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221802-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

Nummer
221802-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 18.10.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221802 Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221802-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nachträglich stellt die Verwaltung die Stellungnahme der AG 78 Hilfen zur
Erziehung (HzE) zur Verfügung.
Anlage/n
1 221802-03 Stellungnahme AG§78 HzE_260922 (öffentlich)Seite 1 von 2
Stellungnahme
der AG§78 HzE
zum Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Gewaltprävention
(geplantes Inkrafttreten am 01.10.2022)
zur Vorlage für den Jugendhilfeausschuss (JHA)
am 29.09.2022
Der hier angegebene Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Gewaltprävention
ist unter Einbeziehung der AG§78 HzE erstellt worden.
Aus Sicht der AG§78 HzE handelt es sich hier um eine Förderrichtlinie, die es allen
nach §75 SGB VIII in Verbindung mit §25 des ersten Gesetzes zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
ermöglicht
- Maßnahmen zur Prävention von Gewalt für junge Menschen,
- Maßnahmen zur Qualifikation im Umgang mit Gewalt für Personen, die
haupt- oder ehrenamtlich junge Menschen beaufsichtigen, betreuen,
erziehen oder ausbilden,
- die Entwicklung einer einrichtungsspezifischen Konzeption zur Prävention
von Gewalt sowie
- die Anschaffung von Materialien zur Präventionsarbeit
zu beantragen.
Wir halten die Förderrichtlinie für einen geeigneten Beitrag, jungen Menschen in
Bonn ein gewaltfreies Aufwachsen ermöglichen zu können.
Notwendig und dringend anzuraten ist gleichwohl die Vorgabe zur Evaluation nach
einem geeigneten Zeitraum.
Andrea Elsmann
Sprecherin der AG § 78 HzESeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de