221833 · Beschlussvorlage
Änderung des Vergabeverfahrens für die Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 221833
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221833 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Änderung des Vergabeverfahrens für die Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Ausschreibungen neuer Trägerschaften setzt die Abstimmung über das zukünftige Trägerauswahlverfahren voraus. In nächster Zeit sind einige Trägerschaften auszuschreiben, z.B. Ledenhof, Poppelsdorfer Allee, Fritz- Bauer-Straße. Hier ist es notwendig, dass die zukünftigen Träger unbedingt frühzeitig in die weiteren Planungen des Baus mit einbezogen werden müssen. Wenn erst im November das Verfahren beschlossen ist, dann können wir erst danach ausschreiben und dann ist ein halbes Jahr vergangen und wir müssen bis dahin alle Entscheidungen für den zukünftigen Träger treffen, z. B. welche Spielgeräte eingebaut werden, welches Farbkonzept gewählt wird, welche Küchen eingebaut werden, etc. Das macht es dem zukünftigen Träger schwer sein eigenes Konzept einzubringen. Eine Abstimmung der Bewertungsmatrix mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft 78 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege war zu einem früheren Zeitpunkt leider nicht möglich. Beschlussvorschlag 1. Die Auswahl von neuen Trägern für Kindertageseinrichtungen in Bonn erfolgt zukünftig durch ein Trägerauswahlverfahren nach der beigefügten Bewertungsmatrix. 2. Es wird eine Kommission gebildet aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, die die eingehenden Bewerbungen entsprechend der Matrix bewertet und einen Beschlussvorschlag für den JHA erstellt.Seite 1 von 7 Seite 2 3. Der JHA entscheidet über die Vergabe der Trägerschaft. Begründung Die Auswahl von neuen Trägern für Kindertageseinrichtungen in Bonn erfolgte in den letzten Jahren über folgendes Verfahren: • Interessenbekundungsverfahren, in dem Träger aufgefordert waren, ihre Bewerbung abzugeben • Dem lag eine relativ allgemeine Beschreibung zugrunde, auf deren Grundlage eine Matrix erarbeitet wurde, um die Bewerbungen zu bewerten • Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung dem JHA eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Dieses Verfahren stößt zunehmend an seine Grenzen. So fehlt ein politisch beschlossener Konsens darüber, welche Grundausrichtung in der elementaren Bildung in Bonn im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtgesellschaft gewünscht und notwendig ist. Daher soll das bisherige Interessenbekundungsverfahren nun durch ein Trägerauswahlverfahren) ersetzt werden, das • auf vom JHA beschlossenen Kriterien beruht • Rechtssicherheit u.a. bezüglich möglicher Konkurrentenklagen schafft • mehr Transparenz für die politischen Entscheider*innen bietet. Um die politischen Akteure bereits frühzeitig an der Auswahl zu beteiligen, soll zukünftig eine Kommission gebildet werden, die die Bewerbungen bewertet und dem JHA einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Im Rahmen des Trägerauswahlverfahrens wird die Übereinstimmung mit der hier dargelegten Grundausrichtung anhand der beigefügten Bewertungsmatrix geprüft. Anm.: Im Sinne der Subsidiarität und Vielfalt werden freie Träger einer städtischen Trägerschaft vorgezogen. Lediglich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, wenn sich kein anderer Träger findet oder, wenn es besondere Bedarfe am Standort gibt, soll die Stadt Träger werden.Seite 2 von 7 Seite 3 Nach Rücknahme der Vorlage (DS-Nr. 220870) in der Sitzung des JHA am 19.05.2022 hat die Verwaltung zunächst nachlaufend eine Kommission gebildet, die eine Matrix zur Bewertung eingehender Bewerbungen erstellt. Die Kommission setzte sich zusammen aus der Fachberatung der Caritas, einem Vertreter eines freien Trägers, einem Mitglied des JAEB und Vertretern des Jugendamtes. Als Basis für die Matrix wurde eine Übersicht der Stadt Dortmund herangezogen, die diese im Frühjahr beschlossen hat. Die Kommission hat diese auf Bonner Verhältnisse angepasst und der AG 78 zum Zwecke der finalen Abstimmung vorgelegt. Diese hat in ihrer Sitzung vom 13.09.2022 dieser in der jetzt vorgelegten Form zugestimmt. Die AG 78 weist aber darauf hin, dass die Politik für die zukünftigen Entscheidungen zur Trägerauswahl prüfen möge, ob der Trägeranteil unter Umständen auch ganz oder teilweise durch die Stadt Bonn übernommen werden kann. Kleinen Träger ist es fast unmöglich sich auf neue Trägerschaften zu bewerben, da der gesetzliche Eigenanteil nicht erwirtschaftet werden kann. Anlage/n 1 221833 Trägerauswahlverfahren-Matrix (öffentlich)Seite 3 von 7 Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 0 10 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§75 SGB VIII, §25 KiBiz) Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§6, §47 KiBiz) Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§78 SGB VIII) Zuverlässigkeit des Trägers (§45 SGB VIII) Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§8a SGB VIII) In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, §8 KiBiz) 3 0 0 10 3 0 5 10 3 0 0 10 3 0 0 10 1 0 0 10 3 0 5 10Seite 4 von 7 Kriterium Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§28 KiBiz, Personalverordnung) Träger hat ein Ausbildungskonzept ( §6 Personalverordnung) Träger hat ein Personalgewinnungs- und -entwicklungskonzept (§46 KiBiz, §5 Personalverordnung) Träger hat ein Ausfallmanagement (§27 KiBiz, LVR Empfehlung) 3. Pädagogisches Konzept 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§15, §17 KiBiz, LVR Empfehlung) Demokratische Bildung und Partizipation (§16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§22a SGB VIII, §9, §10 KiBiz) Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§22a SGB VIII, §7, §8 KiBiz, LVR Empfehlung) Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, §47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 2 0 0 10 2 0 5 10 3 0 5 10 2 0 5 10 2 0 5 10 3 0 5 10 3 0 5 10 Leitbild 1 0 5 10 Eingewöhnung 3 0 5 10 3 0 5 10 3 0 5 10Seite 5 von 7 Kriterium Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§45 SGB VIII, LVR Empfehlung) Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) Alltagsintegrierte Sprachbildung (§19 KiBiz, LVR Empfehlung) Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§31 KiBiz, §22a SGB VIII, LVR Empfehlung) Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung 3 0 5 10 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 1 0 5 10 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 3 0 5 10 2 0 5 10 3 0 5 10 2 0 5 10 2 0 5 10 3 0 5 10Seite 6 von 7 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/ Kultur des Übergangs (§13, §30 KiBiz) Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§22a SGB VIII, §13, §14, §30 KiBiz) Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§24 SGB VIII, §5, §7, §8 KiBiz) Trägervielfalt im Sozialraum (§3 KiBiz) Bereitschaft sich bei Bedarf zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§42 KiBiz) Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem JA (z.B. Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-Belegung werden eingehalten.) 2 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ bedarfsgerechte Öffnungszeiten anzubieten 2 0 0 10 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. 1 0 5 10 1 0 5 10 2 0 5 10 1 0 5 10 Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . 1 0 0 10Seite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de