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221806 · Beschlussvorlage

Einrichtung einer Großtagespflegestelle, verbunden mit der Durchführung der Konzeption Kinderstuben, in den Räumen der ehemaligen Kindertagesstätte „Die Regenbogenkinder“ des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V., Seufertstraße 57, 53173 Bonn

Nummer
221806
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221806
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung einer Großtagespflegestelle, verbunden
mit der Durchführung der Konzeption Kinderstuben,
in den Räumen der ehemaligen Kindertagesstätte
„Die Regenbogenkinder“ des Sozialdienstes
katholischer Frauen e. V., Seufertstraße 57, 53173
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einrichtung einer Großtagespflegestelle mit der Durchführung des
Konzeptes „Kinderstuben“ sowie der Bereitstellung der im Finanzierungsplan
dargestellten Mittel wird zugestimmt.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes
2023/2024 durch den Rat.
Begründung
In der Seufertstraße 57, 53173 Bonn befindet sich die Kindertagesstätte „Die
Regenbogenkinder“ unter Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen
e. V. Der Betrieb dieser Einrichtung endete zum 31.07.2022. Die Übernahme
der Kita in eine andere Trägerschaft war nicht möglich. Dennoch ist es
aufgrund des Wohnumfeldes von großer Wichtigkeit, an gleicher Stelle eine
Kinderbetreuung unter Verwendung der vorhandenen Ressourcen anzubieten.
Dafür ist vorgesehen, eine Großtagespflegestelle in den Räumen der
ehemaligen Kita einzurichten. In Großtagespflegestellen werden bis zu 9 Kinder
im Rahmen der Kindertagespflege durch zwei Kindertagespflegepersonen
betreut. Im Unterschied zu einer Kita erfolgt die Betreuung der Kinder in der
Kindertagespflege in einem familienähnlichen Rahmen. Ein weiteres Merkmal
ist, dass die Kinder einer Kindertagespflegeperson persönlich und pädagogisch
zugeordnet werden müssen. Daraus ergibt sich eine Aufteilung von 5 bzw. 4
Kinder zu den beiden Kindertagespflegepersonen. Eine Durchmischung der
beiden Gruppen ist aufgrund der zuvor erwähnten Zuordnung ausgeschlossen.
Weiterhin ist vorgesehen, dass in dieser Großtagespflegestelle erstmals inSeite 1 von 5
Seite 2
Bonn das Konzept „Kinderstuben“ durchgeführt wird. Kinderstuben sind ein
frühzeitiges und niederschwelliges Angebot für Kinder im Alter bis zu vier
Jahren insbesondere aus neuzugewanderten Familien oder Familien in
herausfordernden Lebenslagen. Sie sind ein Angebot für Kinder, deren
altersgemäße Entwicklung gefördert werden soll, die einen
sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf haben und/oder deren
Muttersprache nicht Deutsch ist. In diesen wohnortnahen
Großtagespflegestellen betreuen drei Kindertagespflegepersonen (inklusive
einer sozialpädagogischen Fachkraft) höchstens neun Kinder.
Im Ruhrgebiet sind die Kinderstuben bereits etabliert. Die Stadt Dortmund
betreibt mittlerweile 17 Kinderstuben im Stadtgebiet.
Folgende Schwerpunkte beinhaltet das Konzept Kinderstuben:
1. Individuelle Förderung von Kindern
Der gute Betreuungsschlüssel ermöglicht eine hohe Differenzierung bei der
Planung und Durchführung der Bildungsangebote. Insgesamt wird das Ziel
einer altersgemäßen Entwicklung in den Entwicklungsbereichen Grob- und
Feinmotorik, Sprache, Kognitive Entwicklung, soziale Kompetenz und
emotionale Kompetenz angestrebt.
2. Stärkung der Eltern und ihrer Erziehungskompetenz
Die Eltern werden über Einzelberatungs- und Gruppenangebote in die
pädagogische Arbeit einbezogen und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt.
Um Eltern hierfür zu gewinnen, ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen
Kindertagespflegeperson und Eltern wichtig. Durch das wohnortnahe und
niederschwellige Angebot werden Eltern und Kinder an Gruppenangebote
herangeführt.
3. Übergang in eine Kindertagesstätte
Die Kindertagespflegepersonen unterstützen die Eltern bei der Suche nach
einem Platz und begleiten beim Übergang in die Kita. Dazu stellen sie zu den
im Umfeld liegenden Kitas Kooperationen her.
4. Fachberatung und Konzeptumsetzung
Die Fachberatung des Netzwerks Kindertagespflege Bonn unterstützt die
Kindertagespflegepersonen bei pädagogischen Fragen und durch Beratungs-
und Krisengespräche.
Die Konzeptumsetzung wird durch RuhrFutur begleitet. RuhrFutur ist eine
gemeinsame Bildungsinitiative, die von der Stiftung Mercator, dem Land
Nordrhein-Westfalen, dem Regionalverband Ruhr, sechs Städten und Kreisen
sowie sieben Hochschulen getragen wird. Einen besonderen Schwerpunkt legt
RuhrFutur auf das Handlungsfeld „Frühkindliche Bildung“ und begleitet inSeite 2 von 5
Seite 3
diesem Rahmen die Implementierung, Durchführung und Fortentwicklung des
Konzeptes Kinderstuben. Weitere Infos sind zu finden unter:
https://www.ruhrfutur.de/kinderstuben
5. Finanzierung
Üblicherweise erhalten Kindertagespflegepersonen durch die Stadt Bonn eine
Förderpauschale auf der Grundlage eines individuellen Betreuungsbedarfes.
Bei der Durchführung des Konzeptes Kinderstuben handelt es sich jedoch um
ein einmaliges Angebot, welches in dieser Form noch nicht in Bonn
durchgeführt wird. Wegen der besonderen Kombination aus Betreuungsleistung
und zusätzlicher Elternarbeit (Durchführung von Gruppenveranstaltungen sowie
der Unterstützung bei allgemeinen Problemlagen) wird die Vergabe an einen
Träger der Jugendhilfe und Gewährung einer Projektförderung favorisiert. Für
die Durchführung der ersten Bonner Kinderstube hat die Familienbildung
Werkstatt Friedenserziehung e. V. Bonn Interesse geäußert. Dieser Träger ist
Kooperationspartner im Netzwerk Kindertagespflege Bonn und für die
Durchführung dieser Aufgabe bestens geeignet. Da es sich hier um ein Bonner
Modellprojekt handelt wird vorgeschlagen, dass für die Implementierungsphase
von mindestens zwei Jahren eine 100%-ige Projektförderung gewährt wird.
Nach einer ersten Durchführungsphase von zwei Jahren wird der Ausschuss
für Kinder, Jugend und Familie über die Erfahrungen und Ergebnisse durch die
Vorlage eines ausführlichen Sachberichts informiert.
Die Etablierung von Kinderstuben wird durch die Auridis Stiftung finanziell
unterstützt. (Die Auridis Stiftung fördert öffentliche Träger und private
Organisationen, die mit ihren Angeboten und Leistungen das Aufwachsen von
Kindern nachhaltig verbessern.) Für die Einrichtung einer Kinderstube stellt die
Auridis Stiftung einmalig 4.000,00 Euro zur Verfügung. Sollten sofort zwei
Kinderstuben eröffnet werden, wird die Anschubfinanzierung auf 10.000,00
Euro erhöht.
In den o. g. Räumen war bis zum 31.07.2022 eine zweigruppige Kita
untergebracht. Aufgrund des vorhandenen Raumangebots wird zurzeit geprüft,
ob dort nicht nach Umbauarbeiten zwei Großtagespflegestellen eingerichtet
werden können. Eine fachliche Beurteilung dazu steht noch aus. Sollte dies aus
baulicher Sicht möglich sein, wird aufgrund des hohen Bedarfs an einer
Kinderbetreuung im näheren Umfeld die Einrichtung von zwei
Großtagespflegestellen als „Kinderstuben“ favorisiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.01 Förderung von Kindern in
Tagespflege
1.06.01.02 Förderung von Kindern in
Tagespflege
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 5
Seite 4
Auszahlungen /
Aufwendungen
200.425,00 € 151000601 /
73.3000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
200.425,00 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
204.425,00 € 151000601 /
73.3000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
204.425,00 €
Anlage/n
1 221806 BV Kosten Kinderstube (öffentlich)Seite 4 von 5
51-2 Bundesstadt Bonn
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Durchführung einer Kinderstube in den Räumen Seufertstraße 57, 53173 Bonn
Darstellung der Kosten:
1. Personalkosten:
2 Kindertagespflegepersonen S 2 47.300,00 € 94.600,00 €
1 soz. Päd. Fachkraft S 8a 65.000,00 €
0,25 Fachberatung S 12 17.225,00 €
2. Mietkosten
Miete (inkl. Nebenkosten) 21.600,00 €
3. Sachkosten
6.000,00 €
4. Gesamtkosten 204.425,00 €
Die Auridis-Stiftung gewährt eine einmalige Starthilfe von 4.000,00 Euro pro Kinderstube 4.000,00 €
5. Gesamtkosten im ersten Jahr 200.425,00 €
Darstellung der Kosten einer Großtagespflegestelle:
(2 Kindertagespflegepersonen betreuen insgesamt 9 Kinder)
1. Förderung plus Mietanteil pro Kind bei 40 Std. Betreuung pro Woche: 983,00 €
9 Kinder 8.847,00 € jährlich: 106.164,00 €
2. Vor- und Nachbereitung pro Kind und Monat: 33,50 €
9 Kinder 301,50 € Jährlich: 3.618,00 €
3. Unfallversicherung 123,00 € 246,00 €
4. Altersvorsorge 2.970,00 € 5.940,00 €
5. Krankenversicherung 2.570,00 € 5.140,00 €
6. Pflegeversicherung 490,00 € 980,00 €
Kosten für eine Vertretungskraft 11.772,00 €
7. Gesamtkosten im Jahr 133.860,00 €
Zuzüglich der anteiligen Kosten für die Fachberatung
(in Finanzierung Netzwerk enthalten)
Zusatzkosten der Kinderstube im Vergleich zu einer Großtagespflege (ohne Fachberatung) 49.340,00 €
Sollte die Eröffnung einer zweiten Kinderstube möglich sein,
so reduzieren sich die Mietkosten je Kinderstube entspechend.Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de