221789-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Absolutes Halteverbot im Bereich Magdalenenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221789-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221789-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Absolutes Halteverbot im Bereich Magdalenenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat zwei Ortsbesichtigungen in der Magdalenenstraße durchgeführt, um die Situation beurteilen zu können. Der Bürger beantragt eine Beschilderungsmaßnahme, die Anordnung von Verkehrsschildern erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde. Der Antragsteller schildert korrekt die Situation, dass Fahrzeuge am Straßenrand auf der Fahrbahn parken und dass sich auf der anderen Seite ein bewirtschafteter Parkplatz befindet. Zu Schulschlusszeiten sind viele Kinder unterwegs, die auf verschiedenen Wegen den Heimweg antreten. Es halten auch wartende Eltern mit Ihren Fahrzeugen auf dem bewirtschafteten Parkplatz, Kinder queren die Straße, um dahin zu gelangen. Dabei konnte die Verwaltung keine gefährliche Situation beobachten. Eine Reihe Absperrpfosten trennt die Magdalenenstraße in zwei Bereiche, dadurch gibt es keinen motorisierten Durchgangsverkehr. Diese Reihe eignet sich sehr gut für die Kinder zur Querung der Straße (siehe Anlage). Weiterhin gibt es zur Querung einen Fußgängerüberweg an der Einmündung Pastoratsgasse. Der Gehweg dahin ist gut ausgebaut, Gehwegparken wird durch graue Pfosten verhindert. Einige wenige Kinder passierten die Straße auch zwischen den parkenden Fahrzeugen, achteten dabei aber auf möglichen Verkehr. Wünschenswert ist natürlich eine Verkehrserziehung, die dazu führt, dass Kinder die grundsätzlichen Verhaltensweisen kennen; Schulkinder sollten in der Lage sein, eine Straße sicher zu queren. Bezüglich des auftretenden Verkehrs ist festzustellen, dass dieser vom Parkplatz auf die Straße Magdalenenstraße mit Sicht auf den Haupteingang der Schule geleitet wird. Es war offensichtlich, dass sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer der Kinder bewusst waren und sorgsam fuhren. Einen Wegfall der Parkplätze auf der gesamten Länge hält die Verwaltung für unverhältnismäßig, kann sich aber einem Wegfall von 2 Plätzen vor dem Haupteingang anschließen, um dort die Sichtverhältnisse zu optimieren. Mangels Sicherheitsbedenken und unter Berücksichtigung des dort herrschenden Parkdrucks steht die Verwaltung dem Bürgerantrag im gesamtenSeite 1 von 3 Seite 2 Umfang ablehnend gegenüber und empfiehlt der Bezirksvertretung den Antragsteller/die Antragstellerin über die vorgeschlagene Lösung zu informieren Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage zu 221789-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 07.09.2022 Bürgerantrag: Absolutes Halteverbot im Bereich Magdalenenstraße Sicht vom Parkplatz aus kommend: Sicht auf den Fußgängerüberweg an der Einmündung Pastoratsgasse:Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de