221847-15 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung; Antrag zur Vorlage 221847
Kerndaten
- Nummer
- 221847-15 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- F Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 221847-15 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar Marcel Schmitt Johannes Schott 05.05.2026 BBB-Änderungsantrag: Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und - ordnung; Antrag zur Vorlage 221847 Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die 2. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenordnung) wird in der Fassung der beigefügten Anlage II beschlossen. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n 1 Anlage II zur Beschlussvorlage 2. Änderung Bewohnerparkausweisgebührenordnung (öffentlich)Seite 1 von 2 Anlage II 1. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerpark- ausweise (Bewohnerparkausweisgebührenordnung) Vom xx.xx.xxxx Auf Grundlage von § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I S. 323) i.V.m. § 4 Satz 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom 5. Juli 2016 (GV. NRW. S.-527), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1186) i.V.m. § 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), hat der Rat der Bundesstadt Bonn als örtliche Ordnungsbehörde am … folgende Ver- ordnung beschlossen: Artikel I § 2 a. F. wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: „§ 2 – Gebühren für Bewohnerparkausweise (1) Die Gebühren für die Ausstellung der Ausweise werden ab dem 01.06.2026 wie folgt fest- gelegt: Gültigkeit sechs Monate 45 Euro Gültigkeit zwölf Monate 90 Euro Gültigkeit 24 Monate 180 Euro Ersatzausstellung nach Verlust 25 Euro Änderung der Parkzone und/oder 15 Euro des amtlichen Kennzeichens (2) Die Gebühr wird bei Ausstellung des Bewohnerparkausweises fällig. Artikel II Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.06.2026 in Kraft. Bundesstadt Bonn als örtliche OrdnungsbehördeSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de