221777-08 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: WCCB - Durchführung eines Güterichterverfahrens iS Dieckmann und Hübner
Kerndaten
- Nummer
- 221777-08
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 221777-08 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 06.04.23 BBB-Anfrage: WCCB - Durchführung eines Güterichterverfahrens iS Dieckmann und Hübner Beratungsfolge Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Argumente oder Angebote sind von Seiten Frau Barbara Dieckmann und Herrn Arno Hübner bzw. deren Rechtsbeiständen in den beiden Güterichterterminen am 14. Februar 2023 bzw. danach vorgetragen worden? 2. Haben sich Frau Barbara Dieckmann und Herrn Arno Hübner zur ihrer Verantwortung für das WCCB-Desaster bekannt und sind sie bereit, dies öffentlich zu erklären? 3. Sind von Frau Barbara Dieckmann und Herrn Arno Hübner bzw. ihren Beiständen Offerten zur Höhe des an die Stadt Bonn zu leistenden Schadenersatzes unterbreitet worden und wenn ja, wie waren diese begründet? 4. a) Teilt die Oberbürgermeisterin die Einschätzung, nach der sich der Ablauf des Verfahrens gegen Frau Barbara Dieckmann und Herrn Arno Hübner vor dem Oberverwaltungsgericht NRW im Zusammenhang mit dem Bau des WCCB nach Zustimmung der Stadt zum Güterichterverfahren am 22.September 2022 ergebnislos und für einen Rechtsstaat unvertretbar lange hinzieht und wenn nein, warum nicht? b) Welche Schritte hält die Oberbürgermeisterin zur Wahrung der städtischen Interessen nach dem bisherigen Verlauf des Mediationsverfahrens für geboten? 5. Aus welchen Gründen hat die Oberbürgermeisterin den Stadtrat über den Verlauf und das Ergebnis der beiden für den 14. Februar 2023 angesetzten Güterichtertermine nicht pflichtgemäß informiert? Begründung Die Oberbürgermeisterin hat es bisher verabsäumt, den Rat über den Verlauf und das Ergebnis der beiden für den 14. Februar 2023 angekündigten Güterichtertermine in den Schadensersatzprozessen im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen beim Bau des WCCB gegen Frau Barbara Dieckmann undSeite 1 von 2 Seite 2 Herrn Arno Hübner zu unterrichten. Ferner gilt weiter: Dass das vom Rat bisher verfolgte Ziel, die politischen Verantwortlichkeiten im WCCB-Skandal zu klären, mit einem Mediationsverfahren erreicht werden kann, wurde vom städtischen Rechtsbeistand zuletzt als nahezu aussichtslos eingeschätzt. Unter anderem auch deshalb, weil die in erster Instanz vernommenen Zeugen bereits Erinnerungslücken aufgewiesen hätten. Da keine festgelegte Dauer für die gerichtlich angeregte Mediation existiert, besteht die Gefahr, dass nach einem längere Zeit dauernden und final fruchtlos gebliebenen Vermittlungsverfahren bei den Zeugen womöglich noch größere Erinnerungslücken bestehen, die das dann weiter durchzuführende Berufungsverfahren vom dem OVG belasten. Von daher besteht Interesse, welche Ergebnisse das Ende letzten Sommer von der Ratsmehrheit bewilligte Mediationsverfahren bisher gezeitigt hat. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de