Stadtbezirk Bonn

Nummer
221849
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221849
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse 2022 für das Brauchtum Sankt Martin
im Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Durchführung von Sankt Martinsumzügen im Jahr 2022 im Stadtbezirk
Bonn werden Zuschüsse in Höhe von 12.069,00 € gewährt.
Für die Beschaffung von Martinswecken wird ein Zuschuss in Höhe von 50,00 €
gewährt.
Begründung
Das Brauchtum Sankt Martin wird durch die Bezirksvertretung Bonn regelmäßig
durch Zuschüsse unterstützt. Nachdem in den beiden vergangenen Jahren
pandemiebedingt keine bzw. nur wenige Umzüge stattgefunden haben, ist nach
derzeitigem Sachstand davon auszugehen, dass die Sankt Martinsumzüge
2022 stattfinden können.
28 Veranstalter planen Sankt Martinsumzüge rund um den 11.11. im
Stadtbezirk Bonn durchzuführen (Stand: 20.09.2022). Es wird mit etwa 19.900
Teilnehmenden, davon knapp 13.000 unter 18 Jahre, aus 101 Kitas und
Schulen des Stadtbezirks gerechnet. Die angegebenen Teilnehmerzahlen
beruhen auf Schätzungen der Veranstalter.
Der Zuschussberechnung wird jeweils ein Sockelbetrag in Höhe von 200 €
sowie 0,50 € je teilnehmendem Kind bzw. Jugendlichen unter 18 Jahre
zugrunde gelegt.
Nur eine Kita hat sich in diesem Jahr aufgrund befürchteter
Zugwegüberschneidungen mit dem Sankt Martinsumzuges in der Bonner
Innenstadt gegen einen Umzug und für eine interne Veranstaltung mit
Verteilung von Martinswecken entschieden. Die Beschaffung soll mit 1 €/Stück
bezuschusst werden.
Gem. Ziffer 3.2.6 der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der geänderten
Fassung vom 07.06.2022 kann das Brauchtum Sankt Martin mit Zuschüssen
bis zu 13.000 € gefördert werden. Entsprechende Transfermittel stehen imSeite 1 von 2
Seite 2
Stadtbezirksbudget zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
12.119,00 € 110660130/
73.1000
MR
5100018718
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
12.119,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de