← Vorlagen

221779 · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag: Naturschutzgebiet Lyngsberg

Nummer
221779
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.09.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.10.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221779-02 ST Naturschutzgebiet Lyngsberg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.657 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
221779
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
07.09.22 gez. Jansen
BBB-Dringlichkeitsantrag: Naturschutzgebiet
Lyngsberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anhörung
Hauptausschuss 15.09.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Maßnahmen zum Schutz des Biotops Lyngsberg dulden keinen Aufschub bis
zur nächsten regulär erreichbaren Sitzung, da der Schaden, der aus der der
Oberbürgermeisterin schon länger bekannten aber offensichtlich von ihr
geduldeten rechtswidrigen Benutzung resultiert, immer größer zu werden
droht.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. Zugänge zum Schutzgebiet wie die Zufahrt zum Steinbruch statt mit
Flatterbändern mit anderen provisorischen Sperren (z.B. Bauzäune,
Betonsperren) zu sichern,
2. durch tägliche Kontrollen des Ordnungsdienstes zu unterschiedlichen Zeiten
- falls erforderlich mit Amtshilfe der Polizei – und technischen
Überwachungseinrichtungen unbefugte und widerrechtliche Benutzung des
Schutzgebietes zu unterbinden, indem ausnahmslos Zuwiderhandlungen mit
den gesetzlich möglichen Bußgeldern geahndet werden,
3. sofern nicht ausreichend Personal des Ordnungsdienstes zur Verfügung
steht, einen Wachdienst im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ergänzend
mit entsprechenden Aufgaben zu betrauen.
Begründung
Es ist aus Sicht der Antragsteller nicht hinnehmbar, dass mit dem Wissen und
ohne erkennbares Einschreiten der Oberbürgermeisterin rechtswidrige
Müllablagerungen und Biotopschäden insbesondere durch Radfahrende
geduldet werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de