221742 · Beschlussvorlage
Stellungnahme zur 15. Änderung FNP und BP Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ der Stadt Sankt Augustin – Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) – Fahrrad XXL Feld
Kerndaten
- Nummer
- 221742
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221742 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zur 15. Änderung FNP und BP Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ der Stadt Sankt Augustin – Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) – Fahrrad XXL Feld Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß- Straße“ der Stadt Sankt Augustin die beigefügte Stellungnahme abzugeben. Begründung Das Unternehmen FahrradXXL Feld GmbH möchte den Fahrradfachmarkt in Sankt Augustin Menden von derzeit 2.500qm Verkaufsfläche auf insgesamt ca. 6.300qm Verkaufsfläche einschließlich einer Fahrradteststrecke erweitern. Hierzu hat die Stadt Bonn bereits mehrere Stellungnahmen im vorlaufenden Verfahren zur notwendigen Änderung des Regionalplanes (DS-Nr. 201910 und DS-Nr. 210237) als auch zur kommunalen Bauleitplanung (DS-Nr. 212371 zur frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen und abgegeben. Ursprünglich war eine Erweiterung auf ca. 9.000 qm Verkaufsfläche geplant; im Rahmen der Diskussionen um das Regionalplanänderungsverfahren kam es zu einer Reduzierung der angestrebten Verkaufsfläche auf jetzt ca. 6.300 qm Verkaufsfläche, was auch die Grundlage der frühzeitigen Beteiligung im Bauleitplanverfahren war. Die erneute Stellungnahme nimmt Bezug auf diejenigen Punkte der Planung, die aus Sicht der Verwaltung nach wie vor nicht nachvollziehbar sind (Umverteilungsberechnung und -bewertung, Herleitung des Vorhabens aus der Regionalplanänderung, Einschätzung der aktuellen Geschäftsmodelle auf dem Fahrradmarkt).Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Stellungnahme (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage Stellungnahme zur 15. Änderung FNP und BP Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ – Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) – Fahrrad XXL Feld Sehr geehrte Damen und Herren, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn sende ich Ihnen die Stellungnahme zur 15. Änderung FNP und BP Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ – Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) – Fahrrad XXL Feld in Sankt Augustin. Diesbezüglich wird von Seiten der Stadt Bonn die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung § 3(1) und § 4(1) abgegebene Stellungnahme nochmals in das Verfahren eingebracht bzw. Bezug auf diese genommen, da die Bedenken auch seitens der Abwägung nicht ausgeräumt und daher weiterhin aufrechterhalten werden. Insbesondere den Ausführungen zur Umsatzumverteilungsberechnung und die Darstellung der Lagen im Rahmen der Abwägung kann nicht gefolgt werden. Zwar werden die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen für die zentralen Versorgungsbereiche der Zone II dargestellt, jedoch findet weder in der ergänzenden Stellungnahme noch in der Abwägung eine dezidierte Bewertung möglicher Auswirkungen auf die betroffenen zentralen Versorgungsbereiche bzw. eine städtebauliche Einordnung bezüglich der reduzierten Verkaufsflächengröße statt. Diesbezüglich ist auf die 10 %- „Schwelle“ zu verweisen und anzumerken, dass negative städtebauliche Auswirkungen je nach Bestandssituation auch unterhalb der 10 %-Schwelle eintreten können. Des Weiteren werden die Umsatzumverteilungsquoten teilweise einzeln und teilweise zusammengefasst und nur für die Zone II ausgegeben. Änderung des Regionalplanes zur Umwandlung eines GIB in ASB Im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung und des Erarbeitungsverfahrens der Bezirksregierung Köln wurden zwei Stellungnahmen eingebracht, welche vom Rat der Stadt Bonn beschlossen wurden. Die in den Stellungnahmen vom 02.11.2020 und 02.03.2021 formulierten Kritikpunkte zum Regionalplanänderungsverfahren haben in Teilen auch hinsichtlich der Offenlage des Bebauungsplanes Bestand (DS-Nr. 201910 und 210237 des Bonner Ratsinformationssystems): Die rechtskräftige Umwandlung von GIB in ASB ist zwar eine notwendige Voraussetzung, begründet jedoch allein nicht automatisch die Eignung des Standortes für ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben. Die Planung wird im Verhältnis zur Gemeindegröße (Kaufkraft – Kongruenzgebot) als überdimensioniert und in einem gewerblich geprägten Bereich unabhängig der Zentrenrelevanz des Sortimentes als kritisch eingeschätzt, da an diesem Standort vor allem die Erreichbarkeit der Autokundschaft im Vordergrund steht. Abschließend ist anzumerken, dass die meisten Fahrradhändler in Bonn innerhalb der Zentren oder in integrierter Lage in Randlage der Zentren liegen. Ihre Expertise wird nicht nur im Rahmen des Fahrradhandels, sondern gerade in Zeiten der Verkehrswende als Dienstleister benötigt, um auch Serviceleistungen und Reparaturen wohnortnah anbieten zu können. Die Profilierung der Fahrradhändler als Service- und Werkstattbetriebe als rentablen Ersatz dazustellen (Nr. A 23.3, S. 25) und damit eine Tragfähigkeit vorauszusetzen, ist nicht belegbar.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de