221779 · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag: Naturschutzgebiet Lyngsberg
Kerndaten
- Nummer
- 221779
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 07.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 221779 Antragsteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt 07.09.22 gez. Jansen BBB-Dringlichkeitsantrag: Naturschutzgebiet Lyngsberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anhörung Hauptausschuss 15.09.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Maßnahmen zum Schutz des Biotops Lyngsberg dulden keinen Aufschub bis zur nächsten regulär erreichbaren Sitzung, da der Schaden, der aus der der Oberbürgermeisterin schon länger bekannten aber offensichtlich von ihr geduldeten rechtswidrigen Benutzung resultiert, immer größer zu werden droht. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. Zugänge zum Schutzgebiet wie die Zufahrt zum Steinbruch statt mit Flatterbändern mit anderen provisorischen Sperren (z.B. Bauzäune, Betonsperren) zu sichern, 2. durch tägliche Kontrollen des Ordnungsdienstes zu unterschiedlichen Zeiten - falls erforderlich mit Amtshilfe der Polizei – und technischen Überwachungseinrichtungen unbefugte und widerrechtliche Benutzung des Schutzgebietes zu unterbinden, indem ausnahmslos Zuwiderhandlungen mit den gesetzlich möglichen Bußgeldern geahndet werden, 3. sofern nicht ausreichend Personal des Ordnungsdienstes zur Verfügung steht, einen Wachdienst im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ergänzend mit entsprechenden Aufgaben zu betrauen. Begründung Es ist aus Sicht der Antragsteller nicht hinnehmbar, dass mit dem Wissen und ohne erkennbares Einschreiten der Oberbürgermeisterin rechtswidrige Müllablagerungen und Biotopschäden insbesondere durch Radfahrende geduldet werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de