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221789-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Absolutes Halteverbot im Bereich Magdalenenstraße

Nummer
221789-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221789 Bürgerantrag: Absolutes Halteverbot im Bereich Magdalenenstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221789-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Absolutes Halteverbot im Bereich
Magdalenenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat zwei Ortsbesichtigungen in der Magdalenenstraße
durchgeführt, um die Situation beurteilen zu können. Der Bürger beantragt eine
Beschilderungsmaßnahme, die Anordnung von Verkehrsschildern erfolgt durch
die Straßenverkehrsbehörde.
Der Antragsteller schildert korrekt die Situation, dass Fahrzeuge am
Straßenrand auf der Fahrbahn parken und dass sich auf der anderen Seite ein
bewirtschafteter Parkplatz befindet. Zu Schulschlusszeiten sind viele Kinder
unterwegs, die auf verschiedenen Wegen den Heimweg antreten. Es halten
auch wartende Eltern mit Ihren Fahrzeugen auf dem bewirtschafteten
Parkplatz, Kinder queren die Straße, um dahin zu gelangen.
Dabei konnte die Verwaltung keine gefährliche Situation beobachten. Eine
Reihe Absperrpfosten trennt die Magdalenenstraße in zwei Bereiche, dadurch
gibt es keinen motorisierten Durchgangsverkehr. Diese Reihe eignet sich sehr
gut für die Kinder zur Querung der Straße (siehe Anlage).
Weiterhin gibt es zur Querung einen Fußgängerüberweg an der Einmündung
Pastoratsgasse. Der Gehweg dahin ist gut ausgebaut, Gehwegparken wird
durch graue Pfosten verhindert.
Einige wenige Kinder passierten die Straße auch zwischen den parkenden
Fahrzeugen, achteten dabei aber auf möglichen Verkehr. Wünschenswert ist
natürlich eine Verkehrserziehung, die dazu führt, dass Kinder die
grundsätzlichen Verhaltensweisen kennen; Schulkinder sollten in der Lage
sein, eine Straße sicher zu queren.
Bezüglich des auftretenden Verkehrs ist festzustellen, dass dieser vom
Parkplatz auf die Straße Magdalenenstraße mit Sicht auf den Haupteingang der
Schule geleitet wird. Es war offensichtlich, dass sich die motorisierten
Verkehrsteilnehmer der Kinder bewusst waren und sorgsam fuhren. Einen
Wegfall der Parkplätze auf der gesamten Länge hält die Verwaltung für
unverhältnismäßig, kann sich aber einem Wegfall von 2 Plätzen vor dem
Haupteingang anschließen, um dort die Sichtverhältnisse zu optimieren.
Mangels Sicherheitsbedenken und unter Berücksichtigung des dort
herrschenden Parkdrucks steht die Verwaltung dem Bürgerantrag im gesamtenSeite 1 von 3
Seite 2
Umfang ablehnend gegenüber und empfiehlt der Bezirksvertretung den
Antragsteller/die Antragstellerin über die vorgeschlagene Lösung zu informieren
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage zu
221789-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
—
—
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
07.09.2022
Bürgerantrag: Absolutes Halteverbot im Bereich
Magdalenenstraße
Sicht vom Parkplatz aus kommend:
Sicht auf den Fußgängerüberweg an der Einmündung Pastoratsgasse:Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de