221847-03 · Große Anfrage
BBB-Anfrage Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung
Kerndaten
- Nummer
- 221847-03
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 05.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 221847-03 Fragesteller/in: Marcel Schmitt BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 05.07.2023 BBB-Anfrage Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und - ordnung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wurden die von der Ratsmehrheit* mit Beschluss des Rates vom 27.Oktober 2022 unter Drucksachennummer 221847 gefassten Regelungen zum Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung vor dem Hintergrund des vom Bundesverwaltungsgericht Anfang Juni 2023 ergangenen Urteils mit dem Aktenzeichnen BVerwG 9 CN 2.22 auf a) Rechtssicherheit geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) finanzielle Auswirkungen untersucht und wenn ja, mit welchem Resultat? 2. Für den Fall, dass die im Bonner Regelwerk enthaltenen Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig anzusehen sind: a) Wie viele Anwohnerparkausweise sind nach der neuen Gebührenordnung bereits zum vollen Satz und wie viele zum ermäßigten Satz erteilt worden? b) Wie wird die Oberbürgermeisterin die Rückabwicklung von (bis zum Erlass einer Neufassung unter Berücksichtigung des Urteils des BVerwG) rechtswidrigen Gebührenbescheiden regeln?Seite 1 von 2 Seite 2 *Beschlussauszug: Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP und AfD bei Enthaltung Stv. Poppe-Reiners (Rheingrün) i.V. mit ST-01 Begründung Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13. Juni 2023 die Bestimmungen der Stadt Freiburg zu den dortigen Anwohnerparkgebühren u.a. wegen den in dem Regelwerk enthaltenen Ermäßigungen aus sozialen Gründen für unzulässig erklärt. Möglicherweise sind die Bonner Regelungen zur Rabattierung der Gebühr für Inhaber des Bonn-Ausweises ebenfalls als rechtswidrig anzusehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de