221785-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ausbauplanung Gerichtsweg
Kerndaten
- Nummer
- 221785-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.800 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221785-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Ausbauplanung Gerichtsweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ausbaubeschluss (DS-Nr.: 1813134EB12) wurde mit der Maßgabe vertagt, zunächst eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Sowohl aus personellen Gründen als auch infolge der pandemischen Lage und den damit einhergehenden Einschränkungen konnte die Bürgerinformationsveranstaltung bis zuletzt nicht abgehalten werden. Zwischenzeitlich hat am 12.09.2022 eine Anliegerversammlung stattgefunden. Nach der Durchführung der Informationsveranstaltung werden jetzt die Wünsche, Anregungen, und Bedenken geprüft und nach Möglichkeit in die Planung integriert. Anschließend erfolgt eine erneute Beschlussvorlage zum Ausbau des Gerichtswegs. Der Baubeginn wurde im Masterplan inzwischen aktualisiert und wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 erfolgen. Materialeinsatz: Der Einsatz von Pflasterbelägen als Oberflächenbefestigung ist keine Besonderheit. Nach den heutigen Regelwerken finden Pflasterflächen auch Anwendung auf Verkehrsanlagen für Schwerlastverkehr (ab Belastungsklasse 3,2). Bei einer Verkehrsbelastung von ca. 300 Kfz/Tag und gelegentlichem Schwerlastverkehr bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken gegen eine Oberflächenbefestigung aus Betonsteinpflaster. Auch hat eine Pflasterfläche in entsprechend geeigneter Bauweise keine Nachteile hinsichtlich der Barrierefreiheit. Pflastersteinbeläge finden am häufigsten Verwendung bei Befestigung von Nebenanlagen/Gehwegen. Bäume: Bäume, insbesondere Straßenbäume, tragen durch ihre vielfältigen Wohlfahrtswirkungen maßgeblich zur Klimavorsorge bei. Sie binden Kohlendioxid, filtern Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft, erhöhen die Luftfeuchtigkeit, spenden Schatten, reduzieren die Aufheizung von Straßenbelägen und verringern die Windgeschwindigkeiten im Straßenraum. Sie sind daher unverzichtbar zum Erreichen des Ziels einer klimaresilienten Stadt. Diese Funktion können die anliegenden Privatgärten nicht leisten. Durch das Herstellen einer Baumgrube (mit 12 cbm Substrat) gem. den aktuellen Standardvorgaben von Regelwerken inkl. Wurzelschutz, was bereits seit vielen Jahren bei Baumpflanzungen im Straßenraum umgesetzt wird, sind keine Schäden im Oberbau zu erwarten. Durch die Auswahl klimaresistenter Baumarten wird der Pflegeaufwand auf ein Maß reduziert, bei dem die VorteileSeite 1 von 2 Seite 2 überwiegen. Verkehrssituation: Die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Gerichtsweg/Rastenweg wird unkritisch gesehen. Die Verwaltung wird hier jedoch noch einmal die Polizei konsultieren und die endgültige Ausgestaltung in der Ausbauplanung vorsehen. Straßenbaubeiträge: Der Gerichtsweg ist ausgehend von der eindeutigen Rechtsprechung des OVG Münster zweifelsohne als Anliegerstraße einzustufen, nunmehr soll der Gerichtsweg als Mischfläche ausgebaut werden. Einschlägig ist daher §4 Abs.3 Nr. 1 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen. Die Kosten sind demnach zu 80% umlagefähig. Wie bereits bei der Bürgerversammlung am 12.09.2022 berichtet, unterliegen die Straßenbaubeiträge nach derzeitiger Sach- und Rechtslage zu 100% der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2026 befristet ist. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de