221804 · Beschlussvorlage
Förderantrag Kompetenzzentrum Frau und Beruf
Kerndaten
- Nummer
- 221804
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221804 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Förderantrag Kompetenzzentrum Frau und Beruf Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 18.10.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hat sehr kurzfristig Ende August die Möglichkeit einer Antragsstellung bis 15.09.2022 über die Fortführung der Kompetenzzentren Frau und Beruf und Beantragung von Fördermittel für Personal-und Sachkosten für die Zeit vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023 angekündigt. Eine zügige Beschlussfassung ist nach der Antragseinreichung erforderlich, damit der Gremienvorbehalt im Antrag aufgehoben werden kann. Beschlussvorschlag • Der Rat bestätigt die Antragstellung an das Land NRW, Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration für die Fortführung des Projektes Kompetenzzentrum Frau und Beruf Bonn/ Rhein-Sieg. • Der Rat beschließt die Fortführung der Projektstelle bis zum 30.11.2023. Begründung Das Kompetenzzentrum ist ein Kooperationsprojekt der Wirtschaftsförderungen der Stadt Bonn und des Rhein- Sieg- Kreises. Träger ist der Rhein-Sieg-Kreis. Es gibt neue Entwicklungen bezüglich der Fortführung des Projektes Kompetenzzentrum Frau und Beruf Bonn/Rhein-Sieg. Nach Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW vom 24. August 2022 ist eine Fortführung der Förderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf ohne Unterbrechung vorgesehen. Die Dauer der Förderung ist zunächst vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023.Seite 1 von 4 Seite 2 Der Projektantrag wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien fristgerecht am 15.09.2022 eingereicht. Folgende Inhalte sind Gegenstand des Projektantrages: Das Kompetenzzentrum will sich weiterhin in der Region Bonn/Rhein-Sieg mit drei Teilprojekten für eine familienfreundliche Personalpolitik, für mehr Frauen in Führungspositionen und für neue Rekrutierungswege zur Gewinnung von weiblichen Fachkräften einsetzen. Ziel der Teilprojekte ist die nachhaltige Sicherung des Fachkräftebedarfs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Region. Mit den Teilprojekten sowie mit Netzwerk-und Lobbyarbeit soll das Fachkräfte-und Führungspotential von Frauen in der Region sichtbar gemacht, ausgeschöpft sowie die Frauenerwerbstätigkeit gesteigert werden. So hat das Kompetenzzentrum in den vergangenen Jahren das Netzwerk familienbewusster Unternehmen Bonn/Rhein-Sieg mit rund 92 Mitgliedsunternehmen aufgebaut und mehrere Mentoring Programme für angehende weibliche Führungskräfte entwickelt und durchgeführt. Damit wurden kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Personalentwicklung unterstützt und rund 50 Frauen ein Karrieresprung ermöglicht. Mit der Fortsetzung seiner Arbeit und Fortführung der drei Teilprojekte will das Kompetenzzentrum die erfolgreichen Inhalte, Formate und Netzwerke in der Region sichern und weiterentwickeln. Es handelt sich hierbei um ein neues Antragsverfahren und nicht um eine Verlängerung der laufenden Förderung. Die Förderung erfolgt zu 90 Prozent aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Hinzu kommt ein zehnprozentiger Eigenanteil, den sich die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg- Kreis mit je fünf Prozent teilen. Für den Projektzeitraum vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023 entstehen Kosten für Personal- und Sachkosten in Höhe von 289.142, 50 €. Die Höhe der neunzigprozentigen Zuwendung beträgt 260.228,25 €. Die Höhe der Eigenmittel für das Gesamtprojekt beträgt 28.914,25 €. Für die Stadt Bonn werden die Eigenmittel aus dem laufenden Etat der Wirtschaftsförderung gedeckt. Als Personal wurden beantragt: eine halbe Stelle für die Projektleitung,Seite 2 von 4 Seite 3 zwei ganze Stellen für die wissenschaftliche Mitarbeit und eine halbe Stelle für die Projektassistenz. Bezogen auf das Personal werden 1,5 Stellen von den Beschäftigten der Stadtverwaltung Bonn übernommen, nämlich die Projektleitung mit einer halben VZÄ und die wissenschaftliche Mitarbeit mit einer Stelle. Die Projektleitung soll durch die bisherige Leiterin der Regionalagentur erfolgen. Eine Projektstelle für die wissenschaftliche Mitarbeit und eine halbe Stelle für die Projektassistenz sind beim Rhein-Sieg-Kreis angesiedelt. Für den Fall, dass das Land den Projektantrag bewilligt, wird die Verwaltung die Beschlussvorlage 220410 über die Fortführung der Arbeit des Kompetenzzentrums, welche in die Haushaltsberatungen vertagt wurde, über eine ergänzende Stellungnahme anpassen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.03.00.15.01 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Sachkosten 2719,23 € (2022) 14.955,77 € (2023) Personalkosten 24.000,84 € (2022) 133.324,68 € (2023) 103001501/72.1000 103001501/70.1000 2022 und 2023 Aus dem laufenden Etat Einzahlungen / SachkostenSeite 3 von 4 Seite 4 Erträge 2447,31 € (2022) 13.460,19 € (2023) Personal 19.894,50 € (2022) 109.419,75 € (2023) Haushaltsbelastung jährlich 2022: 4.378,26 € 2023: 25.400,51 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de