221826 · Beschlussvorlage
Straßenerneuerung nach Kanalerneuerung; BVH Ubierstraße, Abschnitt Am Arndtplatz bis Rheinallee; Nachmeldung im Straßen und Wegekonzept der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221826
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221826 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Straßenerneuerung nach Kanalerneuerung; BVH Ubierstraße, Abschnitt Am Arndtplatz bis Rheinallee; Nachmeldung im Straßen und Wegekonzept der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 22.09.2022 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Der Straßenkörper der Ubierstraße hat im Zuge der Kanalerneuerung durch unzureichende Tragfähigkeit des Untergrundes derart Schaden genommen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr sichergestellt werden kann und der Straßenkörper dringend grundhaft neu aufgebaut werden muss. Um die Abschöpfung der umlagefähigen Landesförderung nicht zu gefährden, ist der Beschluss zur Nachmeldung ins Straßen- und Wegekonzept und zur grundhaften Erneuerung der Straße dringlich. Im Wege der Prüfung und Vorabstimmung innerhalb der Verwaltung wurde erst kurzfristig die Erfordernis dieser Beschlüsse festgestellt, so dass die Vorlage nicht fristgerecht auf den Weg gebracht werden konnte. Beschlussvorschlag 1. Die grundhafte Erneuerung (Straßenbau) der Ubierstraße – Abschnitt von Am Arndtplatz bis Rheinallee - wird in das bestehende Straßen- und Wegekonzept nachgemeldet. 2. Der grundhaften Erneuerung der Ubierstraße (Abschnitt von Am Arndtplatz bis Rheinallee) wird zugestimmt. Begründung Ursprünglich war es vorgesehen, den Kanal in der Ubierstraße mit den geringsten erforderlichen Mitteln zu erneuern. Dementsprechend ist die Ubierstraße als Kanalerneuerungsmaßnahme im beschlossenen Straßen- und Wegekonzept – Teil b, lfd. Nr. 95 – enthalten (Ratsbeschluss vom 28.10.2021, DS 201637). Mit der Kanalerneuerung verbunden stand auch die allgemein übliche Wiederherstellung des Kanalgrabens und der Straßendecke nachSeite 1 von 2 Seite 2 technischer Mindestanforderung, die im Allgemeinen keine Beitragspflicht der Anlieger*innen für den Straßenbau auslöst. Bei den nun durchgeführten Arbeiten zur Kanalerneuerung hat sich allerdings gezeigt, dass sich die Tragfähigkeit des anstehenden Untergrundes auch im Umfeld des neuen Kanalgrabens erheblich schlechter darstellt, als in den seinerzeit durchgeführten Bodenerkundungen angenommen wurde, und damit die Tragfähigkeit der Verkehrsanlage nicht mehr sichergestellt ist. Dies erfordert nun eine tiefgreifende Erneuerung des Straßenoberbaus in voller Straßenbreite, welche in der notwendigen Ausführung Anliegerbeiträge gemäß KAG auslöst. Die Straßenausbaubeiträge werden auf der Grundlage der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes NRW zu 100 % vom Land NRW übernommen. Voraussetzung für den Erhalt dieser Zuwendung ist die Aufnahme der Maßnahme in das bestehende Straßen- und Wegekonzept. Um die Verkehrssicherheit der Verkehrsanlage wiederherzustellen, ist die grundhafte Sanierung der Straße zeitnah vorgesehen. Um kein Risiko im Verfahren der Abschöpfung der Landesmittel einzugehen, ist die Nachmeldung ins Straßen- und Wegekonzept ratsam und vorzunehmen. Bei den hier erforderlichen Maßnahmen handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben im Zuge der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraße Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 1.000.000 € 5660012010200 2022 (ÜPL) s. DS 221736 Einzahlungen 1.000.000 € Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de