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221785-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ausbauplanung Gerichtsweg

Nummer
221785-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221785 Bürgerantrag: Ausbauplanung Gerichtsweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221785-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Ausbauplanung Gerichtsweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausbaubeschluss (DS-Nr.: 1813134EB12) wurde mit der Maßgabe vertagt,
zunächst eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Sowohl aus personellen Gründen als auch infolge der pandemischen Lage und
den damit einhergehenden Einschränkungen konnte die
Bürgerinformationsveranstaltung bis zuletzt nicht abgehalten werden.
Zwischenzeitlich hat am 12.09.2022 eine Anliegerversammlung stattgefunden.
Nach der Durchführung der Informationsveranstaltung werden jetzt die
Wünsche, Anregungen, und Bedenken geprüft und nach Möglichkeit in die
Planung integriert. Anschließend erfolgt eine erneute Beschlussvorlage zum
Ausbau des Gerichtswegs. Der Baubeginn wurde im Masterplan inzwischen
aktualisiert und wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 erfolgen.
Materialeinsatz:
Der Einsatz von Pflasterbelägen als Oberflächenbefestigung ist keine
Besonderheit. Nach den heutigen Regelwerken finden Pflasterflächen auch
Anwendung auf Verkehrsanlagen für Schwerlastverkehr (ab Belastungsklasse
3,2). Bei einer Verkehrsbelastung von ca. 300 Kfz/Tag und gelegentlichem
Schwerlastverkehr bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken gegen
eine Oberflächenbefestigung aus Betonsteinpflaster.
Auch hat eine Pflasterfläche in entsprechend geeigneter Bauweise keine
Nachteile hinsichtlich der Barrierefreiheit. Pflastersteinbeläge finden am
häufigsten Verwendung bei Befestigung von Nebenanlagen/Gehwegen.
Bäume:
Bäume, insbesondere Straßenbäume, tragen durch ihre vielfältigen
Wohlfahrtswirkungen maßgeblich zur Klimavorsorge bei. Sie binden
Kohlendioxid, filtern Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft, erhöhen die
Luftfeuchtigkeit, spenden Schatten, reduzieren die Aufheizung von
Straßenbelägen und verringern die Windgeschwindigkeiten im Straßenraum.
Sie sind daher unverzichtbar zum Erreichen des Ziels einer klimaresilienten
Stadt. Diese Funktion können die anliegenden Privatgärten nicht leisten. Durch
das Herstellen einer Baumgrube (mit 12 cbm Substrat) gem. den aktuellen
Standardvorgaben von Regelwerken inkl. Wurzelschutz, was bereits seit vielen
Jahren bei Baumpflanzungen im Straßenraum umgesetzt wird, sind keine
Schäden im Oberbau zu erwarten. Durch die Auswahl klimaresistenter
Baumarten wird der Pflegeaufwand auf ein Maß reduziert, bei dem die VorteileSeite 1 von 2
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überwiegen.
Verkehrssituation:
Die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Gerichtsweg/Rastenweg wird
unkritisch gesehen. Die Verwaltung wird hier jedoch noch einmal die Polizei
konsultieren und die endgültige Ausgestaltung in der Ausbauplanung vorsehen.
Straßenbaubeiträge:
Der Gerichtsweg ist ausgehend von der eindeutigen Rechtsprechung des OVG
Münster zweifelsohne als Anliegerstraße einzustufen, nunmehr soll der
Gerichtsweg als Mischfläche ausgebaut werden. Einschlägig ist daher §4 Abs.3
Nr. 1 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen. Die Kosten sind demnach zu 80%
umlagefähig.
Wie bereits bei der Bürgerversammlung am 12.09.2022 berichtet, unterliegen
die Straßenbaubeiträge nach derzeitiger Sach- und Rechtslage zu 100% der
Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es wurde darauf hingewiesen,
dass die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2026 befristet
ist.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen
Anlage/n
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