221847-09 · Mitteilungsvorlage
Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung
Kerndaten
- Nummer
- 221847-09
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 31.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221847-09 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und - ordnung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Beschluss über die 1. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenverordnung) wurde durch den Stadtrat am 30.01.2025 und mit der Bitte um eine Evaluation über die Auswirkungen der Bewohnerparkgebührensatzung ergänzt. Hierbei sollten die vier unten aufgeführten Fragestellungen beantwortet werden. Die Antworten wurden durch die Verwaltung nun ergänzt und werden den Gremien zur Kenntnis gebracht. 1. Wie hat sich die Zahl der beantragten Anwohnerparkausweise im Vergleich zu den Vorjahren verändert? (hier die Jahre 2021 bis 2024 komplett). Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. 2. Wie haben sich die Einnahmen in den Quartalen 01. bis 04. 2024 und im ersten Quartal 2025 entwickelt? Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. 3. Haben sich die Verwarnungen wegen Parkverstößen in diesem Seg- ment verändert, welche Abweichungen gibt es zu den Vorjahren? Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. 4. Sind im Jahr 2024 die geplanten Einnahmen erreicht worden oder gibt es Abweichungen zum Plan? Im Jahr 2024 ist der Planansatz (2.200.000 Euro) um -833.349,18 Euro verfehlt worden. Die Kalkulation der voraussichtlichen Einnahmen für die Jahre 2023 und 2024 stammt aus dem Jahr 2022 und es wurde von einer jährlichen Antragszahl von 6000 ausgegangen (abschlägig einer wohl zu geringen Ausfallkorrektur von 10 %). Tatsächlich ist die Fallzahl stark rückläufig (sieheSeite 1 von 4 Seite 2 Anlage zur Frage 1.). Zu beachten ist auch, dass zwischen Dezember 2024 und März 2025 keine Kostenbescheide erlassen wurden (siehe Anlage zu Fra- ge 2.). Anlage/n 1 Mitteilungsvorlage Evaluation Bewohnerparkausweisgebührenverordnung (öffentlich)Seite 2 von 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Beschluss über die 1. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenverordnung) wurde durch den Stadtrat am 30.01.2025 und mit der Bitte um eine Evaluation über die Auswirkungen der Bewohnerparkgebührensatzung ergänzt. Hierbei sollten die vier unten aufgeführten Fragestellungen beantwortet werden. Die Antworten wurden durch die Verwaltung nun ergänzt und werden den Gremien zur Kenntnis gebracht. 1. Wie hat sich die Zahl der beantragten Anwohnerparkausweise im Vergleich zu den Vorjahren verändert? (hier die Jahre 2021 bis 2024 komplett). Jahr Ausgestellte Ausweise 2024 4.799 2023 5.545 2022 5.242 2021 6.631 2. Wie haben sich die Einnahmen in den Quartalen 01. bis 04. 2024 und im ersten Quartal 2025 entwickelt?2023 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Summe 2023 Plan 2023 Plan-Ist Abweichung 2023 4177.5454.0097 (TV 0000) 36.705,00 109.125,00 91.527,66 57.555,00 294.912,66 4571.5454.3649 (TV 0001) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 VGArt 6220 (TV 0001) 18.802,00 131.094,50 140.650,50 98.625,34 389.172,34 55.507,00 240.219,50 232.178,16 156.180,34 684.085,00 950.000,00 -265.915,00 2024 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Summe 2024 Plan 2024 Plan-Ist Abweichung 2024 4177.5454.0097 (TV 0000) 82.523,40 161.910,20 152.846,97 174.799,29 572.079,86 4571.5454.3649 (TV 0001) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 VGArt 6220 (TV 0001) 79.842,50 124.368,46 352.105,00 238.255,00 794.570,96 162.365,90 286.278,66 504.951,97 413.054,29 1.366.650,82 2.200.000,00 -833.349,18 Stand 24.04.2025 2025 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Summe 2025 Plan 2025 Plan-Ist Abweichung 2025 4177.5454.0097 (TV 0000) 112.707,80 112.707,80 (nur I. Quartal) (nur I. Quartal) 4571.5454.3649 (TV 0001) 0,00 0,00 VGArt 6220 (TV 0001) 18.019,00 18.019,00 130.726,80 0,00 0,00 0,00 130.726,80 450.000,00 -319.273,20Seite 3 von 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Hinweis: Aufgrund der Ergänzung der Bewohnerparkausweisgebührenverordnung wurden zwischen dem 13.12.2024 und dem 01.03.2025 - keine Kostenbescheide erstellt. 3. Haben sich die Verwarnungen wegen Parkverstößen in diesem Segment verändert, welche Abweichungen gibt es zu den Vorjahren? Aufgrund der Zahlen in der oben aufgeführten Tabelle lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Verwarnungen konstant geblieben ist. 4. Sind im Jahr 2024 die geplanten Einnahmen erreicht worden oder gibt es Abweichungen zum Plan? Im Jahr 2024 ist der Planansatz (2.200.000 Euro) um -833.349,18 Euro verfehlt worden. Die Kalkulation der voraussichtlichen Einnahmen für die Jahre 2023 und 2024 stammt aus dem Jahr 2022 und es wurde von einer jährlichen Antragszahl von 6000 ausgegangen (abschlägig einer wohl zu geringen Ausfallkorrektur von 10 %). Tatsächlich ist die Fallzahl stark rückläufig (siehe Anlage zur Frage 1.). Zu beachten ist auch, dass zwischen Dezember 2024 und März 2025 keine Kostenbescheide erlassen wurden (siehe Anlage zu Frage 2.).Jahr TBNR 142252 TBNR 142253 TBNR 142254 TBNR 142255 Gesamt 2023 23488 1 500 0 23989 2024 22299 2 488 0 22789 1.Q 2025 5115 0 115 0 5230Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de