221807 · Beschlussvorlage
Freizeittreff Quasi Rheinaue - Annahme eines Vergleichs mit der Feuerversicherung des bei einem Brand vollständig zerstörten Freizeittreffs Quasi in der Rheinaue.
Kerndaten
- Nummer
- 221807
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221807 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Freizeittreff Quasi Rheinaue - Annahme eines Vergleichs mit der Feuerversicherung des bei einem Brand vollständig zerstörten Freizeittreffs Quasi in der Rheinaue. Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der bei einem Brand am 01.10.2019 zerstörte Freizeittreff „Quasi“ wird nicht wieder aufgebaut. 2. Dem für diesen Fall vorgesehen Vergleich mit der Feuerversicherung über die Zahlung eines zweckgebundenen Betrages in Höhe von 360.000 EUR wird zugestimmt. Der Betrag wird für den Neubau einer Kita und Jugendzentrum Fritz-Bauer-Straße in 53123 Bonn verwandt. Begründung Zu 1: Am 01.10.2019 brannte der Freizeittreff in der Bonner Rheinaue nieder. Mit Beschluss vom 10.03.2020 beauftragte der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Verwaltung, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich abgeschlossen: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie sieht keine Nutzungsmöglichkeiten für einen Wiederaufbau des Hauses an gleicher Stelle. Bereits in den letzten drei Jahren vor dem Brandereignis wurde der Freizeittreff Quasi als Einrichtung der Offenen Jugendarbeit nicht ausreichend genutzt. Ein erheblicher Rückgang der Besucher*innenzahlen musste festgestellt werden. Kinder und jüngere Jugendliche, die das Angebot der Offenen Jugendarbeit frei nutzen, besuchten die Einrichtung nur noch vereinzelt. Die durchschnittlichen täglichen Besucher*innenzahlen lagen weit unter dem, was von einer Einrichtung mit einer personellen Ausstattung von 2,0 Fachkraftstellen erwartet werden kann. Konzeptionelle Änderungen wie zum Beispiel veränderte Öffnungszeiten oder geänderte Angebots- und Programmstrukturen führten nicht zu einer Verbesserung. Lediglich während der Ferienaktionen wurde dieSeite 1 von 3 Seite 2 Einrichtung noch gut genutzt. Hauptnutzer der Einrichtung waren in den letzten Jahren Gruppen aus Schulen, Offenen Ganztagsschulen, Kindertagesstätten sowie stationäre und ambulante Angebote der Hilfen zur Erziehung. Diese Gruppen zählen jedoch nicht zu der Zielgruppe der Offenen Jugendarbeit. Organisierte Besuche von Gruppen der oben genannten Institutionen widersprechen den im Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn festgelegten Grundprinzipien „Offenheit“ und „Freiwilligkeit“. Gründe für den Rückgang der Besucher*innenzahlen und die stark abgenommene Nachfrage sieht die Verwaltung vor allem in einem veränderten Zeitbudget und Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen, verbunden mit der Lage der Einrichtung. Die abgeschiedene Lage machte es der Zielgruppe schwer, diese Einrichtung ohne größeren Aufwand und spontan aufzusuchen. Für viele bedeutete ein Besuch des Quasi einen höheren Zeitaufwand im Vergleich zu anderen Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit. Diese liegen idealerweise mitten in Wohngebieten oder zentral und ermöglichen Kindern und Jugendlichen ein selbstständiges Kommen und Gehen. In der dunklen Jahreszeit wurde die einsame Lage als bedrohlich wahrgenommen. Die Einrichtung wurde dann nur bis zum Eintritt der Dunkelheit besucht. Diese Einschränkung machte das Angebot noch unattraktiver. Als Alternative hat die Verwaltung eine Nutzung des Hauses speziell für Gruppen aus den Bereichen Schule und Hilfen zur Erziehung geprüft. Der Bedarf eines solchen Angebotes wird jedoch als zu gering eingeschätzt. Ebenso wurde die Nutzung als („Not“)-Kita geprüft. Diese Option kommt aufgrund der möglichen und zulässigen Größe und Form (aus Gründen des Denkmalschutzes müsste wieder ein pagodenförmiger Ersatzbau errichtet werden) nicht in Frage. Eine Nutzung eines Neubaus rein zur Nutzung für Ferienangebote/Stadtranderholungen ist ebenfalls nicht möglich. Limitierender Faktor für Ferienangebote ist weniger eine fehlende Gebäuderessource als vielmehr der Mangel an Fach- oder Betreuungskräften. Derzeit gibt es Überlegungen an dem Standort trotz allem wieder ein Gebäude zu errichten, dass jedoch einen anderen Raumzuschnitt erhalten soll, damit eine multifunktionelle Nutzung durch verschiedene Zielgruppen und Institutionen möglich ist. Der Fokus soll dabei weiterhin auf Angebote für Kinder und Jugendliche gelegt werden. Eventuell kann das zukünftige Außengelände des Neubaus um weitere Funktionen, wie beispielsweise als Platz der Kinderrechte erweitert werden. Hierzu wird eine entsprechende Vorlage für die politischen Gremien vorbereitet, die einen entsprechenden Auftrag für die Verwaltung zum Inhalt haben wird, die Überlegungen weiterzuführen bzw. auszugestalten. Zu 2: Für das Spielhaus „Quasi“ bestand beim städtischen Feuerversicherer eine Feuer-Gebäude-Versicherung. Danach bestehen für die Stadt grundsätzlich folgende Entschädigungsoptionen: a) Wiederaufbau im Rahmen des Naturalersatzes durch die Versicherung an Ort und Stelle. Dies bedeutet, dass die Versicherung auf ihre Kosten das Quasi in gleicher Art und Güte (unter Beachtung der heute gültigen Bauvorschriften zu Energie, Brandschutz usw.) neu errichtet.Seite 2 von 3 Seite 3 b) Wiederaufbau nach gleicher Art und Güte durch die Bundesstadt Bonn im Rahmen der Neuwertentschädigung. In diesem Fall würde die Versicherung einen Betrag von 439.575 EUR zahlen. Kostensteigerungen gingen zu Lasten der Stadt Bonn. c) Die Versicherung zahlt einen Schadensersatz (Schaden zum Zeitwert) in Höhe von 254.614,55 EUR. Dieses Geld stünde der Bundesstadt Bonn zur freien Verwendung zur Verfügung. d) Die Versicherung zahlt der Stadt Bonn einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 360.000 EUR im Rahmen eines Vergleichs. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bundesstadt Bonn dazu, diese Summe wieder für den Neubau eines Gebäudes der Jugendarbeit zu verwenden. Auch der Umbau eines Bestandgebäudes in ein solches Objekt ist zulässig. Nicht möglich hingegen ist es, das Geld für die Sanierung einer bereits bestehenden Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zu verwenden. Vor dem Hintergrund, dass ein Wiederaufbau des Quasi an dem ursprünglichen Ort aufgrund eines geänderten Freizeitverhaltens nicht in Betracht kommt (vgl. Ausführungen zu Ziffer 1) scheiden die Entschädigungsvarianten a) und b) hier aus. Mit Blick auf die verbleibenden Varianten c) und d) ist die Variante d) aus den folgenden Gründen vorzugswürdig: Zwar steht der Betrag von 360.000€ - anders als der Schadenersatzbetrag nach Ziffer c) - nicht zur freien Verfügung, sondern muss vielmehr für den Neubau oder Umbau eines Gebäudes der Jugendarbeit verwendet werden. Daher soll die Vergleichssumme für den beabsichtigten Neubau einer Kita und Jugendzentrum Fritz-Bauer-Straße in 53123 Bonn investiert werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de