221785 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ausbauplanung Gerichtsweg
Kerndaten
- Nummer
- 221785
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 07.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221785 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 22.08.2022 Bürgerantrag: Ausbauplanung Gerichtsweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Ausbauplanung des Gerichtweges in Bonn-Beuel. Einzelheiten zu den vom Antragsteller beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Datum 22.08.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Straßenausbau Gerichtsweg PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 A99dyGVvQ 2222..0088..2222 1177::5500Seite 2 von 4 Ihr Antrag Bürgerantrag bzgl. Drucksachen-Nr. 1813134 - Ausbauplanung für den Gerichtsweg 1. Grundsätzlich wird beantragt, der Ausbauplanung für den Gerichtsweg in der aktuellen Vorlage (Drucksachen-Nr. 1813134) nicht zuzustimmen. 2. Eine Beteiligung der Anlieger hat trotz ◦ erheblich gestiegenen Gesamtkostenvolumens , ◦ unklare Beteiligung der Anlieger über Anliegerausbaubeiträge, ◦ geänderter Materialbeschaffenheit (urspr. Asphaltfahrbahn vs. Pflastersteine) und ◦ geänderter Verkehrsführung/Einbahnstraßenregelung seit der letzten Bürgerversammlung im Jahr 2006 nicht stattgefunden. Eine kurzfristig für den 12.09.2022 anberaumte Informationsveranstaltung lässt eine umfassende Einflussnahme nicht mehr zu da der Beginn der Baumaßnahme schon für den 04.10.2022 geplant ist (Quelle: Masterplan der Stadt Bonn) Es wird daher beantragt, die Baumaßnahme zurück zu stellen bis die Bürgerinnen und Bürger ausreichend Gelegenheit zur Mitbestimmung erhalten haben. 3. Die nunmehr vorgeschlagene mutmaßlich arbeits- und kostenintensivere Materialauswahl der vollständigen Bepflasterung im Vergleich zu einer Asphaltierung (beschlossen in der Ausbauplanung 2006 /2008 nach Bürgervotum) birgt Nachteile bzgl. der höheren Fahrgeräuschbelastung, der erschwerten Schneeräumung und der höheren Anfälligkeit von Fahrbahnunebenheiten/-schäden aufgrund des regelmäßigen LKW- Anfahrtsverkehrs (teilweise mit LKW über 12 Tonnen Gesamtgewicht) und den damit verbundenen Rangiervorgängen dieser Zulieferer der Firmen Bennerscheidt, Preuß und Baum. Das Beispiel Kirchstraße zeigt die Anfälligkeit einer Bepflasterung und lässt auf einen höheren Aufwand der Instandhaltung schließen. Die zu beobachtende Spur.- und Langsamfahrt ist gemäß „RSTO 12“ ebenfalls als höhere Belastung des Straßenkörpers anzusehen. Die Barrierefreiheit wird durch einen Oberbelag aus Pflaster für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sogar im erheblichen Ausmaß. Es wird daher beantragt, dass die Verwaltung einen Kosten-Nutzenvergleich der vorgeschlagenen Bepflasterung im Vergleich einer Asphaltierung erbringt. Der Kostenvergleich sollte hierbei Materialkosten und Arbeitskosten beider Varianten aufzeigen. Zusätzlich sollte auch ein Vergleich der üblich zu erwartenden Folgekosten beider Ausbauvarianten dargelegt werden. Es wird in diesem Zusammenhang beantragt, der kostengünstigeren Alternative den Vorzug zu geben. 4. Der Anteil der Ausbaubeiträge der Anlieger wird mit voraussichtlich 80% veranschlagt. Aufgrund der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Beiträgen nach §8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Änderungsfassung vom 15.12.2015 liegt der Anteil der Beitragspflichtigen gemäß des anzuwendenden §4 Abs. 3 Nr.2 zwischen 45% (2. g) Kombinierter Rad-Gehweg mit Zweirichtungsradverkehr) und 50% (2. a) Fahrbahn; 2. e) Oberflächenentwässerung) und somit deutlich unter 80%. Die voraussichtliche Veranschlagung i.H.v. 80% lässt die Vermutung zu, dass eine irrtümliche Zuordnung des Gerichtswegs als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 3. Nr. 1 zu dieser Veranschlagung geführt hat. Da der Gerichtsweg der Erschließung der angrenzenden Grundstücke und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb bebauter Ortsteile dient – Haupterschließungsstraße – ist § 4 Abs. 3 Nr. 2 anzuwenden. Eigene Erfahrungswerte im Straßenabschnitt Samansstraße – Rastenweg zeigen einen erheblich höheren Anteil von durchfahrendem – anliegerfremden - Verkehr im Vergleich zum Anliegerverkehr. Es wird daher beantragt, dass die Verwaltung die Veranschlagung im Detail erläutert und zudem die Anwendung des § 4 Abs. 3 Nr. 2 prüft und bestätigt oder andernfalls den Nachweis führt, dass der Gerichtsweg nicht dem Verkehr innerhalb bebauter Ortsteile dient und nur geringfügig anliegerfremder Durchgangsverkehr herrscht. 5. Die von der Verwaltung unbegründete Aufhebung der Rechts-Vor-Links-Regelung im Einmündungsbereich Rastenweg / Gerichtsweg erhöht das Unfallrisiko insbesondere aufgrund der erschwerten Sichtbedingungen bedingt durch die baulichen Gegebenheiten inkl. Bepflanzung des Flurstücks 183. Es wird beantragt, dass die Verwaltung keine Aufhebung der Rechts-Vor-Links-Regelung im Einmündungsbereich Rastenweg/Gerichtsweg vornimmt. 6. Weiterhin wird beantragt auf die Pflanzung von Straßenbegleitbäumen ersatzlos zu verzichten. Dadurch wird der begrenzt zur Verfügung stehende Straßenraum weiter eingeschränkt was vermehrte Rangierbewegungen verbunden mit Lärmbelastung und zu erwartende Schäden am Oberbau zur Folge hat. Außerdem ist zu bedenken das eine Bepflanzung bei Trockenheit einen erheblichen Pflegeaufwand bedarf. Zum Ausgleich haben fast alle anliegenden Häuser Gärten (teilweise auch Vorgärten). Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags mangelnde Bürgerbeitiligung und unklare Rechtslage PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de