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221833 · Beschlussvorlage

Änderung des Vergabeverfahrens für die Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen

Nummer
221833
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 221833-01 AA Änderung des Vergabeverfahrens für die Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen Antrag zur Vorlage 221833

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Beschlussvorlage
öffentlich
221833
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Änderung des Vergabeverfahrens für die
Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Ausschreibungen neuer Trägerschaften setzt die Abstimmung über das
zukünftige Trägerauswahlverfahren voraus. In nächster Zeit sind einige
Trägerschaften auszuschreiben, z.B. Ledenhof, Poppelsdorfer Allee, Fritz-
Bauer-Straße. Hier ist es notwendig, dass die zukünftigen Träger unbedingt
frühzeitig in die weiteren Planungen des Baus mit einbezogen werden müssen.
Wenn erst im November das Verfahren beschlossen ist, dann können wir erst
danach ausschreiben und dann ist ein halbes Jahr vergangen und wir müssen
bis dahin alle Entscheidungen für den zukünftigen Träger treffen, z. B. welche
Spielgeräte eingebaut werden, welches Farbkonzept gewählt wird, welche
Küchen eingebaut werden, etc.
Das macht es dem zukünftigen Träger schwer sein eigenes Konzept
einzubringen. Eine Abstimmung der Bewertungsmatrix mit den Mitgliedern der
Arbeitsgemeinschaft 78 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege
war zu einem früheren Zeitpunkt leider nicht möglich.
Beschlussvorschlag
1. Die Auswahl von neuen Trägern für Kindertageseinrichtungen in Bonn erfolgt
zukünftig durch ein Trägerauswahlverfahren nach der beigefügten
Bewertungsmatrix.
2. Es wird eine Kommission gebildet aus Vertretern des Amtes für Kinder,
Jugend und Familie und aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für
Kinder und Kindertagespflege, die die eingehenden Bewerbungen
entsprechend der Matrix bewertet und einen Beschlussvorschlag für den JHA
erstellt.Seite 1 von 7
Seite 2
3. Der JHA entscheidet über die Vergabe der Trägerschaft.
Begründung
Die Auswahl von neuen Trägern für Kindertageseinrichtungen in Bonn erfolgte
in den letzten Jahren über folgendes Verfahren:
• Interessenbekundungsverfahren, in dem Träger aufgefordert waren, ihre
Bewerbung abzugeben
• Dem lag eine relativ allgemeine Beschreibung zugrunde, auf deren Grundlage
eine Matrix erarbeitet wurde, um die Bewerbungen zu bewerten
• Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung dem JHA eine entsprechende
Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Dieses Verfahren stößt zunehmend an seine Grenzen. So fehlt ein politisch
beschlossener Konsens darüber, welche Grundausrichtung in der elementaren
Bildung in Bonn im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtgesellschaft gewünscht
und notwendig ist. Daher soll das bisherige Interessenbekundungsverfahren
nun durch ein Trägerauswahlverfahren) ersetzt werden, das
• auf vom JHA beschlossenen Kriterien beruht
• Rechtssicherheit u.a. bezüglich möglicher Konkurrentenklagen schafft
• mehr Transparenz für die politischen Entscheider*innen bietet.
Um die politischen Akteure bereits frühzeitig an der Auswahl zu beteiligen, soll
zukünftig eine Kommission gebildet werden, die die Bewerbungen bewertet und
dem JHA einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet.
Im Rahmen des Trägerauswahlverfahrens wird die Übereinstimmung mit der
hier dargelegten Grundausrichtung anhand der beigefügten Bewertungsmatrix
geprüft.
Anm.: Im Sinne der Subsidiarität und Vielfalt werden freie Träger einer
städtischen Trägerschaft vorgezogen. Lediglich zur Erfüllung des
Rechtsanspruchs, wenn sich kein anderer Träger findet oder, wenn es
besondere Bedarfe am Standort gibt, soll die Stadt Träger werden.Seite 2 von 7
Seite 3
Nach Rücknahme der Vorlage (DS-Nr. 220870) in der Sitzung des JHA am
19.05.2022 hat die Verwaltung zunächst nachlaufend eine Kommission
gebildet, die eine Matrix zur Bewertung eingehender Bewerbungen erstellt.
Die Kommission setzte sich zusammen aus der Fachberatung der Caritas,
einem Vertreter eines freien Trägers, einem Mitglied des JAEB und Vertretern
des Jugendamtes.
Als Basis für die Matrix wurde eine Übersicht der Stadt Dortmund
herangezogen, die diese im Frühjahr beschlossen hat.
Die Kommission hat diese auf Bonner Verhältnisse angepasst und der AG 78
zum Zwecke der finalen Abstimmung vorgelegt.
Diese hat in ihrer Sitzung vom 13.09.2022 dieser in der jetzt vorgelegten Form
zugestimmt.
Die AG 78 weist aber darauf hin, dass die Politik für die zukünftigen
Entscheidungen zur Trägerauswahl prüfen möge, ob der Trägeranteil unter
Umständen auch ganz oder teilweise durch die Stadt Bonn übernommen
werden kann.
Kleinen Träger ist es fast unmöglich sich auf neue Trägerschaften zu
bewerben, da der gesetzliche Eigenanteil nicht erwirtschaftet werden kann.
Anlage/n
1 221833 Trägerauswahlverfahren-Matrix (öffentlich)Seite 3 von 7
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 0 10
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§75 SGB VIII, §25 KiBiz)
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§6, §47 KiBiz)
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§78 SGB VIII)
Zuverlässigkeit des Trägers
(§45 SGB VIII)
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher.
(§8a SGB VIII)
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher
(§ 22a SGB VIII, §8 KiBiz)
3 0 0 10
3 0 5 10
3 0 0 10
3 0 0 10
1 0 0 10
3 0 5 10Seite 4 von 7
Kriterium
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§28 KiBiz, Personalverordnung)
Träger hat ein Ausbildungskonzept
( §6 Personalverordnung)
Träger hat ein Personalgewinnungs- und -entwicklungskonzept
(§46 KiBiz, §5 Personalverordnung)
Träger hat ein Ausfallmanagement
(§27 KiBiz, LVR Empfehlung)
3. Pädagogisches Konzept
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis
(§15, §17 KiBiz, LVR Empfehlung)
Demokratische Bildung und Partizipation
(§16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung)
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§22a SGB VIII, §9, §10 KiBiz)
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung
(§22a SGB VIII, §7, §8 KiBiz, LVR Empfehlung)
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, §47 SGB VIII, LVR Empfehlung)
2 0 0 10
2 0 5 10
3 0 5 10
2 0 5 10
2 0 5 10
3 0 5 10
3 0 5 10
Leitbild 1 0 5 10
Eingewöhnung 3 0 5 10
3 0 5 10
3 0 5 10Seite 5 von 7
Kriterium
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament)
(§45 SGB VIII, LVR Empfehlung)
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR)
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung)
Alltagsintegrierte Sprachbildung
(§19 KiBiz, LVR Empfehlung)
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§31 KiBiz, §22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung 3 0 5 10
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 1 0 5 10
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10
3 0 5 10
2 0 5 10
3 0 5 10
2 0 5 10
2 0 5 10
3 0 5 10Seite 6 von 7
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/ Kultur des
Übergangs
(§13, §30 KiBiz)
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§22a SGB VIII, §13, §14, §30 KiBiz)
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen
(§24 SGB VIII, §5, §7, §8 KiBiz)
Trägervielfalt im Sozialraum
(§3 KiBiz)
Bereitschaft sich bei Bedarf zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§42 KiBiz)
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem JA (z.B. Belegung,
Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der
JHP zu U und Ü-Belegung werden eingehalten.)
2
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ bedarfsgerechte Öffnungszeiten anzubieten 2 0 0 10
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
1 0 5 10
1 0 5 10
2 0 5 10
1 0 5 10
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
1 0 0 10Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 21:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de