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221748 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Frühzeitige Bürgerbeteiligung Bebauungsplan Nr. 6422-2 - Innovationsdreieck - Bonn Weststadt

Nummer
221748
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
05.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Anwohnenden im Umfeld der Straßen Am Dickobskreuz Nr. 1 – Nr. 16 und Nr. 11 – Nr. 13,
Gerhard-Domagk-Str. Nr. 2, Immenburgstraße Nr. 17 – 29 und Nr. 20 . Nr. 40, Karlstraße, Endeni-
cher Straße Nr. 92, Nideggerstraße Nr. 12 und Nr. 27, Jonas –Cahn-Straße Nr. 17, Hein-Moeller-
Straße Nr. 7 – Nr. 11, Eifelstraße Nr. 42 und Nr. 45, Thomasstraße Nr. 42 – Nr. 44, Ellerstraße Nr. 7
und Nr. 22, Heinrich-Böll-Ring Nr. 2 – Nr. 6, Spessartstraße 9 und 11
Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplan
Nr. 6422-2 " Innovationsdreieck"
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt
Guten Tag,
die Bezirksvertretung Bonn hat für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6422-2 „Innovationsdreieck“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Zeitraum: vom 19. September 2022 bis einschließlich 4. Oktober 2022
Ablauf: Unter www.bonn.de/beteiligung-planverfahren sind alle Informationen und Pläne abruf-
bar. Unter www.bonn-macht-mit.de können Sie ab dem 19. September 2022 alle Infor-
mationen ebenfalls einsehen und Ihre Meinungsäußerung als öffentlichen Beitrag abge-
ben.
Auslegung der Pläne im Stadthaus:
Die Einsichtnahme in alle Informationen und Pläne ist ebenfalls im Stadthaus, Amt für
Bodenmanagement und Geoinformation, Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2,
Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten) Montags, Dienstags, Mittwochs und Freitags von
8 bis 13 Uhr sowie Donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich.
Das Kundenzentrum Geodaten ist für Sie geöffnet. Aufgrund der Coronavirus-Krise wird
um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Das Kundenzentrum im Amt für Bodenma-
nagement und Geoinformation ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar unter:
Tel.: 0228 772200.
E-Mail: kundenzentrum-geodaten@bonn.de
Sollten Sie vor Ort Erläuterungen zur Planung wünschen geben Sie dies bitte bei
der Terminvereinbarung an.
Thema: Entwicklung eines innovativen Quartiers vorwiegend mit gewerblichen und öffentlichen
Nutzungen sowie der Veranstaltungshalle „WESTWERK“ im Bereich des ehemaligen
Schlachthofgeländes und heutiger Stellplatzflächen
Planungsziel:
Im Bereich des rund 15,5 ha großen gewerblich genutzten Gebietes in der Bonner Weststadt zwischen
Immenburgstraße, Am Dickobskreuz und den DB-Schienentrassen Köln-Koblenz– dem so genannten
„Innovationsdreieck“ – sollen im Rahmen einer Gesamtentwicklung bestehende Liegenschaften, Nutzun-
gen und baulichen Anlagen flächeneffizient optimiert und ein städtebaulicher Aufwertungsprozess be-
gonnen werden. Die QBW Quartier West GmbH (QBW, in Gründung), eine Projektgesellschaft der Stadt-
werke Bonn GmbH als Mehrheitsgesellschafterin und der Bauprojekt ehem. Güterbahnhof Bonn GmbH
Co. KG, hat mit Schreiben vom 16.03.2021 für einen Teilbereich dieses Innovationsdreiecks den
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Die QBW beabsichtigt die EntwicklungSeite 1 von 3
eines innovativen Quartiers mit Büronutzungen, gewerblichen Nutzungen sowie der Veranstaltungshalle
„Westwerk“ im Bereich des ehemaligen Schlachthofgeländes und heutiger Stellplatzflächen. Ziel der Pla-
nung ist die Entwicklung und Aufwertung des seit Jahren vernachlässigten Bereichs als Teil der Gesam-
tentwicklung „Innovationsdreieck“. Die beabsichtigte städtebauliche Gesamtkonzeption beinhaltet zum
einen die Verlegung der Straßenprostitution von der Immenburgstraße in das geplante Verrichtungsge-
lände im nördlichen Teil der Straße Am Dickobskreuz. Zum anderen sollen die Betriebsanlagen der Fa.
Remondis verlagert und optimiert werden und ein Neubau der Papiersortieranlage der RSAG/REK erfol-
gen.
Für die vorgenannten Maßnahmen besteht eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6422-2 ist insofern kleiner als der Rahmenplan
für die Gesamtmaßnahme „Innovationsdreieck“. Der Bebauungsplan dient insbesondere der Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Gewerbeflächen (u.a. Büro, Verwal-
tung, Wissenschaft und Forschung, Hotel) die den Wirtschaftsstandort Bonn stärken sollen. Durch die
geplante Realisierung der Multifunktionshalle „Westwerk“ soll die Bonner Kulturszene bereichert und das
gesamtstädtische Angebot dringend benötigter Veranstaltungsorte verbessert werden. Zudem ist die
Schaffung von Planungsrecht für die Ringstraße als Erschließung des Plangebietes, u.a. für ein Mobili-
tätsparkhaus und für ein Mobilitätshub erforderlich. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen
außerdem die Standorte für den Neubau des Wertstoffhofes von bonnorange und eines Bauhofes für
das Tiefbauamt.
Die Achse der Immenburgstraße soll in diesem Zusammenhang entsprechend dem Leitmotiv des Mas-
terplans Bonn zur „Innovationsachse“ der Bonner Promenaden (Rheinpromenade, Poppelsdorfer Allee,
Nußallee) entwickelt werden. Die neu geplante Anbindung an den Haltepunkt Bonn West (Brücke für
Fußgänger und Radverkehr über die Gleisanlagen) soll eine komfortable Verbindung zur Nordstadt
schaffen, ist allerdings Teil eines gesonderten Planfeststellungsverfahrens und wird im Bebauungsplan
nachrichtlich übernommen. Im Hinblick auf die Erreichbarkeit der geplanten Nutzungen, kommt der
neuen Brücke wesentliche Bedeutung als Teil des Mobilitätskonzeptes zu. Nach dem Leitbild der mehr-
fachen Innenentwicklung soll die Erhöhung der Nutzungsdichte einhergehen mit Maßnahmen zur Redu-
zierung des motorisierten Individualverkehrs und mit einer Qualifizierung der Freiraum- und Gebäude-
gestaltung, die den Belangen der Klimaanpassung und -resilienz sowie einer nachhaltigen Freiflächen-
entwicklung unter Berücksichtigung eines sensiblen Umgangs mit Wasser und Stadtnatur Rechnung
trägt. Als vierte Dimension der mehrfachen Innenentwicklung soll die Klimaneutralität des Quartiers als
Planungsziel adressiert werden. Dazu ist ein Energiekonzept für das Gesamtareal zu erstellen. Die Um-
setzung dieser und weiterer Maßgaben zur mehrfachen Innenentwicklung im Sinne eines nachhaltigen
Umgangs mit Baugrund soll im weiteren Verfahren – soweit möglich – sichergestellt werden. Um eine
geordnete Entwicklung und Steuerung zu erreichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwen-
dig.
Ansprechpartner:
Für Rückfragen stehen Ihnen im Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn gerne zur Verfügung:
Ursula Wolter Tel. 77 2656; E-Mail: ursula.wolter@bonn.de
Jan Benner, Tel. 77 2665; E-Mail: jan.benner@bonn.de
Bitte informieren Sie sich über das Beteiligungsverfahren und nehmen Sie auch die weiteren Möglich-
keiten zur Beteiligung im Rahmen der Offenlage war. Über die zu einem späteren Zeitpunkt folgende
öffentliche Auslegung der Rechtspläne werden Sie durch das Bonner Amtsblatt und nachrichtlich durch
das Wochenblatt Schaufenster informiert. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig und dient als weitere Ent-
scheidungshilfe für den Rat und die Ausschüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Bonn
Bonn, im September 2022Seite 2 von 3
Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 6422-2
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin.
Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de