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221802-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

Nummer
221802-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 18.10.2022 Empfehlung
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  1. 221802 Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221802-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung
Schulausschuss 18.10.2022 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Nachträglich stellt die Verwaltung die Stellungnahme der AG 78
Jugendförderung zur Verfügung.
Anlage/n
1 221802 Stellungnahme_RiLi_Gewaltprävention_beschlossen (öffentlich)Seite 1 von 2
Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung zum Entwurf der Richtlinie zur Förderung der
Gewaltprävention
Die AG 78 Jugendförderung begrüßt, dass die Bundesstadt Bonn gemäß dem Beschluss des
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 19.12.2019 nunmehr eine Richtlinie zur Förderung
der Gewaltprävention erlässt und damit die Handlungsempfehlungen der Auftragsstudie der Philipps-
Universität Marburg umsetzt.
Die Mitglieder erkennen an, dass der Gewaltprävention durch eine 100%-ige Förderung bestimmter
Maßnahmen (Zf. 4.1.1) ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird. Leider ist nicht vollständig
nachvollziehbar, warum die Schulungen von Fachkräften (Zf. 4.1.2) weniger gewürdigt werden als
andere Maßnahmen, wo doch gerade diese Fortbildungen aufgrund ihr Multiplikator:innenfunktion
eine besondere Breitenwirkung entfalten. Auch kann die Grundlage für die Festsetzung der
Förderung für die Konzeptionsentwicklung (Zf. 4.1.3) oder zur Anschaffung von Materialien (Zf. 4.1.4)
jeweils auf maximal 500€ nicht erkannt werden. Wir empfehlen bei Schulungen und
Konzeptförderungen auch eine 100 % Förderung. Bei Anschaffungen sollte die Wertgrenze auf 800
Euro ohne Mehrwertsteuer gesetzt werden, die damit der Wertgrenze für kleinere Anschaffungen
nach der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen“ entspräche.
Im Zuge der Qualitätssicherung begrüßen die Mitglieder, dass die Richtlinie einen besonderen Fokus
auf die Qualifikation des durchführenden Personals (Zf.1.2.3) wirft.
Als Element der Qualitätsentwicklung wird die Verpflichtung zur Evaluation und Dokumentation (Zf.
4) ausdrücklich befürwortet. Ebenso ist die starke Anbindung an der „Grünen Liste Prävention“, den
dort dokumentierten Qualitätsstandards sowie die fachliche Beratung durch die Fach- und
Koordinierungsstelle Gewaltprävention positiv hervorzuheben.
Ebenso sehen die Mitglieder es als gelungen an, dass grundsätzlich eine Förderung von jungen
Menschen bis einschließlich 26 Jahren vorgesehen ist. Dies erscheint insbesondere geeignet, um
Jugendverbände zur Durchführung von Gewaltpräventionsmaßnahmen zu motivieren. Um das große
Engagement der dort ehrenamtlich Tätigen anzuerkennen, wäre es wünschenswert, analog zur Ziffer
2.8 der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen“ das
bürgerschaftliche Engagement als fiktive Kosten anzuerkennen.
Insgesamt kommen die Mitglieder der AG 78 Jugendförderung zu der Einschätzung, dass unter
Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen
- Vereinheitlichung der Förderhöhen,
- Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement
die Verabschiedung der Richtlinie zur Förderung der Gewaltprävention zu befürworten ist.
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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de