221847-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung -Stellungnahme zur Großen Anfrage des BBB
Kerndaten
- Nummer
- 221847-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221847-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und - ordnung -Stellungnahme zur Großen Anfrage des BBB Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wurden die von der Ratsmehrheit mit Beschluss des Rates vom 27.Oktober 2022 unter Drucksachennummer 221847 gefassten Regelungen zum Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung vor dem Hintergrund des vom Bundesverwaltungsgericht Anfang Juni 2023 ergangenen Urteils mit dem Aktenzeichnen BVerwG 9 CN 2.22 auf a) Rechtssicherheit geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? A: Sowohl die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise als auch die Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen vom 27.10.2022 wurden vor dem Beschluss des Rates hausintern rechtlich überprüft. Nach dem Urteil des BVerwG vom 13.06.2023 gibt es auf Grund des bisher veröffentlichten Kenntnisstandes keine Hinweise, dass die Bonner Regelung rechtswidrig ist. Erst wenn der Volltext der Entscheidung vorliegt, kann dies vollumfänglich geprüft werden. b) finanzielle Auswirkungen untersucht und wenn ja, mit welchem Resultat? A: Siehe Antwort zu 1a. 2. Für den Fall, dass die im Bonner Regelwerk enthaltenen Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig anzusehen sind: a) Wie viele Anwohnerparkausweise sind nach der neuen Gebührenordnung bereits zum vollen Satz und wie viele zum ermäßigten Satz erteilt worden? A: Wie bereits ausgeführt geht die Verwaltung derzeit nicht davon aus, dass die Bonner Regelung rechtswidrig ist.Seite 1 von 2 Seite 2 b) Wie wird die Oberbürgermeisterin die Rückabwicklung von (bis zum Erlass einer Neufassung unter Berücksichtigung des Urteils des BVerwG) rechtswidrigen Gebührenbescheiden regeln? A: Siehe Antwort zu 2a. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de