221795-01 · Mitteilungsvorlage
Digitalisierung der Gremienarbeit
Kerndaten
- Nummer
- 221795-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (37.378 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 221795-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Digitalisierung der Gremienarbeit Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 28.03.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 16.03.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert zum aktuellen Sachstand des Projektes: Mit Hilfe eines Ingenieurbüros wurde eine Modularisierung der im Fachkonzept erarbeiteten Komponenten vorgenommen. Das entsprechende Konzept ist als Anlage beigefügt und wird zur Kenntnis übermittelt. Die Kostenermittlung ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Mit der preislichen Einordnung durch das Konzept soll im nächsten Schritt in einem Workshop mit den Fraktionen eine Einordnung erfolgen, welche Komponenten beschafft werden sollen. Im Workshop ist zu erarbeiten, welche Komponenten unter wirtschaftlichen Aspekten in welchen Sitzungsräumen zur Verfügung stehen sollen. Mit den Ergebnissen aus dem Workshop wird dann eine Beschlussvorlage für die politischen Gremien gefertigt, damit mit Vergabe des Auftrags begonnen werden kann. Anlage/n 1 Konzept (öffentlich) 2 Kostenermittlung (nichtöffentlich)Seite 1 von 50 Beratungs- und Planungsgesellschaft für audiovisuelle Kommunikationstechnik und Sicherheitssysteme Hartmann, Mathias und PartnerSeite 2 von 50 Konzept AV-Kommunikationstechnik Stadt BonnSeite 3 von 50 Inhalt 1. Technische Grundlagen und Rahmenbedingungen 2. Beispiele 3. Grundrisse mit AV-Ausstattung 4. Funktionsschemata 5. Beschreibung der Funktionen 6. Hinweise zur Betriebsstruktur 7. Schnittstellenliste 8. Relativer Terminplan 9. Kostenermittlung R 3Seite 4 von 50 1. Technische Grundlagen und Rahmenbedingungen RSeite 5 von 50 Bilddarstellende Systeme Die Bildgrößenberechnung bestimmt die notwendigen Darstellungsgrößen. Diese hängen von den maximalen und minimalen Betrachtungsabständen sowie der nativen Auflösung des Displays bzw. des Projektors oder der festgelegten Auflösungsgrundlage ab. Als Grundlage für die Berechnungen dienen die DIN 19045-1 und die Richtlinien der CTS. Dabei finden das Auflösungsvermögen des menschlichen Auges und deren Blickwinkel spezielle Berücksichtigung. Das Projektionsmedium hat einen wesentlichen Anteil an der Qualität einer Projektion. Um eine definierte Projektionsvorraussetzung zu schaffen ist die DIN 19045-4, die Definition von Projektionsoberflächen, ebenfalls zu beachten. Bestandteil der Bildgrößenberechnungen ist auch die Ermittlung der notwendigen Lichtleistungen beim Einsatz von Projektionssystemen und die Festlegung der notwendigen Displayhelligkeiten. Ein wichtiger Einflussfaktor bei der Lichtleistungsberechnung ist der Fremdlicht- oder Störlichtanteil auf der Projektions- bzw. Darstellungsfläche. Als Störlichtanteil werden bei den Berechnungen 100 Lux zu Grunde gelegt. Auf der Projektionsfläche darf dieser Wert durch einfallendes Fremdlicht nicht überschritten werden, um die Projektionsqualität nicht zu mindern. Mit Verringerung dieses Anteils erhöht sich der Kontrastfaktor der Projektion, was mit einer Verbesserung der Bildqualität einhergeht. Das Auflösungsvermögen der bilddarstellenden Komponenten ist auf mindestens 1920 x 1080 Bildpunkte festgelegt. Damit ergibt sich das Bildseitenformat 16:9. Die minimale Bildunterkante wird ab OKFB steht in Abhängigkeit zum Besiedlungs- bzw. Nutzungsplan. EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH 10.12.2009 Gropiusplatz 10 · 70563 Stuttgart · Tel. 0711 / 99 007-5 · Fax 99 007-99 www.egs-plan.de 07305-Erläuterung AFUP_MT-091210 1.5 x bp = Mindestabstand (emin) 4.5 x bp = Optimaler Abstand (eopt) 6.0 x bp = Maximaler Abstand (emax) Der Mindestabstand (emin) ermöglicht es den, mittig zur Leinwand, sitzenden Betrachtern das Bild mittels Augenbewegung gänzlich zu erfassen, ohne hierzu den Kopf bewegen zu müssen. Der optimale Abstand (eopt) stellt den Abstand dar, welcher der kürzesten Lesezeit bedarf um ein Zeichen gleichermaßen erfassen und erkennen zu können. Der maximale Abstand (emax) stellt die Distanz dar, die es dem (durchschnittlichen) Betrachter ermöglicht das Testzeichen noch differenzieren, sprich erkennen, zu können. Folgende Grafik veranschaulicht v.g. Kausalitäten: Bei Sitzreihen mit einem Abstand emin zur Leinwand, befinden sich Sitzplätze mit einem Abstand von größer 2.5 x bp / 2 (gerechnet ab Bildmitte) außerhalb des Einblickwinkels der Leinwand. Der Einsehwinkel von +/- 40° wurde in die Grundrisse eingezeichnet. Nachfolgend sind diese Grafiken verkleinert dargestellt. Die oben stehende Skizze aus der DIN 19045-1 zeigt die Betrachtungsverhältnisse für einen optimalen Betrachtungsbereich. Die Bildgrößenberechnung basiert auf den Raumgeometrien. Raumlänge: xx m Raumbreite: xx m Raumhöhe: xx m Allgemeine Grundlagen zur Berechnung: maximaler idealer horizontaler Betrachtungswinkel: 40o Grad maximal nutzbarer horizontaler Betrachtungswinkel: 50o Grad maximaler idealer vertikaler Betrachtungswinkel: 15o Grad maximaler vertikaler Betrachtungswinkel: 25o Grad Auflösungsvermögen des Auges: 1/60o Grad Grundlagen zur Berechnung: Auflösung und Bildformat: Full HD (1920 x 1080 Bildpunkte), 16:9 oder bei Projektion (1920 x 1200 Bildpunkte) 16:10 Wird bei einer 4k Auflösung die maximale Sichtbarkeit gefordert, verdoppelt sich die Bildgröße. Besiedlung: xxxxx maximaler Betrachtungsabstand: xx m minimaler Betrachtungsabstand: xx m R 5Seite 6 von 50 Person 1,80m 55“ 70“ 84“ 90“ 98“ Bilddiagonale in Zoll Bildformat 16:9 2,00m 2,00m x 1,12m 2,20m x 1,25m 1,55m x 0,88m 1,22m x 0,69m 1,86m x 1,05m Maximaler Betrachtungsabstand für optimale Sicht (Full-HD Auflösung) 4,5 m 5,6 m 6,7 m 7,1 m 7,8 m BUK: 1,20m 2,45m 3,00m Person sitzend ca.1,35m R 6Seite 7 von 50 Person 1,80m 100“ Bilddiagonale in Zoll Bildverhältnis 16:10 2,00m 4,20m x 2,63m 5,60m x 3,50m 2,23 x 1,40m 3,35m x 1,88m Maximaler Betrachtungsabstand für optimale Sicht (WUXGA Auflösung) 8 m 12 m 15 m 20 m 3,00m 156“ 195“ 260“ 5,10m Erläuterung: WUXGA Auflösung = 1920 x 1200 Bildpunkte Person sitzend ca.1,35m BUK: 1,60m R 7Seite 8 von 50 Zur Berechnung der notwendigen Leuchtstärke eines Projektionssystems sind folgende Definitionen des ANSI- Standards und der IEC und ISO Normen zu beachten: Betrachtungskategorie Min. System Kontrastverhältnis Betrachtungsanforderung Beispiele Passives Betrachten 7:1 • Bilder und Text vom Hintergrund unterscheidbar • Passives Auseinandersetzen mit dem Inhalt • Erkennen von Details nicht relevant • Informatives Betrachten von Video oder Daten • Einfache Präsentationen • Präsentation von unkritischen oder nicht- informellen Inhalten Grundlegende Detailbetrachtung 15:1 • Aktives Auseinandersetzen mit Inhalten • Erkennen von Details • Bilder müssen erkennbar und Texte lesbar sein • Erkennbarkeit basiert auf dem Inhalt und nicht durch die Auflösung • Informationsanzeigen • Präsentationen in Unterrichtsräumen und Hörsälen • Präsentation In Konferenzräumen • Präsentation in Multifunktionsräumen Analytische Deteilbetrachtung 50:1 • Bilder und Text mit feinsten Details • Erkennen von feinsten Details • Analytische Bildauswertung • Professionelle Analyse von Details • Technische Zeichnungen • Architeckturpläne • Elektronische Schaltbilder • Fallunterlagen o.ä. • Fehleranalyse • Photografische Bewertung R 8Seite 9 von 50 Display 2.000 :1 Störlicht 400 Lux Projektor 5 :1 Störlicht 100 Lux Tageslicht ohne Jalousie Display 2.000 :1 Streiflicht z.B. Fenster Projektor 15 :1 Störlicht 100 Lux Visualisierung des Einflusses von Kontrastverhältnis und Störlicht auf Display / LED-Wand und Projektionssysteme R 9Seite 10 von 50 LED Wall vs Projektion R LED-Display mit Möbel Projektion Schattenwurf Projektion: ReflektierendLED: Selbstleuchtend 10Seite 11 von 50 R 11 Willkommen bei der Projektion ( 2 x 31.000 ANSI LUMEN) LED Wand (Simulation) Maximal möglicher Schwarzwert Bildgebendes Element: Reflexion Bildgebendes Element: Selbstleuchtend Qualitätsreduktion durch Objektiv Qualitätsreduktion durch Diffusion an der Bildwand Maximal möglicher Schwarzwert LED Wall vs Projektion 11Seite 12 von 50 Vorgaben für Raumakustik und Tonübertragungssysteme: Raumakustische Vorgaben: • DIN 18041 - Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen • Störschallpegel in Videokonferenzräumen < 30dB, besser 25dB • Nachhallzeiten 0,7s / Frequenzbereich 100Hz - 15kHz • Wegunterschied zwischen Direktschall und erster Schallreflexion <17m • Parallelflächen ohne akustische Maßnahmen vermeiden Absorbierendes Material Vorgaben Tonübertragungssysteme Frequenzbereich min. 100Hz - 16kHz Schallpegelverteilung im Raum +/- 3dB Sprachverständlichkeit > 0,7 Maximaler Direktschall auf die Hörerfläche Geringe Anregung der Reflexionsflächen Richtungsbezug Beispiel einer Schallpegelverteilung R 12Seite 13 von 50 Raumakustische Grundlagen Die Akustik in einem Raum wird durch die am Ort des Zuhörers eintreffenden Schallanteile bestimmt. Wird beispielsweise in einem Raum von einem Sender ein Schallimpuls abgestrahlt, so kommen an einem Zuhörerort neben dem sog. Direktschall, der ohne Umwege vom Sender zum Zuhörer gelangt, auch zahlreiche weitere Impulse an, die durch Einfach- oder Vielfachreflexion an den Raumbegrenzungsflächen zum Zuhörer geleitet werden. Am Ort des Zuhörers entsteht ein sog. Reflektogramm, das die zeitliche Abfolge der eintreffenden Schallimpulse sowie deren Energieinhalt aufzeigt. Bei diesem Reflektogramm wird zwischen drei Bereichen, dem Direktschallbereich, dem Bereich der frühen Reflexionen sowie dem Nachhallbereich unterschieden. Die akustische Wirkung der eintreffenden Schallanteile ist in den drei zeitlich unterteilten Bereichen sehr unterschiedlich und kann wie folgt zusammenfassend beschrieben werden: Direktschall bestimmt die Schalleinfallsrichtung (Lokalisation) legt den Grundpegel fest bestimmt maßgeblich die Klangfarbe variiert mitunter stark zwischen den Empfängerpositionen Frühe (nützliche) Reflexionen unterstützen den Direktschall hinsichtlich der Intensität seitliche frühe Reflexionen bewirken einen Räumlichkeitseindruck Anzahl, Abfolge und Stärke variiert meist stark innerhalb der Empfängerpositionen Nachhallbereich bestimmt Raumgröße („Klangvolumen“) bewirkt die Verschmelzung von zeitlich strukturierten Signalen bewirkt die Verschlechterung der Deutlichkeit und Sprachverständlichkeit Nachhall ist weitgehend ortsunabhängig bei „kompakten“ Raumgeometrien Raumakustische Empfehlungen – DIN 18041 Anders als beim baulichen Schallschutz zwischen Räumen bzw. zum Schutz gegen Außenlärm, wo bauordnungsrechtliche Anforderungen bestehen, werden an die Raumakustik keine verbindlichen Anforderungen gestellt. Es existieren jedoch Empfehlungen an die Nachhallzeit, die in DIN 18041 je nach Raumgröße und -nutzung definiert werden. Die Empfehlungen der DIN 18041 gelten zudem als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Raumgruppe A Räume, an die Anforderungen hinsichtlich der Hörsamkeit über mittlere und große Entfernungen gestellt werden, sind nach DIN 18041 der Gruppe A zugeordnet. Hierzu zählen insbesondere Räume für Sprachkommunikation wie Unterrichts- und Vortragsräume, Hörsäle, aber auch Räume für Musikdarbietungen. Entsprechend der Nutzungsart werden Formeln für die volumenabhängige Ermittlung einer optimalen Nachhallzeit Tsoll angegeben. R 13Seite 14 von 50 Sprachverständlichkeit Zur Beurteilung von Sprache hat sich ein spezieller Parameter etabliert, der nicht nur das energetische Verhältnis von Direktschall zu Nachhall beurteilt, sondern sich an die Eigenschaften der Sprache direkt anlehnt. Werden Informationen oder Sprache über eine Beschallungsanlage übertragen, muss neben der Beachtung von Parametern wie z.B. Frequenzgang und Richtcharakteristik auch dafür Sorge getragen werden, dass die Sprachmodulation, also das pegelmäßige Auf- und Abschwellen von Tönen und Lauten, hinreichend übertragen wird. Die Sprachmodulation und damit auch die erzielbare Modulationstiefe ist der eigentliche Informationsträger. Die Modulationstiefe wird prinzipiell durch zwei Effekte gestört. Zum einen kann ein erhöhtes Störgeräusch (Hintergrundgeräusch, Grundpegel o.ä.) d a s n o t w e n d i g e A b s i n k e n d e s S p r a c h p e g e l s i n n e r h a l b d e r Amplitudenmodulation begrenzen. Statt einer Modulationssenke wird dann das Hintergrundgeräusch wahrgenommen. Zum anderen werden die durch die Modulation verursachten Pegelanhebungen und Pegelsenkungen durch den Nachhall in einem Raum derart gestört, dass die im Nachhall nachklingenden Laute die Modulation verwischen und verschmieren. Auch dann ist die effektiv wirksame Modulationstiefe deutlich geringer und die Sprachverständlichkeit sinkt. Bei der Betrachtung der erzielbaren Sprachverständlichkeit sind daher immer die raumakustischen Verhältnisse (Nachhall) sowie die Störgeräuschsituation zwingend zu berücksichtigen. D i e r e c h n e r i s c h e o d e r m e s s t e c h n i s c h e E r m i t t l u n g d e r Sprachverständlichkeit beruht darauf, dass für 7 verschiedene Oktavfrequenzbänder (125 Hz - 8 kHz) und innerhalb der Oktaven wiederum für 14 verschiedene Modulationsfrequenzen (0,63 Hz bis 12,5 Hz) untersucht wird, in welcher Weise der Modulationsindex bzw. die Modulationsübertragungsfunktion vermindert wird. Aus den nunmehr 98 Einzelwerten wird dann der Einzahlwert, der STI-Index, abgeleitet. Tabelle aus der EN 60268-16 von 2012 mit Empfehlungen für STI Werte nach Anwendung. R 14Seite 15 von 50 Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Messung und Berechnung der Sprachverständlichkeit geht stetig voran. So ist die DIN EN 60268-16 „Objektive Bewertung der Sprachverständlichkeit durch den Sprach- übertragungsindex“ aus dem Jahre 1999 im Jahr 2004 revidiert und in den Inhalten erweitert worden. Eine wesentliche Änderung der Norm des Jahres 2004 ist, dass für niedrige Pegel die Hörschwelle und für hohe Pegel der sog. Verdeckungseffekt mit bei der Bildung des STI-Index einbezogen werden. Beide Effekte führen dazu, dass der STI-Index bei ansonsten idealer Übertragung bei geringen und hohen Pegeln erheblich abnimmt. Die zugehörige Abhängigkeit zeigt die nebenstehende Abbildung. Dies bedeutet, dass z.B. Beschallungsanlagen, die auf Grund der Nachhall- und Störgeräuschsituation bei mittleren Pegeln einen STI von z.B. 0,5 erreichen, bei höheren Pegeln nur einen STI < 0,4 aufweisen. Die aus diesem Sachverhalt resultierenden Konsequenzen sind bei Erscheinen der Norm des Jahres 2004 nicht vollständig bedacht worden und werden derzeit in Fachkreisen diskutiert. Für die Optimierung der Sprachverständlichkeit ist für alle drei Hörsäle eine elektroakustische Simulation zu empfehlen. Bestenfalls noch zu erreichende STI-Werte für einen männlichen Sprecher durch die Effekte der Selbstverdeckung und der Hörschwelle als ausschließliche Kriterien. Ohne Störsignal wird nur zwischen 55 und 80 dB(A)Sprachsignalpegel ein optimaler Wert erreicht R 15Seite 16 von 50 Grundlagen Hörunterstützung Für die Unterstützung von Hörgeschädigten sind grundsätzlich verschiedene technische Lösungen möglich. Ein WLAN basiertes System distribuiert ein Audiosignal an ein WLAN- fähiges Endgerät. Das Endgerät muss sich dabei im gleichen Netzwerk befinden. Ein Nutzer kann so beispielsweise mit seinem Smartphone das Audiosignal empfangen. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit ist dieses System eine sehr gute Lösung. Ein Betroffener kann sich mit seinem persönlichen Endgerät mit dem WLAN verbinden und das Audiosignal empfangen. Er muss sich dabei nicht als Betroffener kennzeichnen und sich keinen separaten Empfänger abholen. Da das System auf der Übertragung via WLAN basiert, weist es höhere Latenzen auf, als beispielsweise eine Übertragung per Funk (DECT) oder bei einer im Boden verlegten Induktionsschleife. Bei aktiven Diskussionen ist dieses System daher nicht gut geeignet. Ein Funk-System (DECT-Basis) ist für diese Anforderung besser geeignet, da die Latenz deutlich geringer ist. Nachteil eines solchen Systems ist, dass man auf die systemeigenen Empfänger angewiesen ist, sodass das Signal nicht mehr auf dem privaten Endgerät empfangen werden kann. Jeder Bedürftige muss sich zwingend einen Empfänger abholen. Dies widerspricht in Teilen dem Barrierefrei-Gedanken. Ebenfalls möglich sind Induktionsschleifen im Boden, die direkt ein Hörgerät ansprechen können. Bei diesem System ist keine Latenz vorhanden. Es gibt allerdings keine Garantie, dass dies zu jedem Hörgerät kompatibel ist. Das Signal ist nicht abhörsicher und eine Übertragung in den Nahbereich ausserhalb der Induktionsschleife ist nicht zu 100% auszuschliessen. Zudem ist der bauliche Aufwand hoch, da Induktionsschleife üblicherweise auf dem Estrich unterhalb des Bodenbelags aufgebracht wird. Grundsätzlich können die Systeme auch kombiniert werden. Die Tabelle auf der folgenden Seite gibt noch einmal einen kurzen Überblick über die beschriebenen Systeme. R 16Seite 17 von 50 WLAN DECT Induktionsschleife Vorteile Es können eigene Endgeräte vom Nutzer verwendet werden (z.B. Smartphones) Mehrkanalige Übertragung möglich (z.B. Dolmetschton) Sehr geringe Latenz Mehrkanalige Übertragung möglich (z.B. Dolmetschton) Keine Latenz Keine Empfänger notwendig Einschränkungen Hohe Latenz (ca. 40-100ms) Systemeigene Empfänger müssen verwendet werden Der Zuhörer ist auf Leihkomponenten angewiesen Nicht zu allen Hörgeräten kompatibel Nicht abhörsicher, Mithören außerhalb des Raumes lässt sich nicht zu 100% verhindern Abgrenzung bei trennbaren Räumen in Einzelnutzung kritisch Übereinanderliegende Räume kritisch Vergleich Hörunterstützungstechnologien R 17Seite 18 von 50 Grundlagen Barrierefreiheit / Inklusion Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine Abstimmung mit der/dem Beauftragten für Personen mit Beeinträchtigung erforderlich. Neben den hierzu notwendigen baulichen Maßnahmen, die nicht Bestandteil der Fachplanung für audiovisuelle Kommunikationstechnik sind, sind gesonderte Vorgaben für Bildsysteme, Beschallungssysteme und Bediengeräte sowie Möblierungen für Dozenten und Vortragende und gegebenenfalls Wegeleitsysteme mit den Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion abzustimmen. Dabei sind die entsprechenden DIN-Normen wie z.B. die DIN EN 60118 oder die DIN 18040 zu berücksichtigen. R 18Seite 19 von 50 2. Beispiele RSeite 20 von 50 R 20 LED WallSeite 21 von 50 R 21 Mobile KameraSeite 22 von 50 R Mobile Beschallungsanlage 2 3 4 5 B C D E F G B C D E F G 2 3 4 5 H H 1 6 1 6 A A SAD-2021-0002 SCALINA LA MEDIEN NRW 2021-03-02.VSD C:\USERS\FRANK\SCHWARZWILD AUDIO\PRODUKTE SCHWARZWILD AUDIO\SCALINA\SCALINA SYSTEMBEISPIELE\LA MEDIEN NRW HM PARTNER\SAD-2021-0002 SCALINA LA MEDIEN NRW 2021-03- 02.VSD Beschreibung: Systemvorschlag Landesanstalt für Medien NRW Werkstoff: Maßstab: NameDatum Bearb. Gepr. Norm FN02.03.21 .. .. SCHWARZWILD AUDIO Frank Näger Grundmattstraße 5 77654 OffenburgNameDatumÄnderungZust. DIN7168 fein mittel grob Oberfläche Pfad / Dateiname: ... Kunde: Format: DIN A 4 1 1Blatt von09:35:5602.03.2021Druckzeit: 1: 10 Systemvorschlag 19" Komponenten von hinten montiert Front mit Abdeckgitter verblendet 1928 22Seite 23 von 50 R 23 Display auf RolltrolleySeite 24 von 50 R Visualisierung 24Seite 25 von 50 R Versenkbare Mitschaudisplays 25Seite 26 von 50 R Redepulte 26Seite 27 von 50 R Medienmöbel 27Seite 28 von 50 3. Grundrisse mit AV-Ausstattung RSeite 29 von 50 Ratsaal Steuerung mit Touchpanel Hybrid Webconferencing über PC Streaming Recording (Audio & Video)REC Präsentation mit Kabel Diskussion & Abstimmungen LED Wall PTZ Kamera Redepult mit Mikrofonie Lautsprecher Zentraltechnik wird in Technikraum verortet. Arbeitsplatz für Regieoperator wird in der Regie eingerichtet. Präsentation drahtlos Tische mit 105 drahtlos Sprechstellen Funktionen: R 29 AV MItschaudisplays Tisch mit Anschlussfeld und Touchpanel Stützdisplays Hörunterstützung für DiskussionsanlageSeite 30 von 50 Sitzungsraum 1 Steuerung mit Touchpanel Hybrid Webconferencing über PC Streaming REC Präsentation mit Kabel Diskussion & Abstimmungen Präsentation drahtlos Recording (Audio & Video) Funktionen: R 30 Technische Informationen Reservierung: OB-1 E-Mail: ratsbuero@bonn.de SGBTechnik bestellen: Telefon: 2700 E-Mail: leitwarte@bonn.de Fensterfront Beamer Beameranschluss Sitzungssaal 3 Fenster Fenster AV Tische mit 42 drahtlos Sprechstellen Displaymobil + Lautsprecher Touchpanel & AV Anschlussfeld Zentraltechnik wird in Technikraum verortet. Hörunterstützung für Diskussionsanlage Mobile PTZ KameraSeite 31 von 50 Technische Informationen Reservierung: OB-1 E-Mail: ratsbuero@bonn.de SGBTechnik bestellen: Telefon: 2700 E-Mail: leitwarte@bonn.de Fensterfront Beamer Beameranschluss Sitzungsraum 1 - Variante Medienmöbel Steuerung mit Touchpanel Hybrid Webconferencing über PC Streaming REC Präsentation mit Kabel Diskussion & Abstimmungen Präsentation drahtlos Recording (Audio & Video) Funktionen: R 31 Fenster Fenster Sitzungssaal 3 Mobile PTZ Kamera Mitschaudisplays AV Touchpanel & AV Anschlussfeld Tische mit 42 drahtlos Sprechstellen Zentraltechnik wird in Technikraum verortet. Hörunterstützung für Diskussionsanlage Medienmöbel mobil mit 98“ Display Lautsprecher CenterclusterSeite 32 von 50 Sitzungsraum 3 Technische Informationen Saal vorhandene Technik lefon: 2055 ernetanschluss einwand eamer verheadprojektor lipchart Hinweis Mikrofone nicht notwendig Voraussetzung für Präsentationen PC vorhanden / eigenes Laptop mögli Eventuell Kenntnisse über das Freischalten der RGB-Buchse Reservierung: OB-1 E-Mail: ratsbuero@bonn.de SGBTechnik bestellen: Telefon: 2700 E-Mail: leitwarte@bonn.de Beamer- anschluss 2055 Fenster Sitzungsraum 2 Technische Informationen Beamer- anschluss Sitzungsraum 2 & 3 Steuerung mit Touchpanel Hybrid Webconferencing über PC Streaming REC Präsentation mit Kabel Diskussion & Abstimmungen Präsentation drahtlos AV Recording (Audio & Video) Funktionen: R AV Sitzungssaal 132 Medienmöbel mobil mit 98“ Display Mitschaudisplay Mobile PTZ KameraTische mit 42 drahtlos Sprechstellen Touchpanel & AV Anschlussfeld Zentraltechnik wird in Technikraum verortet. Hörunterstützung für Diskussionsanlage Lautsprecher CenterclusterSeite 33 von 50 Sitzungssaal Beuel Stehpult Sitzungsplan Bezirksvertretung Blanco 5 Grüne Stellwände StuhlreiheStuhlreihe Notausgang Durchgang Durchgang Küche Steuerung mit Touchpanel Hybrid Webconferencing über PC Streaming REC Präsentation mit Kabel Diskussion & Abstimmungen Präsentation drahtlos Recording (Audio & Video) Funktionen: R 33 Besiedlungsplan Hörunterstützung für DiskussionsanlageSeite 34 von 50 Seite 35 von 50 Stadthalle Bad Godesberg ca. 30 Plätze für Besucher (keine Tische erforderlich) 2 x Stadtverordnete stv. Leiterin BezVst Bezirks- bürger- meister Leiter BezVst Redner- Pult 2 Plätze - Presse Technik Eingang Getränke 1 x AFD 1 x BBB 1 x FDP 1 x SPD 2 x Grüne 2 x CDU1x Linke 2 x BBB2 x CDU2 x SPD3 x Grüne 10 x Verwaltung 2 x Stadtverordnete 2 x Stadtverordnete 2 x Stadtverordnete Leinwand Steuerung mit Touchpanel Hybrid Webconferencing über PC Streaming REC Präsentation mit Kabel Diskussion & Abstimmungen Präsentation drahtlos Recording (Audio & Video) Funktionen: R Besiedlungsplan 35 Hörunterstützung für DiskussionsanlageSeite 36 von 50 Stadthalle Bad Godesberg Steuerung mit Touchpanel Hybrid Webconferencing über PC Streaming REC Präsentation mit Kabel Diskussion & Abstimmungen Präsentation drahtlos Recording (Audio & Video) Funktionen: R 36 98“ Display auf mobilem RollständerMobile Beschallungsanlage MItschaudisplay mobil Mobiles Technikrack + Arbeitsplatz Veranstaltungsbetreuung Mobile PTZ Kamera Bereich für PolitikerInnen Tische mit 40 drahtlos Sprechstellen Redepult inkl. MikrofonierungTouchpanel & AV Anschlussfeld AV Hörunterstützung für DiskussionsanlageSeite 37 von 50 Sitzungssaal Rathaus Hardtberg Steuerung mit Touchpanel Hybrid Webconferencing über PC Streaming REC Präsentation mit Kabel Diskussion & Abstimmungen Präsentation drahtlos Recording (Audio & Video) Funktionen: R 37 AV Bereich für PolitikerInnen Einbau- Deckenlautsprecher Redepult inkl. Mikrofonierung Touchpanel & AV Anschlussfeld LED Wall Mitschaudisplay PTZ Kamera 19“ Technikrack, ggf. in Technikraum verorten Tische mit drahtlos Sprechstelle Hörunterstützung für DiskussionsanlageSeite 38 von 50 Option: Monitoring & Support System R 38Seite 39 von 50 4. Funktionsschemata RSeite 40 von 50 R LED-Wand Beschallung Mitschaudisplays Touchpanel Mediensteuerung Anschlussfelder Drahtlos Präsentationssystem PC (Webkonferenz) PTZ Kameras Funkmikrofonie Diskussionsanlage IT Netzwerk (Medientechnik-LAN) AVC- Netzwerk 40 Signalmanagement Stützdisplays Audio DSP Streaming Recorder SignalmanagementSeite 41 von 50 5. Beschreibung der Funktionen RSeite 42 von 50 R 42 Die AV-Kommunikationstechnik ist so konzipiert, dass alle Räume die gleiche Funktionalität besitzen. Im Folgenden werden die grundlegenden Funktionen kurz erläutert. Präsentationssystem Jeder Raum verfügt über ein qualitativ hochwertiges Bildwiedergabesystem. Je nach Raumkonstellation besteht dieses aus einer LED Wall oder aus Displaysystemen. Zusätzlich gibt es Mitschaumonitore auf Rolltrolleys. Beschallungstechnik Jeder Raum verfügt über eine qualitativ hochwertige Beschallungsanlage für die Wiedergabe von Sprache und Medienton. Der Sitzungssaal in Beuel ist zusätzlich mit Basslautsprechern ausgestattet, sodass zusätzlich die Wiedergabe von Musik möglich ist. Die größeren Räume sind mit einer Funkmikrofonie zur Sprachverstärkung ausgestattet. Diskussionsanlage Jeder Raum ist mit einer Diskussionsanlage mit drahtlosen Sprechstellen inkl. Transportcases, sowie Ladestationen ausgestattet. Die Diskussionsanlage ist dabei hybridfähig. Es ist für jeden Platz eine Sprechstelle vorgesehen. Die umfangreichen administrativen Funktionalitäten basieren auf einem Lizenzmodell mit jährlichen Kosten. Hier ist im weiteren Verlauf zu klären, welcher Lizenzumfang angeschafft werden soll. Für die Sprechstellen der Diskussionsanlage sind zusätzlich induktive Hörschleifen vorgesehen. Zuspieler Jeder Raum verfügt über ein Anschlussfeld mit USB-C und HDMI für die Präsentation via Kabel. Zusätzlich besteht die Möglichkeit drahtlos zu präsentieren. Für Webkonferenzen ist ein eigenständiger PC vorgesehen. Dieser kann auch außerhalb von Webkonferenzen als Präsentationsquelle verwendet werden. Für Webkonferenzen und die Diskussionsanlagen sind pro Raum zwei Pan-Tilt- Zoom (PTZ) Kameras vorgesehen. Mit der entsprechenden Softwarelizenz können diese automatisch ausgerichtet werden. (Hinweis: Wichtig dabei ist, dass die drahtlosen Sprechstellen immer exakt gleich aufgebaut werden.) Signalmanagement Das Signalmanagement basiert auf der AV over IP Technologie. Das heißt jedes Video Signal wird über ein Netzwerk distribuiert. Zusätzlich gehören zum Signalmanagement AV-Umschalter, HDBaseT Transmitter und Receiver, sowie USB Extender. Der Streaming Recorder ist ebenfalls Bestandteil des Signalmanagement. Der Recorder kann dabei zwei Quellen mit einer Bild-in-Bild Darstellung aufzeichnen und/oder parallel ins Netzwerk streamen. Steuerung Die AV-Kommunikationstechnik wird durch Mediensteuerungen gesteuert und durch Touchpanel bedient. Netzwerktechnik Im Rahmen der Kostenermittlung sind benötigte Ethernet Switche berücksichtigt. Technikmöbel Die größeren Säle erhalten ein höhenverstellbares Redepult. Die Zentraltechnik wird in 19“ Gestellschränken montiert und vorzugsweise in separaten Räumen platziert. Die exakte Verortung kann im Rahmen einer Planung definiert werden.Seite 43 von 50 6. Hinweise zur Betriebsstruktur RSeite 44 von 50 R Hinweise zur Betriebsstruktur Bereits im Rahmen einer Planung der AV-Kommunikationstechnik sollte parallel ein Betriebskonzept für die AV-Technik in Abstimmung mit dem AG entwickelt werden. Für den erfolgreichen Betrieb der Anlagen ist eine verantwortliche Stelle mit entsprechender fachlicher Qualifikation (AV-Kommunikationstechniker) erforderlich. Trotz sehr einfacher Touchpanel gestützter Benutzerführung sollten weitere NutzerInnen der Anlagen eine Schulung zur Bedienung erhalten. Der Support der Anlagen im laufenden Betrieb zur Unterstützung aller NutzerInnen sollte in Supportlevel unterteilt werden: 1st-Level Support: Die direkte Ansprechstelle für NutzerInnen der AV- Kommunikationstechnik. Sie ist in der Regel durch hauseigenes Personal besetzt, kann aber auch an externe Dienstleister vergeben werden. Aufgaben des First Level Services sind: • Telefonische Hilfestellung und Störungsannahme • Diagnose • Austausch vorgehaltener Verschleißteile • Notwendige Resets über das Monitoring- und Supportsystem • Dokumentation der Serviceeinsätze • Übergabe an den Second Level Support, wenn Störungen nicht behoben werden können • Regie-Operator und HaustechnikerInnen für Veranstaltungen 2nd-Level Support: Als Second Level Support gilt im Regelfall die Störungsbeseitigung durch den System-Integrator. Maßnahmen, die die Aufgaben des First Level Service weiterführen, sind: • Das Austauschen und Integrieren von Teilen oder Geräten, die nicht vor Ort als Austauschmaterial vorgehalten werden • Programmierungen • Systemerweiterungen oder Veränderungen Sind die Störungen nicht durch den System-Integrator behebbar, werden die betroffenen Komponenten zur Reparatur an den Hersteller geschickt. 3rd-Level Support: Der Third Level Support entspricht den Servicedienstleistungen eines Herstellers, zum Beispiel Reparaturen. Der Betrieb der AV-Kommunikationstechnik ist als kontinuierlicher Prozess zu betrachten: 44 Der tatsächliche Aufwand bzw. das benötigte Personal hängen von vielen Faktoren ab und sind daher im Rahmen eines Konzeptes nur sehr bedingt schätzbar. Es ist davon auszugehen, dass für den 1st-Level Support mindestens eine Arbeitskraft + Vertretung benötigt werden. Sofern der 2nd-Level Support nicht extern organisiert wird, ist hier ebenfalls mindestens eine Arbeitskraft mit entsprechender Qualifikation erforderlich. Jede Sitzung muss von einem Regie-Operator betreut werden. Je nach Anzahl, Dauer und Parallelität von Sitzungen resultiert daraus ein entsprechender zusätzlicher Personalbedarf.Seite 45 von 50 R Qualifikation des Betriebspersonals Geeignet für den Betrieb der AV-Kommunikationstechnik sind Ingenieure oder Veranstaltungstechniker oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation. Zum Beispiel aus den Bereichen IT, Systemintegration, Radio- und Fernsehtechnik, Elektro mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich AV-Technik / Medientechnik und/oder Fortbildungen: z.B. Avixa - CTS (Certified Technology Specialist) Tätigkeiten 1. Management, Monitoring und Support (Verwaltung, Überwachen und Unterstützen) der AV-Kommunikationstechnik. Dazu können folgende Tätigkeiten gehören: • IT-lastige Tätigkeiten, wie regelmäßige technische Überprüfung des zentralen Servers zur Identifikation von Problemen, bevor diese zum Ausfall der Technik führen • Durchführung von Betriebssystem-Patches und Software-System Patches (Updates) - Sicherheitsrelevant • First-Level-Support: Bedienunterstützung und Fernsteuerung der Anlagen f ü r d e n N u t z e r d u r c h z e n t r a l e S t e u e r u n g a l l e r Medientechnikkomponenten • First-Level-Support: Annahme von Störungsmeldungen, Ticketerstellung und Verfolgung bis zur Entstörung • First-Level-Support: Feststellung, ob Fehler selbst oder durch externe Dienstleister oder Hersteller behoben werden müssen • Second-Level-Support: Entstörung der Anlage durch Updates, Zurücksetzen oder Hardwareaustausch • Second-Level-Support: Analyse und Beurteilung von Fehlermeldungen durch das Monitoring-System, Nutzermeldungen • Protokollierung von auftretenden Fehlern, Fehlbedienungen und deren Analyse und Erstellung von Verbesserungsvorschlägen • Koordination, Terminierung und Angebotseinholung von externen Dienstleistern und/oder Herstellern zur Störungsbeseitigung (z.B. Programmierungen oder Reparaturen) • Life-Cycle Management (Verwaltung der AV-Komponenten im gesamten „Lebenszyklus“). Dazu gehören: Bedarfsanforderung, Bestellung, Inbetriebnahme, Wartung / Reparatur bis zu einer definierten technischen Tiefe, Ausmusterung • Evaluation und ggf. Optimierung der Anlage • Einweisung bzw. Schulung der Nutzer • Kommunikation mit externen Schnittstellen 2. Sitzungsverwaltung und -betreuung. Dazu können folgende Tätigkeiten gehören: • K o o rd i n a t i o n v o n Ve r a n s t a l t u n g e n u n d S i t z u n g e n m i t AV- Kommunikationstechnik • Vorbereiten und Einrichten der AV-Anlage auf die Anforderungen der jeweiligen Nutzer • Durchführen und Unterstützen der Veranstaltungen, dazu gehören: Bedienung der Anlage im Administratormenü, Einrichten von Webkonferenzen, Aufzeichnen von Veranstaltungen • Kommunikation mit externen Schnittstellen • Analyse und Feststellung sowie Unterstützung bei der Beschaffung von gemieteter AV-Zusatzausstattung bei Veranstaltungen 45Seite 46 von 50 7. Schnittstellenliste RSeite 47 von 50 R Architektur Die technische Ausstattung muss in das Erscheinungsbild des Gesamtkonzeptes passen. Hierfür ist die Abstimmung mit dem Architekten bzw. den Nutzern erforderlich. Möblierung Zur Integration von technischen Komponenten (z.B. Anschlussfeldern) in Tischanlagen oder Möbel ist ggf. eine Abstimmung mit dem Nutzer und dem AG erforderlich. Raumakustik Die Raumakustik muss konform zur DIN 18041 sein. Verkabelungsinfrastruktur D i e s t r u k t u r i e r t e Ve r k a b e l u n g s i n f r a s t r u k t u r f ü r d i e a u d i o v i s u e l l e Kommunikationstechnik wird bauseitig durch das Gewerk ELT verlegt. Im Rahmen einer Planung der AV-Technik sind Kabelzuglisten und Grundrisse mit Anschlusspunkten zu erstellen. IT Die Schnittstelle IT ist für die Integration der AV Kommunikationstechnik notwendig. Hierfür sind Abstimmungen zwischen IT, Planer und dem Integrator erforderlich. Gebäudeleittechnik Zur Steuerung von Raumfunktionen durch die AV-Technik sind die Schnittstellen abzustimmen. Lüftung, Klimatisierung Die medientechnischen Komponenten erzeugen Abwärme. Im Rahmen einer Planung der AV-Technik ist eine Wärmelasttabelle zu erstellen, damit die Wärmeeinträge in den Räumen berücksichtigt und abgeführt werden können. Brandmeldeanlage Damit die audiovisuelle Kommunikationstechnik im Brandfall abgeschaltet werden kann, muss eine Anbindung an die Brandmeldeanlage erfolgen. Barrierefreiheit Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind mit dem AG abzustimmen. 47Seite 48 von 50 8. relativer Terminplan RSeite 49 von 50 R 49 0 22038_BN_Konz_rel_TP_01 30.10.2022 19.06.2024 1 Start 30.10.2022 30.10.2022 2 Konzeptphase 31.10.2022 09.12.2022 3 Erstellung Konzept 31.10.2022 25.11.2022 4 Abgabe Konzept 25.11.2022 25.11.2022 5 Prüfzeitraum 25.11.2022 08.12.2022 6 Freigabe Konzept 09.12.2022 09.12.2022 7 Beschaffung Planer 09.12.2022 03.02.2023 8 Ausschreibung & Vergabe 09.12.2022 03.02.2023 9 LP3 - Entwurfsplanung 03.02.2023 31.03.2023 10 Erstellung aller Planunterlagen/ Berechnungen/ Kosten 03.02.2023 17.03.2023 11 Abgabe der Planunterlagen 17.03.2023 17.03.2023 12 Prüfung durch den AG/ Überarbeitung HMP 17.03.2023 31.03.2023 13 Abschluss LP3: Freigabe der Kostenberechnung & Planunterlagen 31.03.2023 31.03.2023 14 LP5 - Ausführungsplanung 31.03.2023 26.05.2023 15 Detaillierung aller Planunterlagen/ Berechnungen/ Kosten 31.03.2023 12.05.2023 16 Abgabe der Planunterlagen 12.05.2023 12.05.2023 17 Prüfung durch den AG/ Überarbeitung HMP 12.05.2023 26.05.2023 18 Abschluss LP5: Freigabe der Kosten- & Planunterlagen 26.05.2023 26.05.2023 19 LP6 - Vorbereitung zur Vergabe 26.05.2023 14.08.2023 20 Erstellung LV, Beschreibungen, Bieterliste, Wertungsmatrix, Anlagen 26.05.2023 26.06.2023 21 Abstimmungsprozess mit AG 19.06.2023 26.06.2023 22 Fertigstellung der abgestimmten Unterlagen 26.06.2023 26.06.2023 23 Prüfung durch den AG/ Überarbeitung HMP 26.06.2023 03.07.2023 24 Veröffentlichung Leistungsverzeichnis 03.07.2023 03.07.2023 25 Phase der Angebotsausarbeitung der Errichter 03.07.2023 14.08.2023 26 Submission 14.08.2023 14.08.2023 27 LP7 - Mitwirkung bei der Vergabe 14.08.2023 15.09.2023 28 Auswertung der Angebote 14.08.2023 01.09.2023 29 Vergabeempfelung 01.09.2023 01.09.2023 30 Widerspruchsfrist 01.09.2023 15.09.2023 31 Vergabe an den Systemerrichter Medientechnik 15.09.2023 15.09.2023 32 LP8 - Objektüberwachung 15.09.2023 19.06.2024 33 KickOff mit Errichter und Bauherr 15.09.2023 15.09.2023 34 Erstellung WM-Planung durch Errichter/ Projektstart 15.09.2023 27.10.2023 35 Abgabe der WM-Planung Errichter an HMP 27.10.2023 27.10.2023 36 Prüfung der Pläne/ Korrekturzeitraum 27.10.2023 10.11.2023 37 WM-Planung: Finaler Stand 10.11.2023 10.11.2023 38 Bestellphase 10.11.2023 01.03.2024 39 Zeitraum Systemintegration & Überwachung 01.03.2024 24.05.2024 40 Prüfung der Voraussetzungen zur Abnahme 24.05.2024 27.05.2024 41 Prüfung der Dokumentation 27.05.2024 10.06.2024 42 Abnahme 10.06.2024 12.06.2024 43 Einweisung und Schulung 12.06.2024 19.06.2024 44 Mängelbeseitigung 12.06.2024 19.06.2024 45 Abschluss LP8: Projektübergabe 19.06.2024 19.06.2024 # Info Titel Erwarteter Start Erwartetes Ende Q4 / 2022 Q1 / 2023 Q2 / 2023 Q3 / 2023 Q4 / 2023 Q1 / 2024 Q2 / 2024 Q3 / 2024 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07Seite 50 von 50
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de