221727-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP Große Anfrage: Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg: Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung in den letzten 3 ½ Jahren der Erkundung und Planung gewonnen?
Kerndaten
- Nummer
- 221727-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221727-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB FDP Große Anfrage: Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg: Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung in den letzten 3 ½ Jahren der Erkundung und Planung gewonnen? Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.11.2022 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 30.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wurde die Halle inklusive der nachträgliche An- und Einbauten nach Bauphasen kartiert und vom Denkmalschutz bewertet? Im Rahmen der Bestandsuntersuchungen wurde ein sog. denkmalschutzrechtlicher Begleitplan erstellt. Dieser wurde in der Anlage der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221621 erläutert. 2. Wurde die bauliche Substanz der Stadthalle gutachterlich überprüft, mit welchen Erkenntnissen und sind diese Gutachten öffentlich einsehbar? Die Bausubstanz der Halle wurde ausführlich untersucht. Es wurden über 100 Bauteilöffnungen durchgeführt. Im Wesentlichen konnte anhand der Bauteilöffnungen die Art der Konstruktion nachvollzogen werden. Die Bauteile weisen einen entsprechenden Verschleißzustand auf. Die vorgefundene Bausubstanz ist dabei nach Einschätzung der Ingenieurbüros für einige Bauteile in einem sanierungs- bis erneuerungswürdigen Zustand, jedoch in großen Teilen in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Entsprechend der jeweiligen Bauphase wurden typische Schadstoffe wie Asbest, KMF, PAK, usw. nachgewiesen. Im Zuge der weiteren Planung wird hierzu ein entsprechendes Sanierungskonzept erarbeitet. Die Haustechnik wurde nicht im Detail überprüft, da aufgrund Alter und Zustand von einem kompletten Rück- und Neubau der Anlagen ausgegangen wird. Es ist davon auszugehen, dass bei der Sanierung die Stadthalle unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in wesentlichen Teilen auf den Rohbau zurückgebaut und aufgrund der Belange des baulichen Brandschutzes und der Tragwerkplanung ertüchtigt werden muss. Dabei werden nach Festlegung der Anforderungen weitere UntersuchungenSeite 1 von 4 Seite 2 notwendig werden. Aufgrund des Umfangs und des Detaillierungsgrades der Untersuchungen wurde darauf verzichtet, diese zu veröffentlichen. Sie können aber selbstverständlich auf Antrag eingesehen werden. 3. Kann der statisch geschwächte Große Saal durch finanziell und zeitlich vertretbaren Aufwand in seiner Substanz zu erhalten oder muss dieser niedergelegt werden? Dies muss im Rahmen der ersten Leistungsphasen in der Planung geklärt werden. Die tatsächlichen baulichen Anforderungen werden unter Berücksichtigung der Nutzungen, auch der angrenzenden Bereiche, und der daraus folgenden Anforderungen hinsichtlich beispielsweise Brandschutz, Verkehrslasten usw. geklärt werden. 4. Welche Auflagen des Denkmalschutzes gibt es für die Sanierung der Stadthalle und wie schlagen diese in Bezug auf Baukosten und Bauzeiten zu Buche? Der Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis liegt ein vorausgehender Abwägungsvorgang zu Grunde. D.h. ohne einen konkreten Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis, in dem die baulichen Konsequenzen genauso dargelegt werden wie eine Begründung dazu geliefert, evtl. Varianten untersucht sowie wirtschaftliche Gründe dargelegt werden, ist keine Aussage zu Auflagen möglich. So hängt z.B. die Genehmigungsfähigkeit einer Solaranlage von deren Gestalt und Konstruktionsart ab und dem Nachweis der Notwendigkeit im Energiekonzept des Gebäudes. Grundsätzlich wird darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber festgestellt hat, dass es sich bei Aufwendungen für ein Baudenkmal immer um Baukosten handelt. Ein zeitlicher Verzug entsteht in der Regel auch nicht durch den Denkmalschutzstatus per se, sondern wenn denkmalrechtliche Fragestellungen zu spät erörtert werden. Das bedingt idealerweise bereits im Genehmigungsprozess eine Planungstiefe, die der Leistungsphase der Ausführungsplanung einschl. der technischen Gebäudeausrüstung zuzuordnen ist und viele Punkte können auch bereits in der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung geklärt werden. Im denkmalschutzrechtlichen Begleitplan werden sozusagen die „Leitplanken“ für die Planung festgelegt. Konkrete Auflagen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt anhand der tatsächlichen Planung festgelegt. Daher können hier derzeit keine Aussagen zu Kosten und Zeiten getätigt werden. 5. Würde durch eine Niederlegung des Großen Saals auf Grund seines prozentuellen Anteils an der Baumasse der Denkmalschutz erlöschen? Die Stadthalle steht einschl. der Außenanlagen und Trinkhalle als Gesamtes unter Denkmalschutz. Ein Verlust der Originalsubstanz des großen Saales führt nicht zwingend zu einer Aberkennung des Denkmalstatus. Sowieso kann auch hier erst in einem sorgfältigen Abwägungsprozess über den Umgang mit diesem Bauteil entschieden und wird das Augenmerk darauf gerichtet werden, den Denkmalstatus nicht zu verlieren.Seite 2 von 4 Seite 3 6. Ist die in der derzeitigen Konfiguration der Stadthalle erzielbare Raumaufteilung noch marktgerecht, auch, was die Ausrichtung großer internationaler Konferenzen in Bonn angeht, z.B. für Satellitenveranstaltungen zum WCCB? Als Basis der zukünftigen Ausrichtung der Stadthalle wurden die im ISEK erarbeiteten und beschlossenen Fakten betrachtet. Es werden mehr Veranstaltungen in Bad Godesberg gewünscht. Stadtbezirksbezogene Veranstaltungen, ortsansässige Vereine, Brauchtum und andere Veranstaltungen sollen eine vielfältige Nutzung gewährleisten, die Stadthalle erneut als den zentralen Veranstaltungsort vorsehen und haben in der Vergangenheit einen Großteil der Nutzungen ausgemacht. Konferenzen können das Nutzungskonzept zukünftig vervollständigen, jedoch nicht die Haupt- oder Exklusivnutzung darstellen. Vor diesem Hintergrund ist die erzielbare Raumaufteilung marktgerecht. Internationale Konferenzen können mit unterschiedlichsten Anforderungen stattfinden (Personenzahl, Dauer, Bestuhlungsform, Aufbau, Technik uvm.). Im Zuge der Renovierung sollen jegliche technischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um alle Räumlichkeiten flexibel nutzen zu können. Digitale Akkreditierungsmöglichkeiten, Parallelnutzungen unterschiedlicher Veranstaltungsflächen inkl. Wegeführung und mobile Infrastruktur wurden mitbedacht. Neben dem großen Saal gibt es die kleineren Säle, welche Workshops und Meetings ermöglichen und hierfür technisch ertüchtigt werden. Die logistischen Rahmenbedingungen im Gebäude und im direkten Umfeld (Anlieferung, Umbau, Lagerkapazitäten, Transportwege etc.) müssen geprüft und überarbeitet sowie um ein zeitgemäßes Mobilitätskonzept ergänzt werden. Hier haben sich die Anforderungen in den vergangenen Jahren drastisch verändert. Die Cateringbereiche bieten flexible Nutzungsmöglichkeiten. Eine technische Grundausstattung soll gewährleisten, dass der zukünftige Mietzins auch für stadtbezirksbezogene Veranstaltungen, private Feiern und Versammlungen von Vereinen und Verbänden wirtschaftlich darstellbar ist. Hängepunkte und Leitungen zur Aufstockung für anspruchsvolle Konferenzen und Tagungen, aber auch hybride Veranstaltungen, sind im Raumbuch vorgesehen. In die detailliertere Konzeptionierung muss der zukünftige Pächter – selbstverständlich unter Berücksichtigung eventueller Drittnutzung – einbezogen werden. Ein flexibler Nutzungsrahmen ist essenziell, um einen guten Betreiber vom Konzept überzeugen zu können und ihm den wirtschaftlichen Rahmen zu bieten, die Flächen nachhaltig zu betreiben. 7. Das Solardachkataster weist für die Stadthalle einen erzielbaren Jahresertrag von ca. 124.000 kWh pro Jahr aus, was einer CO2- Ersparnis von 64 Tonnen pro Jahr entspricht. Können diese Werte trotz Denkmalschutz realisiert werden? Inwiefern und in welchem Umfang die Dächer der Stadthalle mit Solaranlagen beaufschlagt werden können und welcher Ertrag hieraus zu erzielen wäre, wird im Zuge der Planung eruiert werden. Betreffend des Denkmalschutzes sh. auchSeite 3 von 4 Seite 4 Punkt 4. 8. In welchem Jahr und Monat ist im Idealfall mit einer Wiedereröffnung der Stadthalle zu rechnen? Die Verwaltung hat mit der Mitteilungsvorlage DS.-Nr. 221621 einen Grobterminplan vorgelegt. Dieser spiegelt die notwendigen Planungs-, Entscheidungs- und Bauzeiträume wieder. Danach ist derzeit von einer Fertigstellung Ende 2029 auszugehen. 9. Welche Baukosten und Bauzeiten sind bei Stadthallenneubauprojekten der letzten 10 Jahre mit vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf die Tagungsbesucherzahl entstanden? Hierzu kann die Verwaltung mangels vorliegender Informationen keine Angaben machen. Die Verwaltung regt an, die Große Anfrage und die Stellungnahme der Verwaltung auch im Unterausschuss für Denkmalschutz zu behandeln. Gestützt wird dies darauf, dass der Unterausschuss ein Anhörungsrecht bei Vorlagen betreffend „Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von besonderem öffentlichen Interesse sind“ hat (Zif. 1.2 des Abschnitts UAD in der Zuständigkeitsordnung). Dies sollte aufgrund der Bedeutung der Stadthalle Bad Godesberg hier analog angewendet werden. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de