221764-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag – Mistelbesatz an Altbäumen entfernen
Kerndaten
- Nummer
- 221764-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.516 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221764-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 06.09.2022 Koalitionsantrag – Mistelbesatz an Altbäumen entfernen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In einer Mitteilungsvorlage (DS: 221245, Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda, 18.08.2022) hat die Verwaltung die Problematik des Mistelbefalls und das geplante Vorgehen beschrieben. Die Bekämpfung der Mistel kann durch die Entfernung des gesamten betroffenen Astes erfolgen, wenn dies baumverträglich möglich ist. Bevorzugt wird aber die Mistel selber unter Erhaltung des Astes zu entfernen. Mit dem sensiblen Herausnehmen werden unnötige Verletzungen am Baum vermieden, der Habitus und die Blattmasse bleiben erhalten, ebenso die Assimilationsleistung. Somit führt die Reduktion der Misteln schon kurzfristig zu einer Entlastung der Bäume und kann langfristig zur gewünschten Revitalisierung führen. Durch das Entfernen von Misteln aufgrund des regelmäßigen Schnitts baut sich die Baumkrone wieder auf und die Mistel wird in ihrer Aktivität zurückgedrängt. Die Maßnahmen sind aber immer in Abhängigkeit vom Standort, der Begleitmaßnahmen (Wasser-/Nährstoffgaben) und der Häufigkeit der Schnittmaßnahmen zu sehen. Es ist auch zu bedenken, dass die Mistelbeeren für viele Vögel ein Teil der Winternahrung darstellen. Daher sollte eine Entfernung auch nicht grundsätzlich erfolgen sondern in Abwägung der Bedeutung der Mistel im Naturhaushalt. Die enorme Auslastung der eigenen Baumpfleger lässt eine Entfernung in Eigenregie nicht zu. Die baumpflegerischen Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich sind, sind immer vorrangig zu behandeln. Bei diesen werden die in den betreffenden Bäumen angetroffenen Misteln mit entfernt. Es ist im Arbeitsauflauf leider nicht vertretbar, Baumpflegearbeiten ausschließlich für die Bekämpfung von Misteln durchzuführen, da die Routinearbeiten zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bereits die vorhandenene Kapazitäten binden. Eine Ausweitung der bestehenden Fremdvergaben von baumpflegerischen Maßnahmen in der Verkehrssicherung über das gegenwärtige Maß hinaus ist aktuell nicht möglich, weil hierfür der verwaltungsseitige zusätzliche Aufwand für Ausschreibung, Vergabe, Einweisung, Kontrolle und Abrechnung mit den gegenwärtigen personellen Kapazitäten nicht erbracht werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin die für die Verkehrssicherheit der Stadtbäume erforderlichen baumpflegerischen Maßnahmen vorrangig durchzuführen und in den dabei angefahrenen Straßen und Grünanlagen die dort vorhandenen Misteln mit zu entfernen. Um dem Antrag bei Annahme gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, ausschließlich ein Angebot zur Beseitigung des Mistelbestandes an ausgewählten, städtischen Altbäumen mit besonders großem Befall einzuholen. Altbäume stellen für das städtische Grün einen besonders großen Wert dar. Da keine Erfahrungen dazu vorliegen, ist eine zuverlässige Kostenprognose derzeit noch nicht möglich. Bei Bereitstellung der Finanzmittel für die Maßnahme könnte eine Beauftragung im Winterhalbjahr 22/23 erfolgen. Es ist geplant die vorliegenden Erkenntnisse zum Mistelbefall in eine Handlungsempfehlung zusammenzufassen, welche noch in diesem Jahr vom Arbeitskreis Stadtbäume bei der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz GALK e.V www.galk.de) herausgegeben wird. Diese Empfehlung wird auf der Internetseite der Stadt eingestellt, sie wird auch in gedruckter Form den Wohnungsbaugesellschaften und Bürger*Innen zur Verfügung gestellt. Die Information über die Mistelproblematik bei privatem Baumbestand auf Bonner Stadtgebiet soll zukünftig - wie auch für die Stadtbäume geplant - über die städtische Internetseite des Amtes für Umwelt und Stadtgrün erfolgen. Das gilt auch für Hinweise auf mögliche Pflegemaßnahmen zur Eindämmung des Befalls und Vorbeugung weiterer Ausbreitung. Was die Aufforderung zur Umsetzung von Pflegemaßnahmen angeht, so kann diese nur im Einzelfall und anlassbezogen erfolgen, z. B. zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Eine Verpflichtung von Eigentümer*Innen zur Ergreifung von vorbeugenden Pflege- und Schutzmaßnahmen, die in der Regel nach Baumschutzsatzung genehmigungsfrei durchführbar sind, kann durch die Untere Naturschutzbehörde nicht vorgenommen werden. Hierfür fehlt die Rechtsgrundlage. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de