221778-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung der Parksituation in der Rheinaustraße 249 bis 261
Kerndaten
- Nummer
- 221778-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221778-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Änderung der Parksituation in der Rheinaustraße 249 bis 261 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung kann dem Bürger*innenantrag nicht zustimmen. Öffentliche Stellplätze dürfen im Rahmen des Gemeingebrauches von Jedermann im Rahmen der Widmung genutzt werden. Darunter fällt zunächst auch das Parken eines Wohnmobils. In Deutschland darf man überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, für eine Nacht mit dem Wohnmobil stehen bleiben. Diese „Fahrtunterbrechung“ dient offiziell nur der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“. Durch eine veränderte Parkanordnung oder sogar ein Verbot für Wohnmobile würde nur bewirkt, dass sich diese Fahrzeuge an anderer Stelle weiter südlich oder nördlich oder sogar in benachbarten Wohnstraßen platzieren. Dies würde also nur durch eine weiträumige Verdrängung Sinn ergeben, die die StVO so nicht vorsieht. Natürlich ahndet die Verwaltung weiterhin längere Aufenthalte von Wohnmobilen, da es sich dabei um eine unerlaubte Sondernutzung handelt. Die letzten Messungen mit Seitenradar (SDR) konnten keine nennenswerten Geschwindigkeitsübertretungen nachweisen. Die Überschreitungsquote lag bei der letzten Messung bei 2 % bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 24 km/h. Derzeit befindet sich die Verwaltung in der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Radwegenetzes. Der Abschnitt der Rheinaustraße südlich der Kennedybrücke wird in diesem Zusammenhang als Bestandteil des Radwegenetz geprüft. Sollte der Abschnitt zukünftig als Fahrradstraße entwickelt werden, wird das Parken in der Straße im Rahmen der Umsetzung entsprechend der Radverkehrsstandards neu sortiert. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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