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221764-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag – Mistelbesatz an Altbäumen entfernen

Nummer
221764-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.11.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221764 Koalitionsantrag – Mistelbesatz an Altbäumen entfernen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221764-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
06.09.2022
Koalitionsantrag – Mistelbesatz an Altbäumen
entfernen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In einer Mitteilungsvorlage (DS: 221245, Ausschuss für Umwelt, Klima und
lokale Agenda, 18.08.2022) hat die Verwaltung die Problematik des
Mistelbefalls und das geplante Vorgehen beschrieben.
Die Bekämpfung der Mistel kann durch die Entfernung des gesamten
betroffenen Astes erfolgen, wenn dies baumverträglich möglich ist. Bevorzugt
wird aber die Mistel selber unter Erhaltung des Astes zu entfernen. Mit dem
sensiblen Herausnehmen werden unnötige Verletzungen am Baum vermieden,
der Habitus und die Blattmasse bleiben erhalten, ebenso die
Assimilationsleistung. Somit führt die Reduktion der Misteln schon kurzfristig zu
einer Entlastung der Bäume und kann langfristig zur gewünschten
Revitalisierung führen. Durch das Entfernen von Misteln aufgrund des
regelmäßigen Schnitts baut sich die Baumkrone wieder auf und die Mistel wird
in ihrer Aktivität zurückgedrängt. Die Maßnahmen sind aber immer in
Abhängigkeit vom Standort, der Begleitmaßnahmen (Wasser-/Nährstoffgaben)
und der Häufigkeit der Schnittmaßnahmen zu sehen. Es ist auch zu bedenken,
dass die Mistelbeeren für viele Vögel ein Teil der Winternahrung darstellen.
Daher sollte eine Entfernung auch nicht grundsätzlich erfolgen sondern in
Abwägung der Bedeutung der Mistel im Naturhaushalt.
Die enorme Auslastung der eigenen Baumpfleger lässt eine Entfernung in
Eigenregie nicht zu. Die baumpflegerischen Maßnahmen, die zur Erhaltung
oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich sind, sind immer
vorrangig zu behandeln. Bei diesen werden die in den betreffenden Bäumen
angetroffenen Misteln mit entfernt. Es ist im Arbeitsauflauf leider nicht
vertretbar, Baumpflegearbeiten ausschließlich für die Bekämpfung von Misteln
durchzuführen, da die Routinearbeiten zur Sicherstellung der
Verkehrssicherheit bereits die vorhandenene Kapazitäten binden.
Eine Ausweitung der bestehenden Fremdvergaben von baumpflegerischen
Maßnahmen in der Verkehrssicherung über das gegenwärtige Maß hinaus ist
aktuell nicht möglich, weil hierfür der verwaltungsseitige zusätzliche Aufwand
für Ausschreibung, Vergabe, Einweisung, Kontrolle und Abrechnung mit den
gegenwärtigen personellen Kapazitäten nicht erbracht werden kann.Seite 1 von 2
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Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin die für die Verkehrssicherheit der
Stadtbäume erforderlichen baumpflegerischen Maßnahmen vorrangig
durchzuführen und in den dabei angefahrenen Straßen und Grünanlagen die
dort vorhandenen Misteln mit zu entfernen.
Um dem Antrag bei Annahme gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor,
ausschließlich ein Angebot zur Beseitigung des Mistelbestandes an
ausgewählten, städtischen Altbäumen mit besonders großem Befall
einzuholen. Altbäume stellen für das städtische Grün einen besonders großen
Wert dar. Da keine Erfahrungen dazu vorliegen, ist eine zuverlässige
Kostenprognose derzeit noch nicht möglich. Bei Bereitstellung der Finanzmittel
für die Maßnahme könnte eine Beauftragung im Winterhalbjahr 22/23 erfolgen.
Es ist geplant die vorliegenden Erkenntnisse zum Mistelbefall in eine
Handlungsempfehlung zusammenzufassen, welche noch in diesem Jahr vom
Arbeitskreis Stadtbäume bei der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz GALK e.V
www.galk.de) herausgegeben wird. Diese Empfehlung wird auf der
Internetseite der Stadt eingestellt, sie wird auch in gedruckter Form den
Wohnungsbaugesellschaften und Bürger*Innen zur Verfügung gestellt.
Die Information über die Mistelproblematik bei privatem Baumbestand auf
Bonner Stadtgebiet soll zukünftig - wie auch für die Stadtbäume geplant - über
die städtische Internetseite des Amtes für Umwelt und Stadtgrün erfolgen. Das
gilt auch für Hinweise auf mögliche Pflegemaßnahmen zur Eindämmung des
Befalls und Vorbeugung weiterer Ausbreitung.
Was die Aufforderung zur Umsetzung von Pflegemaßnahmen angeht, so kann
diese nur im Einzelfall und anlassbezogen erfolgen, z. B. zur Wiederherstellung
der Verkehrssicherheit. Eine Verpflichtung von Eigentümer*Innen zur
Ergreifung von vorbeugenden Pflege- und Schutzmaßnahmen, die in der Regel
nach Baumschutzsatzung genehmigungsfrei durchführbar sind, kann durch die
Untere Naturschutzbehörde nicht vorgenommen werden. Hierfür fehlt die
Rechtsgrundlage.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de