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221766-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Mietspiegelerstellung

Nummer
221766-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221766 Mietspiegelerstellung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221766-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Dezernat:
Dez. III
Mietspiegelerstellung
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
28.09.2022 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die am 01.07.2022 in Kraft getretene Mietspiegelverordnung gibt den
Kommunen nun erstmals ein enges Zeitfenster vor. Der Mietspiegel soll
spätestens 9 Monate nach Erhebungszeitraum veröffentlicht werden. Für Bonn
bedeutet dies, dass zum 1.10.2023 der Erhebungszeitraum beginnt und am
30.06.2024 der neue Mietspiegel 2024 veröffentlicht sein muss.
Es erfordert einen enormen Kraftakt, diesen vorgegebenen Zeitplan bei der
Erstellung des Mietspiegels durch die Verwaltung einzuhalten, vor allem vor
dem Hintergrund, dass ein langjähriger und sehr erfahrener Mitarbeiter
beabsichtigt, noch vor der termingerechten Fertigstellung des neuen
Mietspiegels in den Ruhestand zu gehen. Gerade die Erfahrungen aus dem
vergangenen Mietspiegel mit einer Erstelldauer von über zwei Jahren und der
Bindung von zwei Mitarbeitenden für die komplette Zeitdauer, hat gezeigt, dass
die Verwaltung mit ihren personellen Möglichkeiten an ihre Grenze gelangt ist.
Die Verwaltung wird insofern unter Abwägung der absehbar zu erwartenden
personalwirtschaftlichen Situation, qualitativer sowie wirtschaftlicher
Entscheidungskriterien ein Modell erarbeiten, welches eine fristgemäße
Erstellung des Mietspiegels ermöglicht.
Darüber hinaus gibt die Verwaltung noch den Hinweis, dass die Entscheidung
über eine externe Vergabe der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin
unterliegt und ein eventueller Beschluss in eine Anregung an die
Oberbürgermeisterin umgewidmet werden müsste.
Anlage/n
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