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221785 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Ausbauplanung Gerichtsweg

Nummer
221785
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
07.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 150,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221785-01 ST Ausbauplanung Gerichtsweg

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221785
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
22.08.2022
Bürgerantrag: Ausbauplanung Gerichtsweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Ausbauplanung des Gerichtweges in Bonn-Beuel.
Einzelheiten zu den vom Antragsteller beantragten Maßnahmen und zur
Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4
Bürgerantrag Online
Datum
22.08.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Straßenausbau Gerichtsweg
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
A99dyGVvQ
2222..0088..2222 1177::5500Seite 2 von 4
Ihr Antrag
Bürgerantrag bzgl. Drucksachen-Nr. 1813134 - Ausbauplanung für den Gerichtsweg
1. Grundsätzlich wird beantragt, der Ausbauplanung für den Gerichtsweg in der aktuellen Vorlage
(Drucksachen-Nr. 1813134) nicht zuzustimmen.
2. Eine Beteiligung der Anlieger hat trotz
◦ erheblich gestiegenen Gesamtkostenvolumens ,
◦ unklare Beteiligung der Anlieger über Anliegerausbaubeiträge,
◦ geänderter Materialbeschaffenheit (urspr. Asphaltfahrbahn vs. Pflastersteine) und
◦ geänderter Verkehrsführung/Einbahnstraßenregelung
seit der letzten Bürgerversammlung im Jahr 2006 nicht stattgefunden.
Eine kurzfristig für den 12.09.2022 anberaumte Informationsveranstaltung lässt eine umfassende Einflussnahme
nicht mehr zu da der Beginn der Baumaßnahme schon für den 04.10.2022 geplant ist (Quelle: Masterplan der
Stadt Bonn)
Es wird daher beantragt, die Baumaßnahme zurück zu stellen bis die Bürgerinnen und Bürger ausreichend
Gelegenheit zur Mitbestimmung erhalten haben.
3. Die nunmehr vorgeschlagene mutmaßlich arbeits- und kostenintensivere Materialauswahl der vollständigen
Bepflasterung im Vergleich zu einer Asphaltierung (beschlossen in der Ausbauplanung 2006 /2008 nach
Bürgervotum) birgt Nachteile bzgl. der höheren Fahrgeräuschbelastung, der erschwerten Schneeräumung und
der höheren Anfälligkeit von Fahrbahnunebenheiten/-schäden aufgrund des regelmäßigen LKW-
Anfahrtsverkehrs (teilweise mit LKW über 12 Tonnen Gesamtgewicht) und den damit verbundenen
Rangiervorgängen dieser Zulieferer der Firmen Bennerscheidt, Preuß und Baum. Das Beispiel Kirchstraße zeigt
die Anfälligkeit einer Bepflasterung und lässt auf einen höheren Aufwand der Instandhaltung schließen.
Die zu beobachtende Spur.- und Langsamfahrt ist gemäß „RSTO 12“ ebenfalls als höhere Belastung des
Straßenkörpers anzusehen.
Die Barrierefreiheit wird durch einen Oberbelag aus Pflaster für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger
eingeschränkt. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sogar im erheblichen Ausmaß.
Es wird daher beantragt, dass die Verwaltung einen Kosten-Nutzenvergleich der vorgeschlagenen Bepflasterung
im Vergleich einer Asphaltierung erbringt. Der Kostenvergleich sollte hierbei Materialkosten und Arbeitskosten
beider Varianten aufzeigen. Zusätzlich sollte auch ein Vergleich der üblich zu erwartenden Folgekosten beider
Ausbauvarianten dargelegt werden. Es wird in diesem Zusammenhang beantragt, der kostengünstigeren
Alternative den Vorzug zu geben.
4. Der Anteil der Ausbaubeiträge der Anlieger wird mit voraussichtlich 80% veranschlagt. Aufgrund der
Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Beiträgen nach §8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der
Änderungsfassung vom 15.12.2015 liegt der Anteil der Beitragspflichtigen gemäß des anzuwendenden §4 Abs. 3
Nr.2 zwischen 45% (2. g) Kombinierter Rad-Gehweg mit Zweirichtungsradverkehr) und 50% (2. a) Fahrbahn; 2. e)
Oberflächenentwässerung) und somit deutlich unter 80%. Die voraussichtliche Veranschlagung i.H.v. 80% lässt
die Vermutung zu, dass eine irrtümliche Zuordnung des Gerichtswegs als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 3. Nr. 1
zu dieser Veranschlagung geführt hat. Da der Gerichtsweg der Erschließung der angrenzenden Grundstücke und
gleichzeitig dem Verkehr innerhalb bebauter Ortsteile dient – Haupterschließungsstraße – ist § 4 Abs. 3 Nr. 2
anzuwenden.
Eigene Erfahrungswerte im Straßenabschnitt Samansstraße – Rastenweg zeigen einen erheblich höheren Anteil
von durchfahrendem – anliegerfremden - Verkehr im Vergleich zum Anliegerverkehr.
Es wird daher beantragt, dass die Verwaltung die Veranschlagung im Detail erläutert und zudem die Anwendung
des § 4 Abs. 3 Nr. 2 prüft und bestätigt oder andernfalls den Nachweis führt, dass der Gerichtsweg nicht dem
Verkehr innerhalb bebauter Ortsteile dient und nur geringfügig anliegerfremder Durchgangsverkehr herrscht.
5. Die von der Verwaltung unbegründete Aufhebung der Rechts-Vor-Links-Regelung im Einmündungsbereich
Rastenweg / Gerichtsweg erhöht das Unfallrisiko insbesondere aufgrund der erschwerten Sichtbedingungen
bedingt durch die baulichen Gegebenheiten inkl. Bepflanzung des Flurstücks 183.
Es wird beantragt, dass die Verwaltung keine Aufhebung der Rechts-Vor-Links-Regelung im Einmündungsbereich
Rastenweg/Gerichtsweg vornimmt.
6. Weiterhin wird beantragt auf die Pflanzung von Straßenbegleitbäumen ersatzlos zu verzichten. Dadurch
wird der begrenzt zur Verfügung stehende Straßenraum weiter eingeschränkt was vermehrte
Rangierbewegungen verbunden mit Lärmbelastung und zu erwartende Schäden am Oberbau zur Folge hat.
Außerdem ist zu bedenken das eine Bepflanzung bei Trockenheit einen erheblichen Pflegeaufwand bedarf. Zum
Ausgleich haben fast alle anliegenden Häuser Gärten (teilweise auch Vorgärten).
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
mangelnde Bürgerbeitiligung und unklare Rechtslage
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de