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221804 · Beschlussvorlage

Förderantrag Kompetenzzentrum Frau und Beruf

Nummer
221804
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.10.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 18.10.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221804
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Förderantrag Kompetenzzentrum Frau und Beruf
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
18.10.2022 Empfehlung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes NRW hat sehr kurzfristig Ende August die
Möglichkeit einer Antragsstellung bis 15.09.2022 über die Fortführung der
Kompetenzzentren Frau und Beruf und Beantragung von Fördermittel für
Personal-und Sachkosten für die Zeit vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023
angekündigt. Eine zügige Beschlussfassung ist nach der
Antragseinreichung erforderlich, damit der Gremienvorbehalt im Antrag
aufgehoben werden kann.
Beschlussvorschlag
• Der Rat bestätigt die Antragstellung an das Land NRW, Ministerium für
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration für die
Fortführung des Projektes Kompetenzzentrum Frau und Beruf Bonn/
Rhein-Sieg.
• Der Rat beschließt die Fortführung der Projektstelle bis zum 30.11.2023.
Begründung
Das Kompetenzzentrum ist ein Kooperationsprojekt der
Wirtschaftsförderungen der Stadt Bonn und des Rhein- Sieg- Kreises.
Träger ist der Rhein-Sieg-Kreis. Es gibt neue Entwicklungen bezüglich der
Fortführung des Projektes Kompetenzzentrum Frau und Beruf
Bonn/Rhein-Sieg. Nach Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW vom 24. August 2022
ist eine Fortführung der Förderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf
ohne Unterbrechung vorgesehen. Die Dauer der Förderung ist zunächst
vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023.Seite 1 von 4
Seite 2
Der Projektantrag wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien
fristgerecht am 15.09.2022 eingereicht.
Folgende Inhalte sind Gegenstand des Projektantrages: Das
Kompetenzzentrum will sich weiterhin in der Region Bonn/Rhein-Sieg mit
drei Teilprojekten für eine familienfreundliche Personalpolitik, für mehr
Frauen in Führungspositionen und für neue Rekrutierungswege zur
Gewinnung von weiblichen Fachkräften einsetzen. Ziel der Teilprojekte ist
die nachhaltige Sicherung des Fachkräftebedarfs für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) in der Region. Mit den Teilprojekten sowie mit
Netzwerk-und Lobbyarbeit soll das Fachkräfte-und Führungspotential von
Frauen in der Region sichtbar gemacht, ausgeschöpft sowie die
Frauenerwerbstätigkeit gesteigert werden.
So hat das Kompetenzzentrum in den vergangenen Jahren das Netzwerk
familienbewusster Unternehmen Bonn/Rhein-Sieg mit rund 92
Mitgliedsunternehmen aufgebaut und mehrere Mentoring Programme für
angehende weibliche Führungskräfte entwickelt und durchgeführt. Damit
wurden kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Personalentwicklung
unterstützt und rund 50 Frauen ein Karrieresprung ermöglicht. Mit der
Fortsetzung seiner Arbeit und Fortführung der drei Teilprojekte will das
Kompetenzzentrum die erfolgreichen Inhalte, Formate und Netzwerke in
der Region sichern und weiterentwickeln.
Es handelt sich hierbei um ein neues Antragsverfahren und nicht um eine
Verlängerung der laufenden Förderung. Die Förderung erfolgt zu 90
Prozent aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Hinzu kommt ein
zehnprozentiger Eigenanteil, den sich die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-
Kreis mit je fünf Prozent teilen.
Für den Projektzeitraum vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023 entstehen
Kosten für Personal- und Sachkosten in Höhe von 289.142, 50 €.
Die Höhe der neunzigprozentigen Zuwendung beträgt 260.228,25 €. Die
Höhe der Eigenmittel für das Gesamtprojekt beträgt 28.914,25 €. Für die
Stadt Bonn werden die Eigenmittel aus dem laufenden Etat der
Wirtschaftsförderung gedeckt.
Als Personal wurden beantragt: eine halbe Stelle für die Projektleitung,Seite 2 von 4
Seite 3
zwei ganze Stellen für die wissenschaftliche Mitarbeit und eine halbe
Stelle für die Projektassistenz. Bezogen auf das Personal werden 1,5
Stellen von den Beschäftigten der Stadtverwaltung Bonn übernommen,
nämlich die Projektleitung mit einer halben VZÄ und die
wissenschaftliche Mitarbeit mit einer Stelle. Die Projektleitung soll durch
die bisherige Leiterin der Regionalagentur erfolgen.
Eine Projektstelle für die wissenschaftliche Mitarbeit und eine halbe Stelle
für die Projektassistenz sind beim Rhein-Sieg-Kreis angesiedelt.
Für den Fall, dass das Land den Projektantrag bewilligt, wird die
Verwaltung die Beschlussvorlage 220410 über die Fortführung der Arbeit
des Kompetenzzentrums, welche in die Haushaltsberatungen vertagt
wurde, über eine ergänzende Stellungnahme anpassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.03.00.15.01
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Sachkosten
2719,23 €
(2022)
14.955,77 €
(2023)
Personalkosten
24.000,84 €
(2022)
133.324,68 €
(2023)
103001501/72.1000
103001501/70.1000
2022 und 2023 Aus dem
laufenden
Etat
Einzahlungen / SachkostenSeite 3 von 4
Seite 4
Erträge 2447,31 €
(2022)
13.460,19 €
(2023)
Personal
19.894,50 €
(2022)
109.419,75 €
(2023)
Haushaltsbelastung
jährlich
2022:
4.378,26 €
2023: 25.400,51
€
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de