221801 · Mitteilungsvorlage
Zertifizierung der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe der Bundesstadt Bonn nach DIN EN ISO 9001:2015
Kerndaten
- Nummer
- 221801
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221801 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zertifizierung der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe der Bundesstadt Bonn nach DIN EN ISO 9001:2015 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Kenntnisnahme Schulausschuss 18.10.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Qualitätsentwicklung (und -sicherung) ist gesetzlicher Auftrag des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfegesetz und wird in unserer Gesellschaft längst nicht mehr ausschließlich in Unternehmen der produzierenden Wirtschaft aufgegriffen. Nach § 79 a SGB VIII sind für die Aufgaben der Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Mit der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe leistet die Bundesstadt Bonn einen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit). Die Beratungsstelle hat ihre Arbeitsprozesse für die jungen Menschen so organisiert, dass sie diese Zielgruppe bestmöglich im Fokus hat und diese Prozesse qualitätsbezogen steuert und überwacht. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Strukturen und Arbeitsabläufe sind in der Beratungsstelle verbindlich und transparent in Prozess- und Verfahrensanweisungen geregelt und dokumentiert. Eine geprüfte Dokumentation dieses Qualitätsmanagements gibt Aufschluss über die Qualitätspolitik, Ziele und Funktion der Beratungsstelle. Das Qualitätsmanagementsystem der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe greift somit auch die Vorgaben des § 79 a SGB VIII auf. Seit dem 02.09.2022 ist die Beratungsstelle für Jugendberufshilfe der Bundesstadt Bonn im Amt für Kinder, Jugend und Familie nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und entspricht damit den Anforderungen an ein wirksames Qualitätsmanagement. Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems zur Erfüllung der Norm DIN EN ISO 9001:2015 greift die von 2017 bis 2022 bestehende Zertifizierung nach der „Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten BuchSeite 1 von 2 Seite 2 Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV)“ auf und führt das so begonnene Qualitätsma- nagement in der Beratungsstelle fort. Die Zertifizierung erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Aktualität und Umsetzung der Qualitätsvorgaben wird jährlich in sogenannten Überwachungsaudits extern auditiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de