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221807 · Beschlussvorlage

Freizeittreff Quasi Rheinaue - Annahme eines Vergleichs mit der Feuerversicherung des bei einem Brand vollständig zerstörten Freizeittreffs Quasi in der Rheinaue.

Nummer
221807
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221807
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Freizeittreff Quasi Rheinaue - Annahme eines
Vergleichs mit der Feuerversicherung des bei
einem Brand vollständig zerstörten Freizeittreffs
Quasi in der Rheinaue.
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der bei einem Brand am 01.10.2019 zerstörte Freizeittreff „Quasi“ wird
nicht wieder aufgebaut.
2. Dem für diesen Fall vorgesehen Vergleich mit der Feuerversicherung
über die Zahlung eines zweckgebundenen Betrages in Höhe von
360.000 EUR wird zugestimmt. Der Betrag wird für den Neubau einer
Kita und Jugendzentrum Fritz-Bauer-Straße in 53123 Bonn verwandt.
Begründung
Zu 1:
Am 01.10.2019 brannte der Freizeittreff in der Bonner Rheinaue nieder. Mit
Beschluss vom 10.03.2020 beauftragte der Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie die Verwaltung, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen.
Diese Prüfung ist zwischenzeitlich abgeschlossen: Das Amt für Kinder, Jugend
und Familie sieht keine Nutzungsmöglichkeiten für einen Wiederaufbau des
Hauses an gleicher Stelle.
Bereits in den letzten drei Jahren vor dem Brandereignis wurde der Freizeittreff
Quasi als Einrichtung der Offenen Jugendarbeit nicht ausreichend genutzt. Ein
erheblicher Rückgang der Besucher*innenzahlen musste festgestellt werden.
Kinder und jüngere Jugendliche, die das Angebot der Offenen Jugendarbeit frei
nutzen, besuchten die Einrichtung nur noch vereinzelt. Die durchschnittlichen
täglichen Besucher*innenzahlen lagen weit unter dem, was von einer
Einrichtung mit einer personellen Ausstattung von 2,0 Fachkraftstellen erwartet
werden kann. Konzeptionelle Änderungen wie zum Beispiel veränderte
Öffnungszeiten oder geänderte Angebots- und Programmstrukturen führten
nicht zu einer Verbesserung. Lediglich während der Ferienaktionen wurde dieSeite 1 von 3
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Einrichtung noch gut genutzt. Hauptnutzer der Einrichtung waren in den letzten
Jahren Gruppen aus Schulen, Offenen Ganztagsschulen, Kindertagesstätten
sowie stationäre und ambulante Angebote der Hilfen zur Erziehung. Diese
Gruppen zählen jedoch nicht zu der Zielgruppe der Offenen Jugendarbeit.
Organisierte Besuche von Gruppen der oben genannten Institutionen
widersprechen den im Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn
festgelegten Grundprinzipien „Offenheit“ und „Freiwilligkeit“.
Gründe für den Rückgang der Besucher*innenzahlen und die stark
abgenommene Nachfrage sieht die Verwaltung vor allem in einem veränderten
Zeitbudget und Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen, verbunden mit
der Lage der Einrichtung. Die abgeschiedene Lage machte es der Zielgruppe
schwer, diese Einrichtung ohne größeren Aufwand und spontan aufzusuchen.
Für viele bedeutete ein Besuch des Quasi einen höheren Zeitaufwand im
Vergleich zu anderen Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit. Diese liegen
idealerweise mitten in Wohngebieten oder zentral und ermöglichen Kindern und
Jugendlichen ein selbstständiges Kommen und Gehen. In der dunklen
Jahreszeit wurde die einsame Lage als bedrohlich wahrgenommen. Die
Einrichtung wurde dann nur bis zum Eintritt der Dunkelheit besucht. Diese
Einschränkung machte das Angebot noch unattraktiver.
Als Alternative hat die Verwaltung eine Nutzung des Hauses speziell für
Gruppen aus den Bereichen Schule und Hilfen zur Erziehung geprüft. Der
Bedarf eines solchen Angebotes wird jedoch als zu gering eingeschätzt.
Ebenso wurde die Nutzung als („Not“)-Kita geprüft. Diese Option kommt
aufgrund der möglichen und zulässigen Größe und Form (aus Gründen des
Denkmalschutzes müsste wieder ein pagodenförmiger Ersatzbau errichtet
werden) nicht in Frage. Eine Nutzung eines Neubaus rein zur Nutzung für
Ferienangebote/Stadtranderholungen ist ebenfalls nicht möglich. Limitierender
Faktor für Ferienangebote ist weniger eine fehlende Gebäuderessource als
vielmehr der Mangel an Fach- oder Betreuungskräften.
Derzeit gibt es Überlegungen an dem Standort trotz allem wieder ein Gebäude
zu errichten, dass jedoch einen anderen Raumzuschnitt erhalten soll, damit
eine multifunktionelle Nutzung durch verschiedene Zielgruppen und
Institutionen möglich ist. Der Fokus soll dabei weiterhin auf Angebote für Kinder
und Jugendliche gelegt werden. Eventuell kann das zukünftige Außengelände
des Neubaus um weitere Funktionen, wie beispielsweise als Platz der
Kinderrechte erweitert werden. Hierzu wird eine entsprechende Vorlage für die
politischen Gremien vorbereitet, die einen entsprechenden Auftrag für die
Verwaltung zum Inhalt haben wird, die Überlegungen weiterzuführen bzw.
auszugestalten.
Zu 2:
Für das Spielhaus „Quasi“ bestand beim städtischen Feuerversicherer eine
Feuer-Gebäude-Versicherung. Danach bestehen für die Stadt grundsätzlich
folgende Entschädigungsoptionen:
a) Wiederaufbau im Rahmen des Naturalersatzes durch die Versicherung an
Ort und Stelle. Dies bedeutet, dass die Versicherung auf ihre Kosten das
Quasi in gleicher Art und Güte (unter Beachtung der heute gültigen
Bauvorschriften zu Energie, Brandschutz usw.) neu errichtet.Seite 2 von 3
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b) Wiederaufbau nach gleicher Art und Güte durch die Bundesstadt Bonn im
Rahmen der Neuwertentschädigung. In diesem Fall würde die Versicherung
einen Betrag von 439.575 EUR zahlen. Kostensteigerungen gingen zu
Lasten der Stadt Bonn.
c) Die Versicherung zahlt einen Schadensersatz (Schaden zum Zeitwert) in
Höhe von 254.614,55 EUR. Dieses Geld stünde der Bundesstadt Bonn zur
freien Verwendung zur Verfügung.
d) Die Versicherung zahlt der Stadt Bonn einen zweckgebundenen Betrag in
Höhe von 360.000 EUR im Rahmen eines Vergleichs. Im Gegenzug
verpflichtet sich die Bundesstadt Bonn dazu, diese Summe wieder für den
Neubau eines Gebäudes der Jugendarbeit zu verwenden. Auch der Umbau
eines Bestandgebäudes in ein solches Objekt ist zulässig. Nicht möglich
hingegen ist es, das Geld für die Sanierung einer bereits bestehenden
Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zu verwenden.
Vor dem Hintergrund, dass ein Wiederaufbau des Quasi an dem ursprünglichen
Ort aufgrund eines geänderten Freizeitverhaltens nicht in Betracht kommt (vgl.
Ausführungen zu Ziffer 1) scheiden die Entschädigungsvarianten a) und b) hier
aus. Mit Blick auf die verbleibenden Varianten c) und d) ist die Variante d) aus
den folgenden Gründen vorzugswürdig: Zwar steht der Betrag von 360.000€ -
anders als der Schadenersatzbetrag nach Ziffer c) - nicht zur freien Verfügung,
sondern muss vielmehr für den Neubau oder Umbau eines Gebäudes der
Jugendarbeit verwendet werden. Daher soll die Vergleichssumme für den
beabsichtigten Neubau einer Kita und Jugendzentrum Fritz-Bauer-Straße in
53123 Bonn investiert werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de