221795-05 · Beschlussvorlage
Digitalisierung der Gremienarbeit - Durchführung einer Testsitzung
Kerndaten
- Nummer
- 221795-05
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221795-05 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Digitalisierung der Gremienarbeit - Durchführung einer Testsitzung Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 12.06.2024 Empfehlung Rat 20.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, im November 2024 eine hybride Testsitzung durchzuführen und danach dem Rat die Auswertung sowie ein Verfahrensvor- schlag vorzulegen. Begründung Damit zukünftig die rechtssichere Durchführung hybrider bzw. digitaler (nur in besonderen Ausnahmen nach 47a GO NRW) Gremiensitzungen gewährleistet werden kann, ist es erforderlich, alle möglichen (Sonder-)Fälle und Szenarien in einer Testsitzung auf die technische Umsetzbarkeit zu erproben. Aufgrund der Sanierung der Brandschutzklappen und der damit einhergehenden Sperrung des Ratssaals bis Ende Oktober 2024, hat die Verwaltung gemäß des Ratsbeschlusses vom 12.12.2023 eine Ausschreibung für eine erweiterte Sitzungstechnik im Ratssaal ab diesem Zeitpunkt ausgeschrieben. Die dann zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten lassen die Erprobung einer hybriden Sitzungsdurchführung zu. Dazu zählen vor allem die Erweiterung der Kameraperspektiven. Aufgrund der vorherigen Sperrung des Ratssaals ist eine frühere Testung von System und Sitzungsform nicht möglich. Insbesondere sind hierbei nachfolgende Voraussetzungen/Problemstellungen zu prüfen: • Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 2 Abs. 3 DigiSiVO • nachvollziehbare Abstimmungen (offen, namentlich) nach § 4 Abs. 1 DigiSiVO • Verfahren bei Ausschließungsgrund in (nicht-)öffentlicher Sitzung nach § 6 DigiSiVO • Wahrung der NichtöffentlichkeitSeite 1 von 6 Seite 2 • Qualität der Ton- und Videoübertragung nach § 5 Abs. 1 DigiSiVO • Internetstabilität • Umgang mit technischen Störungen • Verfahren zur Meldung technischer Störungen Voraussetzung: Aufgrund der obigen Ausführung, dass die möglichen Konstellationen in einer Sitzung getestet werden müssen, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, eine eigenständige Testsitzung einzuberufen, deren Tagesordnung alle möglichen Fallkonstellationen beinhaltet. Dies wäre im Rahmen einer regulären Ausschusssitzung nicht gegeben. Für eine realitätsnahe Erprobung im Umgang der oben genannten Fallkonstellationen ist die Teilnahme einer ausreichenden Zahl von Mandatstragenden erforderlich. Für die Auswertung der Probesitzung ist darüber hinaus die Erfahrung aus Sicht der politischen Vertreterinnen und Vertreter besonders wichtig, um die Durchführung von hybriden Sitzungen auch an deren Anforderungen anpassen zu können. Die Fraktionen werden daher darum gebeten, folgende Anzahl an Mandatstragenden für die Erprobungssitzung anzumelden: Bündnis 90 / DIE GRÜNEN: 4 Personen CDU: 4 Personen SPD 3 Personen DIE LINKE 2 Personen BBB: 2 Personen FDP: 1 Person Volt: 1 Person Die Gruppen und Einzelstadtverordneten im Rat sind eingeladen an der Testsetzung zusätzlich teilzunehmen. Um ein realistisches Bild einer hybriden Sitzung herzustellen, sollten jeweils die Hälfte der Teilnehmenden im Ratssaal bzw. digital an der Sitzung teilnehmen. Abstimmungssoftware: Aus Sicht der Verwaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt dringend davon abzuraten, ein Abstimmungstool für die Durchführung hybrider bzw. digitaler Gremiensitzung zu verwenden. Dies ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 DigiSiVO möglich, wenn auf andere geeignete Weise (Handzeichen) erfüllt werden kann, dass die Abstimmungen für die Sitzungsleitung, andere Gremienmitglieder sowie die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind. Die Testung und Demonstration verschiedener Abstimmungstools hat gezeigt, dass die Verwendung eines Abstimmungstools einen deutlich erhöhten Aufwand bedeutet. Zum einen im administrativen Bereich für die Schriftführung und zum anderen was die technische Ausstattung der Mandatstragenden und die Sitzungsdauer sowie -durchführung betrifft. Im Einzelnen wäre dies ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Schriftführungen, wenn auf eine Software zurückgegriffen würde, die nicht inSeite 2 von 6 Seite 3 das Ratsinformationssystem implementiert werden könnte. In diesem Fall müsste von der Schriftführung im ersten Schritt die Tagesordnung händisch 1:1 in das Abstimmungstool übertragen werden, bevor die eigentlichen Abstimmungsprozesse überhaupt vorbereitet werden könnten. Aus diesem Grund würde sich -Stand heute- nur eine Beschaffung des von ALLRIS zertifizierten Abstimmungstools anbieten. Eine Demonstration dieses Tools hat jedoch ebenfalls große Schwächen im bisherigen System offenbart. Trotz bereits hinterlegter Tagesordnung, entsteht ein erheblicher Mehraufwand in der Sitzungsvorbereitung. In Vorbereitung zur Sitzung müsste jeder einzelne Abstimmungsprozess händisch ins System eingearbeitet werden. Dieser Mehraufwand ist in Vorbereitung zur Sitzung noch vertretbar, allerdings müssten die Schriftführungen auch innerhalb der Sitzung jegliche mündlichen Änderungsanträge und Geschäftsordnungsanträge (Abstimmungen über Vertagungen, Verweisungen/Mitberatungen, namentliche und geheime Abstimmung sowie ziffernweise Abstimmungen) händisch in das System einarbeiten. Dies würde eine Vorbereitungs-/Bearbeitungszeit in der Sitzung auslösen, sodass sich die Sitzungszeit deutlich verlängern würde und nicht mehr effizient ist. Ebenfalls löst dies einen erhöhten Personalbedarf aus, da mindestens eine Schriftführung pro Gremium mehr eingesetzt werden muss, um eine rechtssichere Protokollierung und Durchführung der Sitzung zu gewährleisten. In den Gremien müssten zukünftig somit mindestens zwei bzw. drei Schriftführungen vor Ort an den Sitzungen teilnehmen. Des Weiteren wird aus Verwaltungssicht auch der Abstimmungsprozess selbst als noch nicht effizient genug bewertet. So muss derzeit für einen Abstimmungsprozess (Abgeben der Ja-/Nein- Stimme oder Enthaltung) ein Zeitaufwand von mehr als 3 Minuten pro Abstimmung einkalkuliert werden, was die Sitzungsdauer erheblich verlängern würde. Hierzu wurden der Firma Verbesserungsvorschläge von der Verwaltung zugetragen, deren Umsetzbarkeiten derzeit überprüft und getestet werden. Von einer zeitnahen Übertragung in das System ist allerdings nicht auszugehen. Dazu kommt, dass das System nicht die Abstimmung nach Fraktionen festhält, sondern nur die Stimmenanzahl zählen kann. Dies ist mit der aktuellen Protokollierungsform nicht vereinbar und hat somit keinen Mehrwert. Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass ein Abstimmungstool derzeit keine signifikanten Vorteile in der Durchführung von hybriden Sitzungen mit sich bringt. Ein Verzicht auf die Einbindung einer weiteren Softwarekomponente erleichtert zudem den Zugang für die Mandatstragenden zu hybriden Sitzungen und reduziert die Gefahr von technischen Problemen, die zu einem Sitzungsabbruch führen könnten. Die Einführung der Abstimmungssoftware würde sich derzeit auf einmalige Kosten in Höhe von 7.090,00 € (5.650,00 € (Beschaffung der Software) I 1.440,00 € (Einrichtung der Software)) sowie monatliche Kosten in Höhe von 113,00 € (Softwarepflege) belaufen. Hinzu kämen die Personalkosten einer weiteren Schriftführung für die Sitzungen jedes Gremiums. Durch den Verzicht des Abstimmungstools, wären damit vorerst keine geheimen Abstimmungen oder Wahlen in hybrider bzw. digitaler Form möglich.Seite 3 von 6 Seite 4 Diese können im Rahmen einer Briefwahl im Nachgang zur Sitzung abgehalten werden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind aktuell nur eine begrenzte Anzahl von Gremien für eine hybride Sitzungsdurchführung vorgesehen. In diesen Gremien ist die Anzahl der geheimen Abstimmungen als sehr gering anzusehen, sodass die positiven Aspekte des Verzichts auf die Abstimmungssoftware die Risiken deutlich überwiegen. Die Verwaltung wird die Entwicklungen von Abstimmungssoftwarelösungen weiterhin genau beobachten und der Politik die Beschaffung einer Softwarelösung vorschlagen, sobald die Systeme ausgereifter sind und im Rahmen von Sitzungen effizienter eingesetzt werden können. Bild-/Ton-Übertragung: Als Videokonferenzsystem regt die Verwaltung an, auf die zugelassene Anwendung „ZoomX“ zurückzugreifen. Diese Anwendung bietet alle Möglichkeiten, die auch in Zoom zur Verfügung stehen, mit dem Vorteil, dass die Daten ausschließlich auf deutschen Servern verarbeitet werden. Die Verwaltung hat sich erstmalig Testlizenzen besorgt, um die Möglichkeiten des Systems im Vorfeld zur Testsitzung ausgiebig zu testen. Die erforderlichen Lizenzen bemessen sich nach der Anzahl der Sitzungsleitungen (Anzahl der hybrid / digital tagenden Gremien). Die Kosten belaufen sich hierbei auf 20,99€ (Zoom X One Business) pro Lizenz im Monat. Streaming-/Technik-/Videokonferenz-Betreuung: Damit die Mitglieder im Plenum nach § 2 Abs. 3 DigiSiVO in geeigneter Weise erkennbar sind, ist eine Ausweitung der Kameratechnik und -perspektiven erforderlich. Zudem muss durch die betreuende Person durchgängig die Bild- und Ton-Übertragung überwacht sowie mögliche technische Störungen während den Sitzungen behoben werden. Gleichzeitig ist ebenfalls die Zuschaltung der Mandatstragenden zu überwachen, bzw., im Falle von Ausschließungsgründen nach § 31 GO NRW und Ausschließung der Öffentlichkeit, zu verwalten. Derzeit wird der Stream im Ratssaal durch drei städtische Mitarbeiter im Nebenamt betreut, wobei pro Sitzung jeweils eine Person benötigt wird. Eine Ausweitung der Kameratechnik hat zur Folge, dass sich die Anforderungen an die betreuenden Personen erhöhen, da nun mehrere technische Einstellungen berücksichtigt werden müssen. Weiterhin kommt neben dem Stream nun auch die Betreuung der Videokonferenz sowie der Technik hinzu. Im Rahmen der Testsitzung gilt es daher zu eruieren, inwiefern die Anforderungen noch durch das Nebenamt erfüllt werden können bzw. ob der Einsatz von geschultem Personal, vor allem im Hinblick auf das technische Know-How und der schnellen Behebung technischer Störungen, erforderlich wird. Zudem gilt es herauszufinden, ob die Betreuung durch eine Person vor Ort ausreichend ist oder der Bedarf auf mindestens zwei Personen pro Sitzung zu erhöhen ist.Seite 4 von 6 Seite 5 Technische Anforderungen: In den Gremien des Rates der Stadt Bonn sind aktuell über 500 Personen ehrenamtlich engagiert. Aufgrund der hohen Anzahl an Mandatstragenden ist es nicht möglich städtische Hardware zur Teilnahme an hybriden Sitzungen zur Verfügung zu stellen. Sowohl der finanzielle Aufwand zur Bereitstellung, als auch die personellen Ressourcen für den erforderlichen technischen Support dieser Endgeräte sind für die Stadt nicht leistbar. Die Mandatstragenden müssen daher für die Teilnahme an hybriden Sitzungen auf eigene Endgeräte zurückgreifen und gewährleisten, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Es wird bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass eine stabile Internetverbindung sichergestellt werden muss und die technische Verantwortung dafür, gem. §9 DigiSiVO, den Mandatstragenden obliegt. Aufgrund der benötigten Software von ALLRIS und der Videokonferenz, spricht die Verwaltung die Empfehlung aus, auf zwei Endgeräte für die Teilnahme an digitalen bzw. hybriden Sitzungen zurückzugreifen. Austausch mit anderen Kommunen: Eine Anfrage beim Städtetag hat ergeben, dass derzeit noch keine Kommune bekannt ist, die bereits hybride bzw. digitale Sitzungen durchführt. Der Austausch mit anderen Kommunen hat gezeigt, dass mehrere Kommunen noch in einem sehr frühen Stadium der Umsetzungen stecken oder das Thema „Digitale Gremiensitzungen“ derzeit nicht verfolgen, da dies seitens der Politik nicht gewünscht wird. Zwei Kommunen mit denen die Verwaltung im Austausch steht, sind auf einem ähnlichen Stand wie die Stadt Bonn. Auch diese Kommunen haben mitgeteilt, dass hinsichtlich der effizienten und rechtssicheren Durchführung noch Klärungsbedarf besteht. Aufgrund einer Anfrage beim Städtetag seitens der Stadt Köln sowie der Stadt Bonn wird derzeit geprüft, ob ein Austausch zur Durchführung hybrider und digitaler Sitzungen mit dem MHKBD ermöglicht werden kann. Die Kommunen sind bestrebt, im gemeinsamen Austausch an der Umsetzung des Projektes zu arbeiten und sich hierbei gegenseitig zu unterstützen. Weiteres Vorgehen: Nach Durchführung der Testsitzung wird die Verwaltung das Ergebnis auswerten sowie ggf. aufgetretene Probleme identifizieren und Lösungsvorschläge erarbeiten. Mit diesen Ergebnissen soll im Rat eine Beschlussvorlage vorgelegt werden, in welcher Form zukünftig digitale bzw. hybride Gremiensitzungen möglich sein werden. Hierbei ist bereits im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass zukünftig lediglich Ausschusssitzungen (mit Ausnahme der Pflichtausschüsse) und die übrigen Gremien in hybrider Form stattfinden können. Digitale Sitzungen sind für diese Gremien auch nur in besonderen Ausnahmefällen (beispielsweise Katastrophenfall) möglich. Ratssitzungen und die Sitzungen der Bezirksvertretungen, die derzeit ohnehinSeite 5 von 6 Seite 6 nur in Katastrophenfällen hybrid bzw. digital stattfinden dürfen, sind weiterhin nur in Präsenzform möglich. Erst nach Einführung des Abstimmungstools sowie Klärung mit den Technikern, wie zukünftig die Bauchbinden, Redezeiten und der Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 2 Abs. 3 DigiSiVO für eine größere Anzahl an Sitzungsteilnehmern abgebildet und eingehalten werden können, kann die Einführung digitaler Sitzungsformen für den Stadtrat und die Bezirksvertretungen vorgenommen werden. Sofern zukünftig hybride bzw. digitale Sitzungsformen gewünscht sind, wird die Verwaltung einen Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de