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221742 · Beschlussvorlage

Stellungnahme zur 15. Änderung FNP und BP Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ der Stadt Sankt Augustin – Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) – Fahrrad XXL Feld

Nummer
221742
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221742
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zur 15. Änderung FNP und BP Nr.
406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ der Stadt Sankt
Augustin – Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) – Fahrrad
XXL Feld
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB zur 15. Änderung
des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-
Straße“ der Stadt Sankt Augustin die beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Begründung
Das Unternehmen FahrradXXL Feld GmbH möchte den Fahrradfachmarkt in
Sankt Augustin Menden von derzeit 2.500qm Verkaufsfläche auf insgesamt ca.
6.300qm Verkaufsfläche einschließlich einer Fahrradteststrecke erweitern.
Hierzu hat die Stadt Bonn bereits mehrere Stellungnahmen im vorlaufenden
Verfahren zur notwendigen Änderung des Regionalplanes (DS-Nr. 201910 und
DS-Nr. 210237) als auch zur kommunalen Bauleitplanung (DS-Nr. 212371 zur
frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen und abgegeben.
Ursprünglich war eine Erweiterung auf ca. 9.000 qm Verkaufsfläche geplant; im
Rahmen der Diskussionen um das Regionalplanänderungsverfahren kam es zu
einer Reduzierung der angestrebten Verkaufsfläche auf jetzt ca. 6.300 qm
Verkaufsfläche, was auch die Grundlage der frühzeitigen Beteiligung im
Bauleitplanverfahren war.
Die erneute Stellungnahme nimmt Bezug auf diejenigen Punkte der Planung,
die aus Sicht der Verwaltung nach wie vor nicht nachvollziehbar sind
(Umverteilungsberechnung und -bewertung, Herleitung des Vorhabens aus der
Regionalplanänderung, Einschätzung der aktuellen Geschäftsmodelle auf dem
Fahrradmarkt).Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 Stellungnahme (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage
Stellungnahme zur 15. Änderung FNP und BP Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ – Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) – Fahrrad XXL Feld
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn sende ich Ihnen die Stellungnahme zur
15. Änderung FNP und BP Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ – Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) – Fahrrad XXL Feld in Sankt Augustin.
Diesbezüglich wird von Seiten der Stadt Bonn die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung § 3(1) und
§ 4(1) abgegebene Stellungnahme nochmals in das Verfahren eingebracht bzw. Bezug auf diese
genommen, da die Bedenken auch seitens der Abwägung nicht ausgeräumt und daher weiterhin
aufrechterhalten werden.
Insbesondere den Ausführungen zur Umsatzumverteilungsberechnung und die Darstellung der
Lagen im Rahmen der Abwägung kann nicht gefolgt werden. Zwar werden die absatzwirtschaftlichen
Auswirkungen für die zentralen Versorgungsbereiche der Zone II dargestellt, jedoch findet weder in
der ergänzenden Stellungnahme noch in der Abwägung eine dezidierte Bewertung möglicher
Auswirkungen auf die betroffenen zentralen Versorgungsbereiche bzw. eine städtebauliche
Einordnung bezüglich der reduzierten Verkaufsflächengröße statt. Diesbezüglich ist auf die 10 %-
„Schwelle“ zu verweisen und anzumerken, dass negative städtebauliche Auswirkungen je nach
Bestandssituation auch unterhalb der 10 %-Schwelle eintreten können. Des Weiteren werden die
Umsatzumverteilungsquoten teilweise einzeln und teilweise zusammengefasst und nur für die Zone II
ausgegeben.
Änderung des Regionalplanes zur Umwandlung eines GIB in ASB
Im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung und des Erarbeitungsverfahrens der Bezirksregierung
Köln wurden zwei Stellungnahmen eingebracht, welche vom Rat der Stadt Bonn beschlossen wurden.
Die in den Stellungnahmen vom 02.11.2020 und 02.03.2021 formulierten Kritikpunkte zum
Regionalplanänderungsverfahren haben in Teilen auch hinsichtlich der Offenlage des
Bebauungsplanes Bestand (DS-Nr. 201910 und 210237 des Bonner Ratsinformationssystems): Die
rechtskräftige Umwandlung von GIB in ASB ist zwar eine notwendige Voraussetzung, begründet
jedoch allein nicht automatisch die Eignung des Standortes für ein großflächiges
Einzelhandelsvorhaben. Die Planung wird im Verhältnis zur Gemeindegröße (Kaufkraft –
Kongruenzgebot) als überdimensioniert und in einem gewerblich geprägten Bereich unabhängig der
Zentrenrelevanz des Sortimentes als kritisch eingeschätzt, da an diesem Standort vor allem die
Erreichbarkeit der Autokundschaft im Vordergrund steht.
Abschließend ist anzumerken, dass die meisten Fahrradhändler in Bonn innerhalb der Zentren oder
in integrierter Lage in Randlage der Zentren liegen. Ihre Expertise wird nicht nur im Rahmen des
Fahrradhandels, sondern gerade in Zeiten der Verkehrswende als Dienstleister benötigt, um auch
Serviceleistungen und Reparaturen wohnortnah anbieten zu können. Die Profilierung der
Fahrradhändler als Service- und Werkstattbetriebe als rentablen Ersatz dazustellen (Nr. A 23.3, S. 25)
und damit eine Tragfähigkeit vorauszusetzen, ist nicht belegbar.Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de