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221805 · Mitteilungsvorlage

Sachstand der gesamtstädtischen Präventionsarbeit der Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention

Nummer
221805
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 22.11.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221805
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Sachstand der gesamtstädtischen
Präventionsarbeit der Fach- und
Koordinierungsstelle Gewaltprävention
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention setzte im ersten Jahr
kontinuierlich die strategisch priorisierten Handlungsempfehlungen der
Universität Marburg um. Diese waren die Entwicklung von Richtlinien zur
Förderung von Gewaltprävention, die Initiierung von Gremienarbeit sowie
Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung von Gewalt bei Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen.
Die Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention wurden unter Beteiligung
des Schulamtes und aller bestehenden Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB
VIII entwickelt. Der abgestimmte Entwurf der Richtlinien wird dem Ausschuss
für Kinder, Jugend und Familie zur Beschlussfassung (DS-Nr.: 221802)
vorgelegt. Die Richtlinien informieren über finanzielle Förderungsmöglichkeiten
sowie die qualitativen Mindeststandards geförderter
Gewaltpräventionsmaßnahmen. Für die Erarbeitung der Qualitätskriterien
wurde die „Grüne Liste Prävention“ als Orientierungsgrundlage ausgewählt.
Darüber hinaus wurden bereits Maßnahmen zur Gewaltprävention gefördert. Im
ersten und zweiten Quartal 2022 wurden Gewaltpräventionsmaßnahmen in
Höhe von insgesamt 39.317,- € beantragt. Dabei entfallen 15.574,- € auf die
langjährige Kooperation mit Sterntaler Bonn e.V.. Viele Einrichtungen und
Institutionen haben zusätzlich ihr Interesse direkt bei der Fach- und
Koordinierungsstelle Gewaltprävention angemeldet und sich zu
Fördermöglichkeiten beraten lassen. Diese planen im dritten oder vierten
Quartal 2022, Maßnahmen zur Gewaltprävention durchzuführen.
Die Vernetzung wurde einerseits durch eine aktive Teilnahme der Fach- und
Koordinierungsstelle an vielen bestehenden Austauschformaten gewährleistet
sowie durch die Gründung der interdisziplinären, gesamtstädtischen
Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Förderrichtlinien weiter vorangetrieben.
Durch diese Maßnahmen konnte somit weiter für ein Engagement und
Zusammenarbeit im Rahmen der Gewaltprävention geworben und das
Verständnis für die Gewaltprävention gesteigert werden. Die Vernetzung soll
durch eine Intensivierung der Gremienarbeit weiter vorangetrieben werden.Seite 1 von 2
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Als dritte Handlungsempfehlung ist die Sensibilisierung für das Thema
Gewaltprävention im Kinder-, Jugend- und jungen Erwachsenenbereich
sukzessive umgesetzt worden. Dies geschah sowohl durch die Gremienarbeit
als auch den Austausch mit lokalen Anbieter*innen und Akteur*innen von
Gewaltpräventionsmaßnahmen sowie der Beratung von pädagogischen
Einrichtungen. Zudem wurde die Fach- und Koordinierungsstelle im General
Anzeiger (Januar 2022) vorgestellt.
Durch eine geplante PR-Kampagne soll ein breites Fundament der
Unterstützung und Sensibilisierung für die Thematik für ein „gewaltfreies
Aufwachsen“ geschaffen werden. Das Ziel, eine gemeinsame Haltung der Stadt
Bonn gegen Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ist
darüber hinaus Teil der Öffentlichkeitsarbeit.
Der nächste Schritt wird die Beschlussfassung der Gewaltpräventionsrichtlinien
und deren Veröffentlichung sowie Etablierung sein. Weitere
Handlungsempfehlungen, wie die Entwicklung einer Internetplattform sowie der
Sammlung und Veröffentlichung von Qualifikationsangeboten für Fachkräfte,
werden ebenfalls priorisiert umgesetzt. Somit werden sukzessive die
Öffentlichkeit als auch die Fachkräfte für die Notwendigkeit der
Gewaltprävention und deren Umsetzung sensibilisiert. Durch die Schaffung von
Transparenz werden Barrieren abgebaut und Fördermöglichkeiten
zugänglicher.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de