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221777-08 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: WCCB - Durchführung eines Güterichterverfahrens iS Dieckmann und Hübner

Nummer
221777-08
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Kenntnisnahme
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Große Anfrage
öffentlich
221777-08
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
06.04.23
BBB-Anfrage: WCCB - Durchführung eines
Güterichterverfahrens iS Dieckmann und Hübner
Beratungsfolge
Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Argumente oder Angebote sind von Seiten Frau Barbara Dieckmann
und Herrn Arno Hübner bzw. deren Rechtsbeiständen in den beiden
Güterichterterminen am 14. Februar 2023 bzw. danach vorgetragen worden?
2. Haben sich Frau Barbara Dieckmann und Herrn Arno Hübner zur ihrer
Verantwortung für das WCCB-Desaster bekannt und sind sie bereit, dies
öffentlich zu erklären?
3. Sind von Frau Barbara Dieckmann und Herrn Arno Hübner bzw. ihren
Beiständen Offerten zur Höhe des an die Stadt Bonn zu leistenden
Schadenersatzes unterbreitet worden und wenn ja, wie waren diese
begründet?
4.
a) Teilt die Oberbürgermeisterin die Einschätzung, nach der sich der Ablauf des
Verfahrens gegen Frau Barbara Dieckmann und Herrn Arno Hübner vor dem
Oberverwaltungsgericht NRW im Zusammenhang mit dem Bau des WCCB
nach Zustimmung der Stadt zum Güterichterverfahren am 22.September 2022
ergebnislos und für einen Rechtsstaat unvertretbar lange hinzieht und wenn
nein, warum nicht?
b) Welche Schritte hält die Oberbürgermeisterin zur Wahrung der städtischen
Interessen nach dem bisherigen Verlauf des Mediationsverfahrens für geboten?
5. Aus welchen Gründen hat die Oberbürgermeisterin den Stadtrat über den
Verlauf und das Ergebnis der beiden für den 14. Februar 2023 angesetzten
Güterichtertermine nicht pflichtgemäß informiert?
Begründung
Die Oberbürgermeisterin hat es bisher verabsäumt, den Rat über den Verlauf
und das Ergebnis der beiden für den 14. Februar 2023 angekündigten
Güterichtertermine in den Schadensersatzprozessen im Zusammenhang mit
Pflichtverletzungen beim Bau des WCCB gegen Frau Barbara Dieckmann undSeite 1 von 2
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Herrn Arno Hübner zu unterrichten.
Ferner gilt weiter: Dass das vom Rat bisher verfolgte Ziel, die politischen
Verantwortlichkeiten im WCCB-Skandal zu klären, mit einem
Mediationsverfahren erreicht werden kann, wurde vom städtischen
Rechtsbeistand zuletzt als nahezu aussichtslos eingeschätzt. Unter anderem
auch deshalb, weil die in erster Instanz vernommenen Zeugen bereits
Erinnerungslücken aufgewiesen hätten. Da keine festgelegte Dauer für die
gerichtlich angeregte Mediation existiert, besteht die Gefahr, dass nach einem
längere Zeit dauernden und final fruchtlos gebliebenen Vermittlungsverfahren
bei den Zeugen womöglich noch größere Erinnerungslücken bestehen, die das
dann weiter durchzuführende Berufungsverfahren vom dem OVG belasten. Von
daher besteht Interesse, welche Ergebnisse das Ende letzten Sommer von der
Ratsmehrheit bewilligte Mediationsverfahren bisher gezeitigt hat.
Anlage/n
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