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221761 · Beschlussvorlage

Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug

Nummer
221761
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221761
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. erhält für die Vorbereitung und
Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 20.02.2023 einen
Zuschuss in Höhe von 20.000 €.
Begründung
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. organisiert jährlich den Bonner
Rosenmontagzug. In den beiden vergangenen Jahren mussten aufgrund der
pandemischen Lage alle karnevalistischen Umzüge abgesagt werden.
Für 2023 ist die Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 20.02.2023
geplant und könnte aufgrund der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung
auch stattfinden.
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. hat am 07.03.2022 fristgerecht einen
entsprechenden Zuschussantrag in Höhe von 28.500 € gestellt.
Der vorgeschlagene Zuschussbetrag von 20.000 € entspricht in der Höhe dem
in den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im
Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der geänderten Fassung vom
07.06.2022 vorgesehenen Betrag (vergl. Ziffer 3.2.14 RL). Entsprechende
Transfermittel stehen zur Verfügung.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stehen unter dem Vorbehalt,
dass der Bonner Rosenmontagszug tatsächlich stattfindet. Die Auszahlung
erfolgt immer zeitnah zum Veranstaltungstag.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. BonnSeite 1 von 2
Seite 2
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000 € 110660130/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
20.000 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de