221748 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Frühzeitige Bürgerbeteiligung Bebauungsplan Nr. 6422-2 - Innovationsdreieck - Bonn Weststadt
Kerndaten
- Nummer
- 221748
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 05.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Anwohnenden im Umfeld der Straßen Am Dickobskreuz Nr. 1 – Nr. 16 und Nr. 11 – Nr. 13, Gerhard-Domagk-Str. Nr. 2, Immenburgstraße Nr. 17 – 29 und Nr. 20 . Nr. 40, Karlstraße, Endeni- cher Straße Nr. 92, Nideggerstraße Nr. 12 und Nr. 27, Jonas –Cahn-Straße Nr. 17, Hein-Moeller- Straße Nr. 7 – Nr. 11, Eifelstraße Nr. 42 und Nr. 45, Thomasstraße Nr. 42 – Nr. 44, Ellerstraße Nr. 7 und Nr. 22, Heinrich-Böll-Ring Nr. 2 – Nr. 6, Spessartstraße 9 und 11 Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 6422-2 " Innovationsdreieck" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt Guten Tag, die Bezirksvertretung Bonn hat für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Zeitraum: vom 19. September 2022 bis einschließlich 4. Oktober 2022 Ablauf: Unter www.bonn.de/beteiligung-planverfahren sind alle Informationen und Pläne abruf- bar. Unter www.bonn-macht-mit.de können Sie ab dem 19. September 2022 alle Infor- mationen ebenfalls einsehen und Ihre Meinungsäußerung als öffentlichen Beitrag abge- ben. Auslegung der Pläne im Stadthaus: Die Einsichtnahme in alle Informationen und Pläne ist ebenfalls im Stadthaus, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2, Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten) Montags, Dienstags, Mittwochs und Freitags von 8 bis 13 Uhr sowie Donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich. Das Kundenzentrum Geodaten ist für Sie geöffnet. Aufgrund der Coronavirus-Krise wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Das Kundenzentrum im Amt für Bodenma- nagement und Geoinformation ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar unter: Tel.: 0228 772200. E-Mail: kundenzentrum-geodaten@bonn.de Sollten Sie vor Ort Erläuterungen zur Planung wünschen geben Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung an. Thema: Entwicklung eines innovativen Quartiers vorwiegend mit gewerblichen und öffentlichen Nutzungen sowie der Veranstaltungshalle „WESTWERK“ im Bereich des ehemaligen Schlachthofgeländes und heutiger Stellplatzflächen Planungsziel: Im Bereich des rund 15,5 ha großen gewerblich genutzten Gebietes in der Bonner Weststadt zwischen Immenburgstraße, Am Dickobskreuz und den DB-Schienentrassen Köln-Koblenz– dem so genannten „Innovationsdreieck“ – sollen im Rahmen einer Gesamtentwicklung bestehende Liegenschaften, Nutzun- gen und baulichen Anlagen flächeneffizient optimiert und ein städtebaulicher Aufwertungsprozess be- gonnen werden. Die QBW Quartier West GmbH (QBW, in Gründung), eine Projektgesellschaft der Stadt- werke Bonn GmbH als Mehrheitsgesellschafterin und der Bauprojekt ehem. Güterbahnhof Bonn GmbH Co. KG, hat mit Schreiben vom 16.03.2021 für einen Teilbereich dieses Innovationsdreiecks den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Die QBW beabsichtigt die EntwicklungSeite 1 von 3 eines innovativen Quartiers mit Büronutzungen, gewerblichen Nutzungen sowie der Veranstaltungshalle „Westwerk“ im Bereich des ehemaligen Schlachthofgeländes und heutiger Stellplatzflächen. Ziel der Pla- nung ist die Entwicklung und Aufwertung des seit Jahren vernachlässigten Bereichs als Teil der Gesam- tentwicklung „Innovationsdreieck“. Die beabsichtigte städtebauliche Gesamtkonzeption beinhaltet zum einen die Verlegung der Straßenprostitution von der Immenburgstraße in das geplante Verrichtungsge- lände im nördlichen Teil der Straße Am Dickobskreuz. Zum anderen sollen die Betriebsanlagen der Fa. Remondis verlagert und optimiert werden und ein Neubau der Papiersortieranlage der RSAG/REK erfol- gen. Für die vorgenannten Maßnahmen besteht eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6422-2 ist insofern kleiner als der Rahmenplan für die Gesamtmaßnahme „Innovationsdreieck“. Der Bebauungsplan dient insbesondere der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Gewerbeflächen (u.a. Büro, Verwal- tung, Wissenschaft und Forschung, Hotel) die den Wirtschaftsstandort Bonn stärken sollen. Durch die geplante Realisierung der Multifunktionshalle „Westwerk“ soll die Bonner Kulturszene bereichert und das gesamtstädtische Angebot dringend benötigter Veranstaltungsorte verbessert werden. Zudem ist die Schaffung von Planungsrecht für die Ringstraße als Erschließung des Plangebietes, u.a. für ein Mobili- tätsparkhaus und für ein Mobilitätshub erforderlich. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen außerdem die Standorte für den Neubau des Wertstoffhofes von bonnorange und eines Bauhofes für das Tiefbauamt. Die Achse der Immenburgstraße soll in diesem Zusammenhang entsprechend dem Leitmotiv des Mas- terplans Bonn zur „Innovationsachse“ der Bonner Promenaden (Rheinpromenade, Poppelsdorfer Allee, Nußallee) entwickelt werden. Die neu geplante Anbindung an den Haltepunkt Bonn West (Brücke für Fußgänger und Radverkehr über die Gleisanlagen) soll eine komfortable Verbindung zur Nordstadt schaffen, ist allerdings Teil eines gesonderten Planfeststellungsverfahrens und wird im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Im Hinblick auf die Erreichbarkeit der geplanten Nutzungen, kommt der neuen Brücke wesentliche Bedeutung als Teil des Mobilitätskonzeptes zu. Nach dem Leitbild der mehr- fachen Innenentwicklung soll die Erhöhung der Nutzungsdichte einhergehen mit Maßnahmen zur Redu- zierung des motorisierten Individualverkehrs und mit einer Qualifizierung der Freiraum- und Gebäude- gestaltung, die den Belangen der Klimaanpassung und -resilienz sowie einer nachhaltigen Freiflächen- entwicklung unter Berücksichtigung eines sensiblen Umgangs mit Wasser und Stadtnatur Rechnung trägt. Als vierte Dimension der mehrfachen Innenentwicklung soll die Klimaneutralität des Quartiers als Planungsziel adressiert werden. Dazu ist ein Energiekonzept für das Gesamtareal zu erstellen. Die Um- setzung dieser und weiterer Maßgaben zur mehrfachen Innenentwicklung im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Baugrund soll im weiteren Verfahren – soweit möglich – sichergestellt werden. Um eine geordnete Entwicklung und Steuerung zu erreichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwen- dig. Ansprechpartner: Für Rückfragen stehen Ihnen im Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn gerne zur Verfügung: Ursula Wolter Tel. 77 2656; E-Mail: ursula.wolter@bonn.de Jan Benner, Tel. 77 2665; E-Mail: jan.benner@bonn.de Bitte informieren Sie sich über das Beteiligungsverfahren und nehmen Sie auch die weiteren Möglich- keiten zur Beteiligung im Rahmen der Offenlage war. Über die zu einem späteren Zeitpunkt folgende öffentliche Auslegung der Rechtspläne werden Sie durch das Bonner Amtsblatt und nachrichtlich durch das Wochenblatt Schaufenster informiert. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig und dient als weitere Ent- scheidungshilfe für den Rat und die Ausschüsse. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im September 2022Seite 2 von 3 Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 6422-2 Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de