221761 · Beschlussvorlage
Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug
Kerndaten
- Nummer
- 221761
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221761 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. erhält für die Vorbereitung und Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 20.02.2023 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 €. Begründung Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. organisiert jährlich den Bonner Rosenmontagzug. In den beiden vergangenen Jahren mussten aufgrund der pandemischen Lage alle karnevalistischen Umzüge abgesagt werden. Für 2023 ist die Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 20.02.2023 geplant und könnte aufgrund der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung auch stattfinden. Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. hat am 07.03.2022 fristgerecht einen entsprechenden Zuschussantrag in Höhe von 28.500 € gestellt. Der vorgeschlagene Zuschussbetrag von 20.000 € entspricht in der Höhe dem in den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der geänderten Fassung vom 07.06.2022 vorgesehenen Betrag (vergl. Ziffer 3.2.14 RL). Entsprechende Transfermittel stehen zur Verfügung. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bonner Rosenmontagszug tatsächlich stattfindet. Die Auszahlung erfolgt immer zeitnah zum Veranstaltungstag. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. BonnSeite 1 von 2 Seite 2 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.000 € 110660130/ 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 20.000 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de