221802-05 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag:Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention Antrag zur Vorlage 221802
Kerndaten
- Nummer
- 221802-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221802-05 AA Antragsteller/in: Dörthe Ewald SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Anja Lamodke Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Julia Schenkel DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 29.09.2022 Koalitionsänderungsantrag:Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention Antrag zur Vorlage 221802 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Richtlinien werden um folgende Punkte ergänzt, bzw. verändert. zu Punkt 2.2: - Fachkräfteschulungen und Konzeptentwicklungen werden zu 100% gefördert. - Der Wert von Anschaffungen/ Material wird auf 800 € festgesetzt. Zur Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagement wird in der Richtlinie folgendes als Punkt 1.2.7. ergänzt: „1.2.7. Bei der Ermittlung der anerkennungsfähigen Kosten sind Arbeitsleistungen, die im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements erbracht werden, als fiktive Aus- gaben zu berücksichtigen. Pro ehrenamtlich geleisteter Arbeitsstunde können 15 Euro angesetzt werden. Bei Arbeitsleistungen, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordern, kann ein höherer Betrag pro Arbeitsstunde angesetzt werden. Arbeitsleistungen von Personen, die beim Antragsstellenden in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Als Beleg für die geleisteten Arbeitsstunden sind einfache Stundennachweise zu erstellen, die vom Ehrenamtlichen zu unterschreiben sind. Sie müssen den Namen des ehrenamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung beinhalten. Sie sind von der Leitung der Maßnahme gegenzuzeichnen.“ BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de