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221795-01 · Mitteilungsvorlage

Digitalisierung der Gremienarbeit

Nummer
221795-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.03.2023 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221795 Digitalisierung der Gremienarbeit

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221795-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Digitalisierung der Gremienarbeit
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
09.03.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 28.03.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 16.03.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert zum aktuellen Sachstand des Projektes:
Mit Hilfe eines Ingenieurbüros wurde eine Modularisierung der im Fachkonzept
erarbeiteten Komponenten vorgenommen.
Das entsprechende Konzept ist als Anlage beigefügt und wird zur Kenntnis
übermittelt. Die Kostenermittlung ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Mit der preislichen Einordnung durch das Konzept soll im nächsten Schritt in
einem Workshop mit den Fraktionen eine Einordnung erfolgen, welche
Komponenten beschafft werden sollen.
Im Workshop ist zu erarbeiten, welche Komponenten unter wirtschaftlichen
Aspekten in welchen Sitzungsräumen zur Verfügung stehen sollen.
Mit den Ergebnissen aus dem Workshop wird dann eine Beschlussvorlage für
die politischen Gremien gefertigt, damit mit Vergabe des Auftrags begonnen
werden kann.
Anlage/n
1 Konzept (öffentlich)
2 Kostenermittlung (nichtöffentlich)Seite 1 von 50
Beratungs- und Planungsgesellschaft für audiovisuelle
Kommunikationstechnik und Sicherheitssysteme
Hartmann, Mathias und PartnerSeite 2 von 50
Konzept AV-Kommunikationstechnik
Stadt BonnSeite 3 von 50
Inhalt
1. Technische Grundlagen und Rahmenbedingungen
2. Beispiele
3. Grundrisse mit AV-Ausstattung
4. Funktionsschemata
5. Beschreibung der Funktionen
6. Hinweise zur Betriebsstruktur
7. Schnittstellenliste
8. Relativer Terminplan
9. Kostenermittlung
R
3Seite 4 von 50
1. Technische Grundlagen und
Rahmenbedingungen
RSeite 5 von 50
Bilddarstellende Systeme
Die Bildgrößenberechnung bestimmt die notwendigen Darstellungsgrößen. Diese
hängen von den maximalen und minimalen Betrachtungsabständen sowie der
nativen Auflösung des Displays bzw. des Projektors oder der festgelegten
Auflösungsgrundlage ab.
Als Grundlage für die Berechnungen dienen die DIN 19045-1 und die Richtlinien der
CTS. Dabei finden das Auflösungsvermögen des menschlichen Auges und
deren Blickwinkel spezielle Berücksichtigung. Das Projektionsmedium hat
einen wesentlichen Anteil an der Qualität einer Projektion. Um eine definierte
Projektionsvorraussetzung zu schaffen ist die DIN 19045-4, die Definition von
Projektionsoberflächen, ebenfalls zu beachten.
Bestandteil der Bildgrößenberechnungen ist auch die Ermittlung der notwendigen
Lichtleistungen beim Einsatz von Projektionssystemen und die Festlegung der
notwendigen Displayhelligkeiten. Ein wichtiger Einflussfaktor bei der
Lichtleistungsberechnung ist der Fremdlicht- oder Störlichtanteil auf der
Projektions- bzw. Darstellungsfläche. Als Störlichtanteil werden bei den
Berechnungen 100 Lux zu Grunde gelegt. Auf der Projektionsfläche darf dieser
Wert durch einfallendes Fremdlicht nicht überschritten werden, um die
Projektionsqualität nicht zu mindern. Mit Verringerung dieses Anteils erhöht
sich der Kontrastfaktor der Projektion, was mit einer Verbesserung der
Bildqualität einhergeht.
Das Auflösungsvermögen der bilddarstellenden Komponenten ist auf mindestens
1920 x 1080 Bildpunkte festgelegt. Damit ergibt sich das Bildseitenformat
16:9. Die minimale Bildunterkante wird ab OKFB steht in Abhängigkeit zum
Besiedlungs- bzw. Nutzungsplan.
EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH 10.12.2009
Gropiusplatz 10 · 70563 Stuttgart · Tel. 0711 / 99 007-5 · Fax 99 007-99 www.egs-plan.de 07305-Erläuterung AFUP_MT-091210
1.5 x bp = Mindestabstand (emin)
4.5 x bp = Optimaler Abstand (eopt)
6.0 x bp = Maximaler Abstand (emax)
Der Mindestabstand (emin) ermöglicht es den, mittig zur Leinwand, sitzenden Betrachtern das Bild
mittels Augenbewegung gänzlich zu erfassen, ohne hierzu den Kopf bewegen zu müssen.
Der optimale Abstand (eopt) stellt den Abstand dar, welcher der kürzesten Lesezeit bedarf um ein
Zeichen gleichermaßen erfassen und erkennen zu können.
Der maximale Abstand (emax) stellt die Distanz dar, die es dem (durchschnittlichen) Betrachter
ermöglicht das Testzeichen noch differenzieren, sprich erkennen, zu können.
Folgende Grafik veranschaulicht v.g. Kausalitäten:
Bei Sitzreihen mit einem Abstand emin zur Leinwand, befinden sich Sitzplätze mit einem Abstand von
größer 2.5 x bp / 2 (gerechnet ab Bildmitte) außerhalb des Einblickwinkels der Leinwand.
Der Einsehwinkel von +/- 40° wurde in die Grundrisse eingezeichnet. Nachfolgend sind diese Grafiken
verkleinert dargestellt.
Die oben stehende Skizze aus der DIN 19045-1 zeigt die Betrachtungsverhältnisse für
einen optimalen Betrachtungsbereich.
Die Bildgrößenberechnung basiert auf den Raumgeometrien.
Raumlänge: xx m
Raumbreite: xx m
Raumhöhe: xx m
Allgemeine Grundlagen zur Berechnung:
maximaler idealer horizontaler Betrachtungswinkel: 40o Grad
maximal nutzbarer horizontaler Betrachtungswinkel: 50o Grad
maximaler idealer vertikaler Betrachtungswinkel: 15o Grad
maximaler vertikaler Betrachtungswinkel: 25o Grad
Auflösungsvermögen des Auges: 1/60o Grad
Grundlagen zur Berechnung:
Auflösung und Bildformat: Full HD (1920 x 1080 Bildpunkte), 16:9 oder bei
Projektion (1920 x 1200 Bildpunkte) 16:10
Wird bei einer 4k Auflösung die maximale Sichtbarkeit
gefordert, verdoppelt sich die Bildgröße.
Besiedlung: xxxxx
maximaler Betrachtungsabstand: xx m
minimaler Betrachtungsabstand: xx m
R
5Seite 6 von 50
Person 1,80m
55“ 70“ 84“ 90“ 98“ Bilddiagonale in Zoll
Bildformat 16:9
2,00m
2,00m x 1,12m 2,20m x 1,25m
1,55m x 0,88m
1,22m x 0,69m 1,86m x 1,05m
Maximaler
Betrachtungsabstand
für optimale Sicht
(Full-HD Auflösung)
4,5 m
5,6 m
6,7 m
7,1 m
7,8 m
BUK: 1,20m
2,45m
3,00m
Person
sitzend
ca.1,35m
R
6Seite 7 von 50
Person
1,80m
100“ Bilddiagonale in Zoll
Bildverhältnis 16:10
2,00m
4,20m x 2,63m
5,60m x 3,50m
2,23 x 1,40m
3,35m x 1,88m
Maximaler
Betrachtungsabstand
für optimale Sicht
(WUXGA Auflösung)
8 m
12 m
15 m
20 m
3,00m
156“ 195“ 260“
5,10m
Erläuterung: WUXGA Auflösung = 1920 x 1200 Bildpunkte
Person
sitzend
ca.1,35m
BUK: 1,60m
R
7Seite 8 von 50
Zur Berechnung der notwendigen Leuchtstärke eines Projektionssystems sind folgende Definitionen des ANSI-
Standards und der IEC und ISO Normen zu beachten:
Betrachtungskategorie
Min.
System
Kontrastverhältnis
Betrachtungsanforderung Beispiele
Passives Betrachten 7:1
• Bilder und Text vom Hintergrund
unterscheidbar
• Passives Auseinandersetzen mit dem
Inhalt
• Erkennen von Details nicht relevant
• Informatives Betrachten von Video
oder Daten
• Einfache Präsentationen
• Präsentation von unkritischen oder nicht-
informellen Inhalten
Grundlegende Detailbetrachtung 15:1
• Aktives Auseinandersetzen mit
Inhalten
• Erkennen von Details
• Bilder müssen erkennbar und Texte
lesbar sein
• Erkennbarkeit basiert auf dem Inhalt
und nicht durch die Auflösung
• Informationsanzeigen
• Präsentationen in Unterrichtsräumen und
Hörsälen
• Präsentation In Konferenzräumen
• Präsentation in Multifunktionsräumen
Analytische Deteilbetrachtung 50:1
• Bilder und Text mit feinsten Details
• Erkennen von feinsten Details
• Analytische Bildauswertung
• Professionelle Analyse von Details
• Technische Zeichnungen
• Architeckturpläne
• Elektronische Schaltbilder
• Fallunterlagen o.ä.
• Fehleranalyse
• Photografische Bewertung
R
8Seite 9 von 50
Display 2.000 :1
Störlicht 400 Lux
Projektor 5 :1
Störlicht 100 Lux
Tageslicht ohne Jalousie
Display 2.000 :1
Streiflicht z.B. Fenster
Projektor 15 :1
Störlicht 100 Lux
Visualisierung des Einflusses von Kontrastverhältnis und Störlicht auf Display / LED-Wand und Projektionssysteme
R
9Seite 10 von 50
LED Wall vs Projektion
R
LED-Display mit Möbel Projektion Schattenwurf
Projektion: ReflektierendLED: Selbstleuchtend
10Seite 11 von 50
R
11
Willkommen
bei der
Projektion
( 2 x 31.000 ANSI LUMEN)
LED Wand (Simulation)
Maximal möglicher Schwarzwert
Bildgebendes Element: Reflexion Bildgebendes Element: Selbstleuchtend
Qualitätsreduktion
durch Objektiv
Qualitätsreduktion
durch Diffusion an der Bildwand
Maximal möglicher Schwarzwert
LED Wall vs Projektion
11Seite 12 von 50
Vorgaben für Raumakustik und Tonübertragungssysteme:
Raumakustische Vorgaben:
• DIN 18041 - Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen
• Störschallpegel in Videokonferenzräumen < 30dB, besser 25dB
• Nachhallzeiten 0,7s / Frequenzbereich 100Hz - 15kHz
• Wegunterschied zwischen Direktschall und erster Schallreflexion <17m
• Parallelflächen ohne akustische Maßnahmen vermeiden
Absorbierendes Material
Vorgaben Tonübertragungssysteme
Frequenzbereich min. 100Hz - 16kHz
Schallpegelverteilung im Raum +/- 3dB
Sprachverständlichkeit > 0,7
Maximaler Direktschall auf die Hörerfläche
Geringe Anregung der Reflexionsflächen
Richtungsbezug
Beispiel einer Schallpegelverteilung
R
12Seite 13 von 50
Raumakustische Grundlagen
Die Akustik in einem Raum wird durch die am Ort des Zuhörers
eintreffenden Schallanteile bestimmt. Wird beispielsweise in einem Raum
von einem Sender ein Schallimpuls abgestrahlt, so kommen an einem
Zuhörerort neben dem sog. Direktschall, der ohne Umwege vom Sender
zum Zuhörer gelangt, auch zahlreiche weitere Impulse an, die durch
Einfach- oder Vielfachreflexion an den Raumbegrenzungsflächen zum
Zuhörer geleitet werden. Am Ort des Zuhörers entsteht ein sog.
Reflektogramm, das die zeitliche Abfolge der eintreffenden Schallimpulse
sowie deren Energieinhalt aufzeigt. Bei diesem Reflektogramm wird
zwischen drei Bereichen, dem Direktschallbereich, dem Bereich der frühen
Reflexionen sowie dem Nachhallbereich unterschieden.
Die akustische Wirkung der eintreffenden Schallanteile ist in den drei
zeitlich unterteilten Bereichen sehr unterschiedlich und kann wie folgt
zusammenfassend beschrieben werden:
Direktschall
bestimmt die Schalleinfallsrichtung (Lokalisation)
legt den Grundpegel fest
bestimmt maßgeblich die Klangfarbe
variiert mitunter stark zwischen den Empfängerpositionen
Frühe (nützliche) Reflexionen
unterstützen den Direktschall hinsichtlich der Intensität
seitliche frühe Reflexionen bewirken einen Räumlichkeitseindruck
Anzahl, Abfolge und Stärke variiert meist stark innerhalb der
Empfängerpositionen
Nachhallbereich
bestimmt Raumgröße („Klangvolumen“)
bewirkt die Verschmelzung von zeitlich strukturierten Signalen
bewirkt die Verschlechterung der Deutlichkeit und Sprachverständlichkeit
Nachhall ist weitgehend ortsunabhängig bei „kompakten“ Raumgeometrien
Raumakustische Empfehlungen – DIN 18041
Anders als beim baulichen Schallschutz zwischen Räumen bzw. zum
Schutz gegen Außenlärm, wo bauordnungsrechtliche Anforderungen
bestehen, werden an die Raumakustik keine verbindlichen Anforderungen
gestellt. Es existieren jedoch Empfehlungen an die Nachhallzeit, die in
DIN 18041 je nach Raumgröße und -nutzung definiert werden. Die
Empfehlungen der DIN 18041 gelten zudem als allgemein anerkannte
Regeln der Technik.
Raumgruppe A
Räume, an die Anforderungen hinsichtlich der Hörsamkeit über mittlere und
große Entfernungen gestellt werden, sind nach DIN 18041 der Gruppe A
zugeordnet. Hierzu zählen insbesondere Räume für Sprachkommunikation
wie Unterrichts- und Vortragsräume, Hörsäle, aber auch Räume für
Musikdarbietungen. Entsprechend der Nutzungsart werden Formeln für die
volumenabhängige Ermittlung einer optimalen Nachhallzeit Tsoll
angegeben.
R
13Seite 14 von 50
Sprachverständlichkeit
Zur Beurteilung von Sprache hat sich ein spezieller Parameter etabliert, der
nicht nur das energetische Verhältnis von Direktschall zu Nachhall beurteilt,
sondern sich an die Eigenschaften der Sprache direkt anlehnt. Werden
Informationen oder Sprache über eine Beschallungsanlage übertragen,
muss neben der Beachtung von Parametern wie z.B. Frequenzgang und
Richtcharakteristik auch dafür Sorge getragen werden, dass die
Sprachmodulation, also das pegelmäßige Auf- und Abschwellen von Tönen
und Lauten, hinreichend übertragen wird. Die Sprachmodulation und damit
auch die erzielbare Modulationstiefe ist der eigentliche Informationsträger.
Die Modulationstiefe wird prinzipiell durch zwei Effekte gestört. Zum einen
kann ein erhöhtes Störgeräusch (Hintergrundgeräusch, Grundpegel o.ä.)
d a s n o t w e n d i g e A b s i n k e n d e s S p r a c h p e g e l s i n n e r h a l b d e r
Amplitudenmodulation begrenzen. Statt einer Modulationssenke wird dann
das Hintergrundgeräusch wahrgenommen. Zum anderen werden die durch
die Modulation verursachten Pegelanhebungen und Pegelsenkungen durch
den Nachhall in einem Raum derart gestört, dass die im Nachhall
nachklingenden Laute die Modulation verwischen und verschmieren. Auch
dann ist die effektiv wirksame Modulationstiefe deutlich geringer und die
Sprachverständlichkeit sinkt.
Bei der Betrachtung der erzielbaren Sprachverständlichkeit sind daher
immer die raumakustischen Verhältnisse (Nachhall) sowie die
Störgeräuschsituation zwingend zu berücksichtigen.
D i e r e c h n e r i s c h e o d e r m e s s t e c h n i s c h e E r m i t t l u n g d e r
Sprachverständlichkeit beruht darauf, dass für 7 verschiedene
Oktavfrequenzbänder (125 Hz - 8 kHz) und innerhalb der Oktaven
wiederum für 14 verschiedene Modulationsfrequenzen (0,63 Hz bis 12,5 Hz)
untersucht wird, in welcher Weise der Modulationsindex bzw. die
Modulationsübertragungsfunktion vermindert wird. Aus den nunmehr 98
Einzelwerten wird dann der Einzahlwert, der STI-Index, abgeleitet. Tabelle aus der EN 60268-16 von 2012 mit Empfehlungen
für STI Werte nach Anwendung.
R
14Seite 15 von 50
Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Messung und Berechnung
der Sprachverständlichkeit geht stetig voran. So ist die DIN EN 60268-16
„Objektive Bewertung der Sprachverständlichkeit durch den Sprach-
übertragungsindex“ aus dem Jahre 1999 im Jahr 2004 revidiert und in den
Inhalten erweitert worden.
Eine wesentliche Änderung der Norm des Jahres 2004 ist, dass für niedrige
Pegel die Hörschwelle und für hohe Pegel der sog. Verdeckungseffekt mit
bei der Bildung des STI-Index einbezogen werden. Beide Effekte führen
dazu, dass der STI-Index bei ansonsten idealer Übertragung bei geringen
und hohen Pegeln erheblich abnimmt. Die zugehörige Abhängigkeit zeigt
die nebenstehende Abbildung.
Dies bedeutet, dass z.B. Beschallungsanlagen, die auf Grund der Nachhall-
und Störgeräuschsituation bei mittleren Pegeln einen STI von z.B. 0,5
erreichen, bei höheren Pegeln nur einen STI < 0,4 aufweisen. Die aus
diesem Sachverhalt resultierenden Konsequenzen sind bei Erscheinen der
Norm des Jahres 2004 nicht vollständig bedacht worden und werden
derzeit in Fachkreisen diskutiert.
Für die Optimierung der Sprachverständlichkeit ist für alle drei Hörsäle eine
elektroakustische Simulation zu empfehlen.
Bestenfalls noch zu erreichende STI-Werte für einen männlichen Sprecher
durch die Effekte der Selbstverdeckung und der Hörschwelle als
ausschließliche Kriterien. Ohne Störsignal wird nur zwischen 55 und
80 dB(A)Sprachsignalpegel ein optimaler Wert erreicht
R
15Seite 16 von 50
Grundlagen Hörunterstützung
Für die Unterstützung von Hörgeschädigten sind grundsätzlich
verschiedene technische Lösungen möglich.
Ein WLAN basiertes System distribuiert ein Audiosignal an ein WLAN-
fähiges Endgerät. Das Endgerät muss sich dabei im gleichen Netzwerk
befinden. Ein Nutzer kann so beispielsweise mit seinem Smartphone das
Audiosignal empfangen.
Im Hinblick auf die Barrierefreiheit ist dieses System eine sehr gute Lösung.
Ein Betroffener kann sich mit seinem persönlichen Endgerät mit dem WLAN
verbinden und das Audiosignal empfangen. Er muss sich dabei nicht als
Betroffener kennzeichnen und sich keinen separaten Empfänger abholen.
Da das System auf der Übertragung via WLAN basiert, weist es höhere
Latenzen auf, als beispielsweise eine Übertragung per Funk (DECT) oder
bei einer im Boden verlegten Induktionsschleife. Bei aktiven Diskussionen
ist dieses System daher nicht gut geeignet.
Ein Funk-System (DECT-Basis) ist für diese Anforderung besser geeignet,
da die Latenz deutlich geringer ist. Nachteil eines solchen Systems ist,
dass man auf die systemeigenen Empfänger angewiesen ist, sodass das
Signal nicht mehr auf dem privaten Endgerät empfangen werden kann.
Jeder Bedürftige muss sich zwingend einen Empfänger abholen. Dies
widerspricht in Teilen dem Barrierefrei-Gedanken.
Ebenfalls möglich sind Induktionsschleifen im Boden, die direkt ein
Hörgerät ansprechen können. Bei diesem System ist keine Latenz
vorhanden. Es gibt allerdings keine Garantie, dass dies zu jedem Hörgerät
kompatibel ist. Das Signal ist nicht abhörsicher und eine Übertragung in
den Nahbereich ausserhalb der Induktionsschleife ist nicht zu 100%
auszuschliessen. Zudem ist der bauliche Aufwand hoch, da
Induktionsschleife üblicherweise auf dem Estrich unterhalb des
Bodenbelags aufgebracht wird.
Grundsätzlich können die Systeme auch kombiniert werden. Die Tabelle auf
der folgenden Seite gibt noch einmal einen kurzen Überblick über die
beschriebenen Systeme.
R
16Seite 17 von 50
WLAN DECT Induktionsschleife
Vorteile
Es können eigene Endgeräte vom
Nutzer verwendet werden (z.B.
Smartphones)
Mehrkanalige Übertragung
möglich (z.B. Dolmetschton)
Sehr geringe Latenz
Mehrkanalige Übertragung
möglich (z.B. Dolmetschton)
Keine Latenz
Keine Empfänger notwendig
Einschränkungen Hohe Latenz
(ca. 40-100ms)
Systemeigene Empfänger
müssen verwendet werden
Der Zuhörer ist auf
Leihkomponenten angewiesen
Nicht zu allen Hörgeräten kompatibel
Nicht abhörsicher, Mithören außerhalb des Raumes lässt
sich nicht zu 100% verhindern
Abgrenzung bei trennbaren Räumen in Einzelnutzung
kritisch
Übereinanderliegende Räume kritisch
Vergleich Hörunterstützungstechnologien
R
17Seite 18 von 50
Grundlagen Barrierefreiheit / Inklusion
Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine Abstimmung mit der/dem
Beauftragten für Personen mit Beeinträchtigung erforderlich. Neben den
hierzu notwendigen baulichen Maßnahmen, die nicht Bestandteil der
Fachplanung für audiovisuelle Kommunikationstechnik sind, sind
gesonderte Vorgaben für Bildsysteme, Beschallungssysteme und
Bediengeräte sowie Möblierungen für Dozenten und Vortragende und
gegebenenfalls Wegeleitsysteme mit den Anforderungen der Barrierefreiheit
und Inklusion abzustimmen.
Dabei sind die entsprechenden DIN-Normen wie z.B. die DIN EN 60118
oder die DIN 18040 zu berücksichtigen.
R
18Seite 19 von 50
2. Beispiele
RSeite 20 von 50
R
20
LED WallSeite 21 von 50
R
21
Mobile KameraSeite 22 von 50
R
Mobile Beschallungsanlage
2 3 4 5
B
C
D
E
F
G
B
C
D
E
F
G
2 3 4 5
H H
1 6
1 6
A A
SAD-2021-0002 SCALINA LA MEDIEN NRW 2021-03-02.VSD
C:\USERS\FRANK\SCHWARZWILD AUDIO\PRODUKTE SCHWARZWILD AUDIO\SCALINA\SCALINA
SYSTEMBEISPIELE\LA MEDIEN NRW HM PARTNER\SAD-2021-0002 SCALINA LA MEDIEN NRW 2021-03-
02.VSD
Beschreibung: Systemvorschlag
Landesanstalt für Medien NRW
Werkstoff:
Maßstab:
NameDatum
Bearb.
Gepr.
Norm
FN02.03.21
..
..
SCHWARZWILD AUDIO
Frank Näger
Grundmattstraße 5
77654 OffenburgNameDatumÄnderungZust.
DIN7168
fein mittel grob
Oberfläche
Pfad / Dateiname:
...
Kunde:
Format: DIN A 4
1
1Blatt
von09:35:5602.03.2021Druckzeit:
1: 10
Systemvorschlag
19" Komponenten
von hinten montiert
Front mit
Abdeckgitter
verblendet
1928
22Seite 23 von 50
R
23
Display auf RolltrolleySeite 24 von 50
R
Visualisierung
24Seite 25 von 50
R
Versenkbare Mitschaudisplays
25Seite 26 von 50
R
Redepulte
26Seite 27 von 50
R
Medienmöbel
27Seite 28 von 50
3. Grundrisse mit AV-Ausstattung
RSeite 29 von 50
Ratsaal
Steuerung mit Touchpanel
Hybrid Webconferencing über PC
Streaming
Recording (Audio & Video)REC
Präsentation mit Kabel
Diskussion & Abstimmungen
LED Wall
PTZ Kamera
Redepult mit
Mikrofonie
Lautsprecher
Zentraltechnik wird in Technikraum verortet.
Arbeitsplatz für Regieoperator wird in der Regie eingerichtet.
Präsentation drahtlos
Tische mit 105
drahtlos Sprechstellen
Funktionen:
R
29
AV
MItschaudisplays
Tisch mit
Anschlussfeld und
Touchpanel
Stützdisplays
Hörunterstützung für DiskussionsanlageSeite 30 von 50
Sitzungsraum 1
Steuerung mit Touchpanel
Hybrid Webconferencing über PC
Streaming
REC
Präsentation mit Kabel
Diskussion & Abstimmungen
Präsentation drahtlos
Recording (Audio & Video)
Funktionen:
R
30
Technische Informationen
Reservierung: OB-1 E-Mail: ratsbuero@bonn.de
SGBTechnik bestellen: Telefon: 2700
E-Mail: leitwarte@bonn.de
Fensterfront
Beamer
Beameranschluss
Sitzungssaal 3
Fenster
Fenster
AV
Tische mit 42 drahtlos
Sprechstellen
Displaymobil +
Lautsprecher
Touchpanel &
AV Anschlussfeld
Zentraltechnik wird in Technikraum verortet.
Hörunterstützung für Diskussionsanlage
Mobile PTZ KameraSeite 31 von 50
Technische Informationen
Reservierung: OB-1 E-Mail: ratsbuero@bonn.de
SGBTechnik bestellen: Telefon: 2700
E-Mail: leitwarte@bonn.de
Fensterfront
Beamer
Beameranschluss
Sitzungsraum 1 - Variante Medienmöbel
Steuerung mit Touchpanel
Hybrid Webconferencing über PC
Streaming
REC
Präsentation mit Kabel
Diskussion & Abstimmungen
Präsentation drahtlos
Recording (Audio & Video)
Funktionen:
R
31
Fenster
Fenster
Sitzungssaal 3
Mobile PTZ Kamera
Mitschaudisplays
AV
Touchpanel &
AV Anschlussfeld
Tische mit 42 drahtlos
Sprechstellen
Zentraltechnik wird in Technikraum verortet.
Hörunterstützung für Diskussionsanlage
Medienmöbel mobil mit
98“ Display
Lautsprecher
CenterclusterSeite 32 von 50
Sitzungsraum 3
Technische Informationen
Saal vorhandene Technik
lefon: 2055
ernetanschluss
einwand
eamer
verheadprojektor
lipchart
Hinweis
Mikrofone nicht notwendig
Voraussetzung für Präsentationen
PC vorhanden / eigenes Laptop mögli
Eventuell Kenntnisse über das
Freischalten der RGB-Buchse
Reservierung: OB-1 E-Mail: ratsbuero@bonn.de
SGBTechnik bestellen: Telefon: 2700
E-Mail: leitwarte@bonn.de
Beamer-
anschluss
2055
Fenster
Sitzungsraum 2
Technische Informationen
Beamer-
anschluss
Sitzungsraum 2 & 3
Steuerung mit Touchpanel
Hybrid Webconferencing über PC
Streaming
REC
Präsentation mit Kabel
Diskussion & Abstimmungen
Präsentation drahtlos
AV
Recording (Audio & Video)
Funktionen:
R
AV
Sitzungssaal 132
Medienmöbel mobil mit
98“ Display
Mitschaudisplay
Mobile PTZ KameraTische mit 42 drahtlos
Sprechstellen
Touchpanel &
AV Anschlussfeld
Zentraltechnik wird in Technikraum verortet.
Hörunterstützung für Diskussionsanlage
Lautsprecher
CenterclusterSeite 33 von 50
Sitzungssaal Beuel
Stehpult
Sitzungsplan Bezirksvertretung Blanco
5 Grüne
Stellwände
StuhlreiheStuhlreihe
Notausgang
Durchgang
Durchgang
Küche
Steuerung mit Touchpanel
Hybrid Webconferencing über PC
Streaming
REC
Präsentation mit Kabel
Diskussion & Abstimmungen
Präsentation drahtlos
Recording (Audio & Video)
Funktionen:
R
33
Besiedlungsplan
Hörunterstützung für DiskussionsanlageSeite 34 von 50
Seite 35 von 50
Stadthalle Bad Godesberg
ca. 30 Plätze
für Besucher (keine Tische erforderlich)
2 x
Stadtverordnete
stv.
Leiterin
BezVst
Bezirks-
bürger-
meister
Leiter
BezVst
Redner-
Pult
2 Plätze - Presse Technik
Eingang Getränke
1 x
AFD
1 x
BBB
1 x
FDP
1 x
SPD
2 x Grüne 2 x CDU1x
Linke
2 x BBB2 x CDU2 x SPD3 x Grüne
10 x Verwaltung
2 x
Stadtverordnete
2 x
Stadtverordnete
2 x
Stadtverordnete
Leinwand
Steuerung mit Touchpanel
Hybrid Webconferencing über PC
Streaming
REC
Präsentation mit Kabel
Diskussion & Abstimmungen
Präsentation drahtlos
Recording (Audio & Video)
Funktionen:
R
Besiedlungsplan
35
Hörunterstützung für DiskussionsanlageSeite 36 von 50
Stadthalle Bad Godesberg
Steuerung mit Touchpanel
Hybrid Webconferencing über PC
Streaming
REC
Präsentation mit Kabel
Diskussion & Abstimmungen
Präsentation drahtlos
Recording (Audio & Video)
Funktionen:
R
36
98“ Display auf
mobilem RollständerMobile
Beschallungsanlage
MItschaudisplay
mobil
Mobiles Technikrack +
Arbeitsplatz
Veranstaltungsbetreuung
Mobile PTZ Kamera
Bereich für
PolitikerInnen
Tische mit 40 drahtlos
Sprechstellen
Redepult inkl.
MikrofonierungTouchpanel &
AV Anschlussfeld
AV
Hörunterstützung für
DiskussionsanlageSeite 37 von 50
Sitzungssaal Rathaus Hardtberg
Steuerung mit Touchpanel
Hybrid Webconferencing über PC
Streaming
REC
Präsentation mit Kabel
Diskussion & Abstimmungen
Präsentation drahtlos
Recording (Audio & Video)
Funktionen:
R
37
AV
Bereich für
PolitikerInnen
Einbau-
Deckenlautsprecher
Redepult inkl.
Mikrofonierung
Touchpanel &
AV Anschlussfeld
LED Wall
Mitschaudisplay
PTZ Kamera
19“ Technikrack, ggf.
in Technikraum verorten
Tische mit drahtlos
Sprechstelle
Hörunterstützung für DiskussionsanlageSeite 38 von 50
Option: Monitoring & Support System
R
38Seite 39 von 50
4. Funktionsschemata
RSeite 40 von 50
R LED-Wand
Beschallung
Mitschaudisplays
Touchpanel Mediensteuerung
Anschlussfelder
Drahtlos
Präsentationssystem
PC (Webkonferenz)
PTZ Kameras
Funkmikrofonie
Diskussionsanlage
IT
Netzwerk
(Medientechnik-LAN)
AVC-
Netzwerk
40
Signalmanagement Stützdisplays
Audio DSP
Streaming Recorder
SignalmanagementSeite 41 von 50
5. Beschreibung der Funktionen
RSeite 42 von 50
R
42
Die AV-Kommunikationstechnik ist so konzipiert, dass alle Räume die gleiche
Funktionalität besitzen. Im Folgenden werden die grundlegenden Funktionen
kurz erläutert.
Präsentationssystem
Jeder Raum verfügt über ein qualitativ hochwertiges Bildwiedergabesystem. Je
nach Raumkonstellation besteht dieses aus einer LED Wall oder aus
Displaysystemen. Zusätzlich gibt es Mitschaumonitore auf Rolltrolleys.
Beschallungstechnik
Jeder Raum verfügt über eine qualitativ hochwertige Beschallungsanlage für die
Wiedergabe von Sprache und Medienton. Der Sitzungssaal in Beuel ist
zusätzlich mit Basslautsprechern ausgestattet, sodass zusätzlich die
Wiedergabe von Musik möglich ist.
Die größeren Räume sind mit einer Funkmikrofonie zur Sprachverstärkung
ausgestattet.
Diskussionsanlage
Jeder Raum ist mit einer Diskussionsanlage mit drahtlosen Sprechstellen inkl.
Transportcases, sowie Ladestationen ausgestattet. Die Diskussionsanlage ist
dabei hybridfähig. Es ist für jeden Platz eine Sprechstelle vorgesehen.
Die umfangreichen administrativen Funktionalitäten basieren auf einem
Lizenzmodell mit jährlichen Kosten. Hier ist im weiteren Verlauf zu klären,
welcher Lizenzumfang angeschafft werden soll.
Für die Sprechstellen der Diskussionsanlage sind zusätzlich induktive Hörschleifen
vorgesehen.
Zuspieler
Jeder Raum verfügt über ein Anschlussfeld mit USB-C und HDMI für die
Präsentation via Kabel. Zusätzlich besteht die Möglichkeit drahtlos zu
präsentieren.
Für Webkonferenzen ist ein eigenständiger PC vorgesehen. Dieser kann auch
außerhalb von Webkonferenzen als Präsentationsquelle verwendet werden.
Für Webkonferenzen und die Diskussionsanlagen sind pro Raum zwei Pan-Tilt-
Zoom (PTZ) Kameras vorgesehen. Mit der entsprechenden Softwarelizenz
können diese automatisch ausgerichtet werden. (Hinweis: Wichtig dabei ist,
dass die drahtlosen Sprechstellen immer exakt gleich aufgebaut werden.)
Signalmanagement
Das Signalmanagement basiert auf der AV over IP Technologie. Das heißt jedes
Video Signal wird über ein Netzwerk distribuiert.
Zusätzlich gehören zum Signalmanagement AV-Umschalter, HDBaseT Transmitter
und Receiver, sowie USB Extender.
Der Streaming Recorder ist ebenfalls Bestandteil des Signalmanagement. Der
Recorder kann dabei zwei Quellen mit einer Bild-in-Bild Darstellung
aufzeichnen und/oder parallel ins Netzwerk streamen.
Steuerung
Die AV-Kommunikationstechnik wird durch Mediensteuerungen gesteuert und
durch Touchpanel bedient.
Netzwerktechnik
Im Rahmen der Kostenermittlung sind benötigte Ethernet Switche berücksichtigt.
Technikmöbel
Die größeren Säle erhalten ein höhenverstellbares Redepult.
Die Zentraltechnik wird in 19“ Gestellschränken montiert und vorzugsweise in
separaten Räumen platziert. Die exakte Verortung kann im Rahmen einer
Planung definiert werden.Seite 43 von 50
6. Hinweise zur Betriebsstruktur
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R
Hinweise zur Betriebsstruktur
Bereits im Rahmen einer Planung der AV-Kommunikationstechnik sollte parallel ein
Betriebskonzept für die AV-Technik in Abstimmung mit dem AG entwickelt
werden.
Für den erfolgreichen Betrieb der Anlagen ist eine verantwortliche Stelle mit
entsprechender fachlicher Qualifikation (AV-Kommunikationstechniker)
erforderlich. Trotz sehr einfacher Touchpanel gestützter Benutzerführung
sollten weitere NutzerInnen der Anlagen eine Schulung zur Bedienung
erhalten. Der Support der Anlagen im laufenden Betrieb zur Unterstützung aller
NutzerInnen sollte in Supportlevel unterteilt werden:
1st-Level Support: Die direkte Ansprechstelle für NutzerInnen der AV-
Kommunikationstechnik. Sie ist in der Regel durch hauseigenes Personal
besetzt, kann aber auch an externe Dienstleister vergeben werden. Aufgaben
des First Level Services sind:
• Telefonische Hilfestellung und Störungsannahme
• Diagnose
• Austausch vorgehaltener Verschleißteile
• Notwendige Resets über das Monitoring- und Supportsystem
• Dokumentation der Serviceeinsätze
• Übergabe an den Second Level Support, wenn Störungen nicht behoben
werden können
• Regie-Operator und HaustechnikerInnen für Veranstaltungen
2nd-Level Support: Als Second Level Support gilt im Regelfall die
Störungsbeseitigung durch den System-Integrator. Maßnahmen, die die
Aufgaben des First Level Service weiterführen, sind:
• Das Austauschen und Integrieren von Teilen oder Geräten, die nicht vor
Ort als Austauschmaterial vorgehalten werden
• Programmierungen
• Systemerweiterungen oder Veränderungen
Sind die Störungen nicht durch den System-Integrator behebbar, werden die
betroffenen Komponenten zur Reparatur an den Hersteller geschickt.
3rd-Level Support: Der Third Level Support entspricht den Servicedienstleistungen
eines Herstellers, zum Beispiel Reparaturen.
Der Betrieb der AV-Kommunikationstechnik ist als kontinuierlicher Prozess zu
betrachten:
44
Der tatsächliche Aufwand bzw. das benötigte Personal hängen von vielen Faktoren
ab und sind daher im Rahmen eines Konzeptes nur sehr bedingt schätzbar. Es
ist davon auszugehen, dass für den 1st-Level Support mindestens eine
Arbeitskraft + Vertretung benötigt werden. Sofern der 2nd-Level Support nicht
extern organisiert wird, ist hier ebenfalls mindestens eine Arbeitskraft mit
entsprechender Qualifikation erforderlich. Jede Sitzung muss von einem
Regie-Operator betreut werden. Je nach Anzahl, Dauer und Parallelität von
Sitzungen resultiert daraus ein entsprechender zusätzlicher Personalbedarf.Seite 45 von 50
R
Qualifikation des Betriebspersonals
Geeignet für den Betrieb der AV-Kommunikationstechnik sind Ingenieure oder
Veranstaltungstechniker oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation. Zum
Beispiel aus den Bereichen IT, Systemintegration, Radio- und Fernsehtechnik,
Elektro mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich AV-Technik /
Medientechnik und/oder Fortbildungen: z.B. Avixa - CTS (Certified Technology
Specialist)
Tätigkeiten
1. Management, Monitoring und Support (Verwaltung, Überwachen und
Unterstützen) der AV-Kommunikationstechnik. Dazu können folgende
Tätigkeiten gehören:
• IT-lastige Tätigkeiten, wie regelmäßige technische Überprüfung des
zentralen Servers zur Identifikation von Problemen, bevor diese zum
Ausfall der Technik führen
• Durchführung von Betriebssystem-Patches und Software-System Patches
(Updates) - Sicherheitsrelevant
• First-Level-Support: Bedienunterstützung und Fernsteuerung der Anlagen
f ü r d e n N u t z e r d u r c h z e n t r a l e S t e u e r u n g a l l e r
Medientechnikkomponenten
• First-Level-Support: Annahme von Störungsmeldungen, Ticketerstellung
und Verfolgung bis zur Entstörung
• First-Level-Support: Feststellung, ob Fehler selbst oder durch externe
Dienstleister oder Hersteller behoben werden müssen
• Second-Level-Support: Entstörung der Anlage durch Updates,
Zurücksetzen oder Hardwareaustausch
• Second-Level-Support: Analyse und Beurteilung von Fehlermeldungen
durch das Monitoring-System, Nutzermeldungen
• Protokollierung von auftretenden Fehlern, Fehlbedienungen und deren
Analyse und Erstellung von Verbesserungsvorschlägen
• Koordination, Terminierung und Angebotseinholung von externen
Dienstleistern und/oder Herstellern zur Störungsbeseitigung (z.B.
Programmierungen oder Reparaturen)
• Life-Cycle Management (Verwaltung der AV-Komponenten im gesamten
„Lebenszyklus“). Dazu gehören: Bedarfsanforderung, Bestellung,
Inbetriebnahme, Wartung / Reparatur bis zu einer definierten
technischen Tiefe, Ausmusterung
• Evaluation und ggf. Optimierung der Anlage
• Einweisung bzw. Schulung der Nutzer
• Kommunikation mit externen Schnittstellen
2. Sitzungsverwaltung und -betreuung. Dazu können folgende Tätigkeiten gehören:
• K o o rd i n a t i o n v o n Ve r a n s t a l t u n g e n u n d S i t z u n g e n m i t AV-
Kommunikationstechnik
• Vorbereiten und Einrichten der AV-Anlage auf die Anforderungen der
jeweiligen Nutzer
• Durchführen und Unterstützen der Veranstaltungen, dazu gehören:
Bedienung der Anlage im Administratormenü, Einrichten von
Webkonferenzen, Aufzeichnen von Veranstaltungen
• Kommunikation mit externen Schnittstellen
• Analyse und Feststellung sowie Unterstützung bei der Beschaffung von
gemieteter AV-Zusatzausstattung bei Veranstaltungen
45Seite 46 von 50
7. Schnittstellenliste
RSeite 47 von 50
R
Architektur
Die technische Ausstattung muss in das Erscheinungsbild des Gesamtkonzeptes
passen. Hierfür ist die Abstimmung mit dem Architekten bzw. den Nutzern
erforderlich.
Möblierung
Zur Integration von technischen Komponenten (z.B. Anschlussfeldern) in
Tischanlagen oder Möbel ist ggf. eine Abstimmung mit dem Nutzer und dem
AG erforderlich.
Raumakustik
Die Raumakustik muss konform zur DIN 18041 sein.
Verkabelungsinfrastruktur
D i e s t r u k t u r i e r t e Ve r k a b e l u n g s i n f r a s t r u k t u r f ü r d i e a u d i o v i s u e l l e
Kommunikationstechnik wird bauseitig durch das Gewerk ELT verlegt. Im
Rahmen einer Planung der AV-Technik sind Kabelzuglisten und Grundrisse
mit Anschlusspunkten zu erstellen.
IT
Die Schnittstelle IT ist für die Integration der AV Kommunikationstechnik
notwendig. Hierfür sind Abstimmungen zwischen IT, Planer und dem
Integrator erforderlich.
Gebäudeleittechnik
Zur Steuerung von Raumfunktionen durch die AV-Technik sind die Schnittstellen
abzustimmen.
Lüftung, Klimatisierung
Die medientechnischen Komponenten erzeugen Abwärme. Im Rahmen einer
Planung der AV-Technik ist eine Wärmelasttabelle zu erstellen, damit die
Wärmeeinträge in den Räumen berücksichtigt und abgeführt werden
können.
Brandmeldeanlage
Damit die audiovisuelle Kommunikationstechnik im Brandfall abgeschaltet
werden kann, muss eine Anbindung an die Brandmeldeanlage erfolgen.
Barrierefreiheit
Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind mit dem AG abzustimmen.
47Seite 48 von 50
8. relativer Terminplan
RSeite 49 von 50
R
49
0 22038_BN_Konz_rel_TP_01 30.10.2022 19.06.2024
1 Start 30.10.2022 30.10.2022
2 Konzeptphase 31.10.2022 09.12.2022
3 Erstellung Konzept 31.10.2022 25.11.2022
4 Abgabe Konzept 25.11.2022 25.11.2022
5 Prüfzeitraum 25.11.2022 08.12.2022
6 Freigabe Konzept 09.12.2022 09.12.2022
7 Beschaffung Planer 09.12.2022 03.02.2023
8 Ausschreibung & Vergabe 09.12.2022 03.02.2023
9 LP3 - Entwurfsplanung 03.02.2023 31.03.2023
10 Erstellung aller Planunterlagen/ Berechnungen/ Kosten 03.02.2023 17.03.2023
11 Abgabe der Planunterlagen 17.03.2023 17.03.2023
12 Prüfung durch den AG/ Überarbeitung HMP 17.03.2023 31.03.2023
13 Abschluss LP3: Freigabe der Kostenberechnung & Planunterlagen 31.03.2023 31.03.2023
14 LP5 - Ausführungsplanung 31.03.2023 26.05.2023
15 Detaillierung aller Planunterlagen/ Berechnungen/ Kosten 31.03.2023 12.05.2023
16 Abgabe der Planunterlagen 12.05.2023 12.05.2023
17 Prüfung durch den AG/ Überarbeitung HMP 12.05.2023 26.05.2023
18 Abschluss LP5: Freigabe der Kosten- & Planunterlagen 26.05.2023 26.05.2023
19 LP6 - Vorbereitung zur Vergabe 26.05.2023 14.08.2023
20 Erstellung LV, Beschreibungen, Bieterliste, Wertungsmatrix, Anlagen 26.05.2023 26.06.2023
21 Abstimmungsprozess mit AG 19.06.2023 26.06.2023
22 Fertigstellung der abgestimmten Unterlagen 26.06.2023 26.06.2023
23 Prüfung durch den AG/ Überarbeitung HMP 26.06.2023 03.07.2023
24 Veröffentlichung Leistungsverzeichnis 03.07.2023 03.07.2023
25 Phase der Angebotsausarbeitung der Errichter 03.07.2023 14.08.2023
26 Submission 14.08.2023 14.08.2023
27 LP7 - Mitwirkung bei der Vergabe 14.08.2023 15.09.2023
28 Auswertung der Angebote 14.08.2023 01.09.2023
29 Vergabeempfelung 01.09.2023 01.09.2023
30 Widerspruchsfrist 01.09.2023 15.09.2023
31 Vergabe an den Systemerrichter Medientechnik 15.09.2023 15.09.2023
32 LP8 - Objektüberwachung 15.09.2023 19.06.2024
33 KickOff mit Errichter und Bauherr 15.09.2023 15.09.2023
34 Erstellung WM-Planung durch Errichter/ Projektstart 15.09.2023 27.10.2023
35 Abgabe der WM-Planung Errichter an HMP 27.10.2023 27.10.2023
36 Prüfung der Pläne/ Korrekturzeitraum 27.10.2023 10.11.2023
37 WM-Planung: Finaler Stand 10.11.2023 10.11.2023
38 Bestellphase 10.11.2023 01.03.2024
39 Zeitraum Systemintegration & Überwachung 01.03.2024 24.05.2024
40 Prüfung der Voraussetzungen zur Abnahme 24.05.2024 27.05.2024
41 Prüfung der Dokumentation 27.05.2024 10.06.2024
42 Abnahme 10.06.2024 12.06.2024
43 Einweisung und Schulung 12.06.2024 19.06.2024
44 Mängelbeseitigung 12.06.2024 19.06.2024
45 Abschluss LP8: Projektübergabe 19.06.2024 19.06.2024
# Info Titel Erwarteter
Start
Erwartetes
Ende
Q4 / 2022 Q1 / 2023 Q2 / 2023 Q3 / 2023 Q4 / 2023 Q1 / 2024 Q2 / 2024 Q3 / 2024
10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07Seite 50 von 50

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Datenstand: 02.11.2026, 21:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de