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221848 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung Bad Godesberg - Schweinheim

Nummer
221848
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
29.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung federführend
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  1. 221848-01 AA BBB-Änderungsantrag: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung Bad Godesberg - Schweinheim

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
221848
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung Bad Godesberg -
Schweinheim
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung
„Baumersatzpflanzung Bad Godesberg - Schweinheim“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte im Bad Godesberger Stadtteil Schweinheim.
Insgesamt werden 23 bestehende Baumstandorte im Verkehrsgrün saniert,
bzw. hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Schweinheim“ ***
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an
Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische
Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere
nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie,
Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum,
Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese
Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis
3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw.
Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein
breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.Seite 1 von 6
Seite 2
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus
gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen
Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der
Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu
Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“)
mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung
der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine
vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen
Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen.
Die Errichtung neuer oder zusätzlicher Baumstandorte ist jedoch derzeit in den
oben genannten Bereichen nicht möglich.
Im Zuge dieser Maßnahme können fünf Standorte nicht mit Bäumen wieder
bepflanzt werden. Vier dieser Standorte bleiben als Grünbeete erhalten; ein
Beet wurde bereits geschlossen, da es sich im Einfahrtsbereich eines
Grundstückes befand.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung,
sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im
angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand
und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur
Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft.
Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte ist in folgender TabelleSeite 2 von 6
Seite 3
aufgelistet:
*** Übersicht siehe Anlage „Grünbeete und Schließungen Schweinheim“ ***
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die
daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich
kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr
Flächen entsiegelt als versiegelt werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Oktober 2022
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden.
Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann spätestens ab Dezember 2022 und die
eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je
nach Witterungsverlauf – bis Ende März 2023.Seite 3 von 6
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-5906 X VOB UVgO bzw. VgV Dezember 2022 – März
2023
110.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Baumliste Schweinheim (öffentlich)
2 Grünbeete und Schließungen Schweinheim (öffentlich)Seite 4 von 6
Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Am Lenkert 13 1 Robinia pseudoacacia Scheinakazie
Am Lenkert 18 1 Robinia pseudoacacia Scheinakazie
Am Lenkert 16 1 Robinia pseudoacacia Scheinakazie
Am Lenkert gegenüber 9 1 Magnolia kobus Kobushi Magnolie
Am Lenkert 27 1 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische Nelken-Kirsche
Burgblick
Am Ende der Straße / Ecke Am
Burgfriedhof 1 Prunus cerasifera 'Nigra' Blut-Pflaume
Horionstraße 51 1 Sorbus intermedia 'Brouwers' Schwedische Mehlbeere
Horionstraße neben 51 1 Sorbus intermedia 'Brouwers' Schwedische Mehlbeere
Quellenstraße gegenüber 48 1 Alnus cordata Herzblättrige Erle
Quellenstraße 17 1 Acer platanoides 'Royal Red' Spitz-Ahorn
Quellenstraße 35 1 Acer platanoides 'Royal Red' Spitz-Ahorn
Venner Straße
gegenüber Förderschule,
Hausnummer 48-54 5 Acer platanoides 'Olmsted' Säulenförmiger Spitz-Ahorn
Venner Straße 20 1 Acer platanoides 'Olmsted' Säulenförmiger Spitz-Ahorn
Venner Straße schräg gegenüber 20 1 Acer platanoides 'Olmsted' Säulenförmiger Spitz-Ahorn
Waldstraße im Wendehammer 1 Acer rubrum 'Red Sunset' Rot-Ahorn
Waldstraße Höhe Rehabilitationszentrum 4 Acer platanoides 'Emerald Queen' Spitz-Ahorn
Baumliste Bad Godesberg - SchweinheimSeite 5 von 6
67/11 Ersatz nicht möglich
Ersatzpflanzung Bad Godesberg Schweinheim 16.092022
Straße: Hausnummer: Status: Bemerkung: Anzahl:
Am Lenkert 25 Grünbeet
Beet zu klein, nicht vergrößerbar aufgrund Gasleitung am Rand.
Strauchpflanzung vorgesehen 1
Venner Str. 33 Grünbeet
Beet zu klein und keine ausreichenden Vergrößerungsmöglichkeiten.
Verschieben wegen Bestandsbäumen nicht möglich. 1
Venner Str. Ecke Axfeldstraße Grünbeet Abstand zu Bestandsbäumen 1
Waldburgstr. gegenüber 5 Grünbeet Überhang von privatem Baumbestand 1
Grünbeet Ergebnis: 4
Waldstraße 43
historisch /
bereits geschlossen Baum stand im Einfahrtsbereich, verschieben nicht möglich 1
Geschlossene Standorte: 1
Grünbeete und Schließungen Bad Godesberg - Schweinheim
Seite 1 von 1Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de