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221847-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung -Stellungnahme zur Großen Anfrage des BBB

Nummer
221847-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221847 Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221847-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Erlass einer
Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -
ordnung -Stellungnahme zur Großen Anfrage des
BBB
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Kenntnisnahme
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wurden die von der Ratsmehrheit mit Beschluss des Rates vom 27.Oktober
2022 unter Drucksachennummer 221847 gefassten Regelungen zum Erlass
einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung vor dem
Hintergrund des vom Bundesverwaltungsgericht Anfang Juni 2023 ergangenen
Urteils mit dem Aktenzeichnen BVerwG 9 CN 2.22 auf
a) Rechtssicherheit geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
A: Sowohl die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für
Bewohnerparkausweise als auch die Satzung über die Erteilung von
Bewohnerparkausweisen vom 27.10.2022 wurden vor dem Beschluss des
Rates hausintern rechtlich überprüft. Nach dem Urteil des BVerwG vom
13.06.2023 gibt es auf Grund des bisher veröffentlichten Kenntnisstandes keine
Hinweise, dass die Bonner Regelung rechtswidrig ist. Erst wenn der Volltext der
Entscheidung vorliegt, kann dies vollumfänglich geprüft werden.
b) finanzielle Auswirkungen untersucht und wenn ja, mit welchem Resultat?
A: Siehe Antwort zu 1a.
2. Für den Fall, dass die im Bonner Regelwerk enthaltenen Ermäßigungen aus
sozialen Gründen als unzulässig anzusehen sind:
a) Wie viele Anwohnerparkausweise sind nach der neuen Gebührenordnung
bereits zum vollen Satz und wie viele zum ermäßigten Satz erteilt worden?
A: Wie bereits ausgeführt geht die Verwaltung derzeit nicht davon aus, dass die
Bonner Regelung rechtswidrig ist.Seite 1 von 2
Seite 2
b) Wie wird die Oberbürgermeisterin die Rückabwicklung von (bis zum Erlass
einer Neufassung unter Berücksichtigung des Urteils des BVerwG)
rechtswidrigen Gebührenbescheiden regeln?
A: Siehe Antwort zu 2a.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de