221847-10 · Antrag
BBB-Antrag Änderung der Bewohnerparkausweisgebührensatzung Drucksachengruppe 221847
Kerndaten
- Nummer
- 221847-10
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 221847-10 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Johannes Schott Jutta Acar BBB-Antrag Änderung der Bewohnerparkausweisgebührensatzung Drucksachengruppe 221847 Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 7. Mai 2026, eine Beschlussvorlage mit dem Ziel, die in Artikel II der Bewohnerparkausweisgebührenordnung aufgeführten Gebührensätze zum 01.06.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wie folgt (beispielhafte Darstellung) zu ändern: Artikel II § 2 – Gebühren für Bewohnerparkausweise (1) Die Gebühren für die Ausstellung der Ausweise werden ab dem 01.06.2026 wie folgt festgelegt: • Gültigkeit 6 Monate: 15 Euro • Gültigkeit 12 Monate: 30 Euro • Gültigkeit 24 Monate: 60 Euro • Ersatzausstellung nach Verlust: 10 Euro • Änderung der Parkzone und/oder des amtlichen Kennzeichens: 15 Euro 2. Der Oberbürgermeister berichtet zur Sitzung des Stadtrates am 12. März 2026 in Fortschreibung der Informationen aus der Mitteilungsvorlage 221847- 09, - wie sich die Zahl der beantragten Anwohnerparkausweise in 2025 im Vergleich zum Vorjahr verändert hat, - wie sich die Einnahmen des Jahres 2025 im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2024 entwickelt haben und wie sich der Plan/Ist-Vergleich für das jeweiligeSeite 1 von 2 Seite 2 Jahr darstellt. Begründung Ab Februar 2022 konnten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst festlegen. Davor war die Gebührenhöhe bundesrechtlich auf 30,70 EUR pro Jahr begrenzt. In der Folge beschloss die ehemalige grün-rote Ratsmehrheit die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis schrittweise auf 30 Euro pro Monat anzuheben. Mit diesem unter Zuhilfenahme abstruser Rechnungsansätze festgelegten Jahressatz in Höhe von 360 EUR ist Bonn nach einer im letzten Jahr veröffentlichten Studie der Deutschen Umwelthilfe Gebühren-Spitzenreiter unter 107 untersuchten Städten in Deutschland. Der grün-rote Ansatz, Anwohnern in bestimmten Gebieten den Kfz-Besitz so zu vermiesen, dass dort möglichst viele der drangsalierten Bürgerinnen und Bürger ihr Auto entnervt aufgeben, soll mit der BBB-Initiative der Vergangenheit angehören. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de