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221830 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Vilich, Käsbergstraße 1 - Errichtung eines Intermin-Schulgebäudes aus Raummodulen Adelheidisschule Az. 40246/2022

Nummer
221830
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221830
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Vilich, Käsbergstraße 1
- Errichtung eines Intermin-Schulgebäudes aus
Raummodulen Adelheidisschule
Az. 40246/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, eine Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Interims-
Schulgebäudes – Adelheidischule – auf dem Grundstück Bonn-Beuel/Vilich,
Käsbergstr. 1 bis Mitte 2026 zu erteilen.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines zeitlich befristeten Interims-Schulgebäudes
aus Raummodulen. Der Bau besteht aus zwei OGS-Klassen sowie einem klei-
nen Sanitärbereich. Die Grundfläche des eingeschossigen Baus beträgt 178
m².
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr.
7924-14 vom 12.4.1985. Der vorgenannte Bebauungsplan weist die geplante
Fläche für das Interims-Schulgebäude als öffentliche Grünfläche (Parkanlage)
aus, sodass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Im Rahmen einer Bauvoranfrage
wurde bereits die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt.
Aufgrund steigenden Bedarfs an OGS-Betreuungsplätzen ist die Errichtung
einer Neubau-Dependance im benachbarten Vilich-Müldorf geplant.
Das Interims-Schulgebäude in der Käsbergstr. soll bis zur Fertigstellung der
neuen Dependance in Vilich-Müldorf - Mitte 2026 - am Ort verbleiben und dann
zurückgebaut werden.
Auch das dort vor Jahren errichtete benachbarte „Feldhaus“, das ursprünglich
auch als Interimsbau geplant war, soll zu diesem Zeitpunkt zurückgebaut wer-Seite 1 von 3
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den, sodass die im Bebauungsplan festgelegte Freifläche wieder komplett her-
gestellt werden kann.
Da sich die Gesamtzahl der zu betreuenden Schüler*innen und Lehr- oder Auf-
sichtskräfte nicht erhöht, bedarf es keines erneuten Stellplatznachweises.
Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechend befristete Baugenehmigung zu
erteilen.
Anlage/n
1 Plan Käsbergstraße 1 (öffentlich)
2 Lageplan Käsbergstraße 1_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de