221830 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Vilich, Käsbergstraße 1 - Errichtung eines Intermin-Schulgebäudes aus Raummodulen Adelheidisschule Az. 40246/2022
Kerndaten
- Nummer
- 221830
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 221830 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Vilich, Käsbergstraße 1 - Errichtung eines Intermin-Schulgebäudes aus Raummodulen Adelheidisschule Az. 40246/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, eine Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Interims- Schulgebäudes – Adelheidischule – auf dem Grundstück Bonn-Beuel/Vilich, Käsbergstr. 1 bis Mitte 2026 zu erteilen. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung eines zeitlich befristeten Interims-Schulgebäudes aus Raummodulen. Der Bau besteht aus zwei OGS-Klassen sowie einem klei- nen Sanitärbereich. Die Grundfläche des eingeschossigen Baus beträgt 178 m². Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 7924-14 vom 12.4.1985. Der vorgenannte Bebauungsplan weist die geplante Fläche für das Interims-Schulgebäude als öffentliche Grünfläche (Parkanlage) aus, sodass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde bereits die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt. Aufgrund steigenden Bedarfs an OGS-Betreuungsplätzen ist die Errichtung einer Neubau-Dependance im benachbarten Vilich-Müldorf geplant. Das Interims-Schulgebäude in der Käsbergstr. soll bis zur Fertigstellung der neuen Dependance in Vilich-Müldorf - Mitte 2026 - am Ort verbleiben und dann zurückgebaut werden. Auch das dort vor Jahren errichtete benachbarte „Feldhaus“, das ursprünglich auch als Interimsbau geplant war, soll zu diesem Zeitpunkt zurückgebaut wer-Seite 1 von 3 Seite 2 den, sodass die im Bebauungsplan festgelegte Freifläche wieder komplett her- gestellt werden kann. Da sich die Gesamtzahl der zu betreuenden Schüler*innen und Lehr- oder Auf- sichtskräfte nicht erhöht, bedarf es keines erneuten Stellplatznachweises. Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechend befristete Baugenehmigung zu erteilen. Anlage/n 1 Plan Käsbergstraße 1 (öffentlich) 2 Lageplan Käsbergstraße 1_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de