221847-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzung zur DS221847. Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und -ordnung
Kerndaten
- Nummer
- 221847-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221847-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Ergänzung zur DS221847. Erlass einer Bewohnerparkausweisgebührensatzung und - ordnung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Kenntnisnahme Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beschlussvorlage wird um folgende Ziffer ergänzt: Beschlussvorschlag: 1. Die untenstehende Änderung des Textes der Gebührenordnung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen wird beschlossen. Begründung: § 2 Abs. 4 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise lautet wie folgt: „Für Angehörige von Haushalten, denen ein Bonn-Ausweis ausgestellt wurde, werden 75% der Gebühren durch das Amt für Soziales und Wohnen übernommen.“ Diese Formulierung ist missverständlich, weil Bonn-Ausweise nicht an Haushalte, sondern an Personen vergeben werden. Aus diesem Grund soll § 2 Abs. 4 folgendermaßen gefasst werden: „Für Personen, die über einen gültigen Bonn-Ausweis verfügen, werden 75% der Gebühren durch das Amt für Soziales und Wohnen übernommen.“ Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de