← zurück zu 221778

221778-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderung der Parksituation in der Rheinaustraße 249 bis 261

Nummer
221778-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221778 Bürgerantrag: Änderung der Parksituation in der Rheinaustraße 249 bis 261

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.253 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221778-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Änderung der Parksituation in der Rheinaustraße
249 bis 261
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung kann dem Bürger*innenantrag nicht zustimmen. Öffentliche
Stellplätze dürfen im Rahmen des Gemeingebrauches von Jedermann im
Rahmen der Widmung genutzt werden. Darunter fällt zunächst auch das
Parken eines Wohnmobils. In Deutschland darf man überall dort, wo es nicht
ausdrücklich verboten ist, für eine Nacht mit dem Wohnmobil stehen bleiben.
Diese „Fahrtunterbrechung“ dient offiziell nur der „Wiederherstellung der
Fahrtüchtigkeit“. Durch eine veränderte Parkanordnung oder sogar ein Verbot
für Wohnmobile würde nur bewirkt, dass sich diese Fahrzeuge an anderer
Stelle weiter südlich oder nördlich oder sogar in benachbarten Wohnstraßen
platzieren. Dies würde also nur durch eine weiträumige Verdrängung Sinn
ergeben, die die StVO so nicht vorsieht. Natürlich ahndet die Verwaltung
weiterhin längere Aufenthalte von Wohnmobilen, da es sich dabei um eine
unerlaubte Sondernutzung handelt.
Die letzten Messungen mit Seitenradar (SDR) konnten keine nennenswerten
Geschwindigkeitsübertretungen nachweisen. Die Überschreitungsquote lag bei
der letzten Messung bei 2 % bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 24
km/h.
Derzeit befindet sich die Verwaltung in der Erarbeitung eines
gesamtstädtischen Radwegenetzes. Der Abschnitt der Rheinaustraße südlich
der Kennedybrücke wird in diesem Zusammenhang als Bestandteil des
Radwegenetz geprüft. Sollte der Abschnitt zukünftig als Fahrradstraße
entwickelt werden, wird das Parken in der Straße im Rahmen der Umsetzung
entsprechend der Radverkehrsstandards neu sortiert.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de