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221727-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Große Anfrage: Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg: Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung in den letzten 3 ½ Jahren der Erkundung und Planung gewonnen?

Nummer
221727-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.11.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 30.11.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221727 FDP Große Anfrage: Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg: Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung in den letzten 3 ½ Jahren der Erkundung und Planung gewonnen?

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221727-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
FDP Große Anfrage: Sanierung der Stadthalle Bad
Godesberg: Welche Erkenntnisse hat die
Verwaltung in den letzten 3 ½ Jahren der
Erkundung und Planung gewonnen?
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
22.11.2022 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 30.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wurde die Halle inklusive der nachträgliche An- und Einbauten nach
Bauphasen kartiert und vom Denkmalschutz bewertet?
Im Rahmen der Bestandsuntersuchungen wurde ein sog.
denkmalschutzrechtlicher Begleitplan erstellt. Dieser wurde in der Anlage der
Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221621 erläutert.
2. Wurde die bauliche Substanz der Stadthalle gutachterlich überprüft, mit
welchen Erkenntnissen und sind diese Gutachten öffentlich einsehbar?
Die Bausubstanz der Halle wurde ausführlich untersucht. Es wurden über 100
Bauteilöffnungen durchgeführt. Im Wesentlichen konnte anhand der
Bauteilöffnungen die Art der Konstruktion nachvollzogen werden. Die Bauteile
weisen einen entsprechenden Verschleißzustand auf. Die vorgefundene
Bausubstanz ist dabei nach Einschätzung der Ingenieurbüros für einige
Bauteile in einem sanierungs- bis erneuerungswürdigen Zustand, jedoch in
großen Teilen in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Entsprechend
der jeweiligen Bauphase wurden typische Schadstoffe wie Asbest, KMF, PAK,
usw. nachgewiesen. Im Zuge der weiteren Planung wird hierzu ein
entsprechendes Sanierungskonzept erarbeitet.
Die Haustechnik wurde nicht im Detail überprüft, da aufgrund Alter und Zustand
von einem kompletten Rück- und Neubau der Anlagen ausgegangen wird.
Es ist davon auszugehen, dass bei der Sanierung die Stadthalle unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes in wesentlichen Teilen auf den Rohbau
zurückgebaut und aufgrund der Belange des baulichen Brandschutzes und der
Tragwerkplanung ertüchtigt werden muss.
Dabei werden nach Festlegung der Anforderungen weitere UntersuchungenSeite 1 von 4
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notwendig werden.
Aufgrund des Umfangs und des Detaillierungsgrades der Untersuchungen
wurde darauf verzichtet, diese zu veröffentlichen. Sie können aber
selbstverständlich auf Antrag eingesehen werden.
3. Kann der statisch geschwächte Große Saal durch finanziell und zeitlich
vertretbaren Aufwand in seiner Substanz zu erhalten oder muss dieser
niedergelegt werden?
Dies muss im Rahmen der ersten Leistungsphasen in der Planung geklärt
werden. Die tatsächlichen baulichen Anforderungen werden unter
Berücksichtigung der Nutzungen, auch der angrenzenden Bereiche, und der
daraus folgenden Anforderungen hinsichtlich beispielsweise Brandschutz,
Verkehrslasten usw. geklärt werden.
4. Welche Auflagen des Denkmalschutzes gibt es für die Sanierung der
Stadthalle und wie schlagen diese in Bezug auf Baukosten und Bauzeiten
zu Buche?
Der Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis liegt ein vorausgehender
Abwägungsvorgang zu Grunde. D.h. ohne einen konkreten Antrag auf
denkmalrechtliche Erlaubnis, in dem die baulichen Konsequenzen genauso
dargelegt werden wie eine Begründung dazu geliefert, evtl. Varianten
untersucht sowie wirtschaftliche Gründe dargelegt werden, ist keine Aussage
zu Auflagen möglich. So hängt z.B. die Genehmigungsfähigkeit einer
Solaranlage von deren Gestalt und Konstruktionsart ab und dem Nachweis der
Notwendigkeit im Energiekonzept des Gebäudes. Grundsätzlich wird darauf
verwiesen, dass der Gesetzgeber festgestellt hat, dass es sich bei
Aufwendungen für ein Baudenkmal immer um Baukosten handelt. Ein zeitlicher
Verzug entsteht in der Regel auch nicht durch den Denkmalschutzstatus per
se, sondern wenn denkmalrechtliche Fragestellungen zu spät erörtert werden.
Das bedingt idealerweise bereits im Genehmigungsprozess eine Planungstiefe,
die der Leistungsphase der Ausführungsplanung einschl. der technischen
Gebäudeausrüstung zuzuordnen ist und viele Punkte können auch bereits in
der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung geklärt werden.
Im denkmalschutzrechtlichen Begleitplan werden sozusagen die „Leitplanken“
für die Planung festgelegt. Konkrete Auflagen werden erst zu einem späteren
Zeitpunkt anhand der tatsächlichen Planung festgelegt. Daher können hier
derzeit keine Aussagen zu Kosten und Zeiten getätigt werden.
5. Würde durch eine Niederlegung des Großen Saals auf Grund seines
prozentuellen Anteils an der Baumasse der Denkmalschutz erlöschen?
Die Stadthalle steht einschl. der Außenanlagen und Trinkhalle als Gesamtes
unter Denkmalschutz. Ein Verlust der Originalsubstanz des großen Saales führt
nicht zwingend zu einer Aberkennung des Denkmalstatus. Sowieso kann auch
hier erst in einem sorgfältigen Abwägungsprozess über den Umgang mit
diesem Bauteil entschieden und wird das Augenmerk darauf gerichtet werden,
den Denkmalstatus nicht zu verlieren.Seite 2 von 4
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6. Ist die in der derzeitigen Konfiguration der Stadthalle erzielbare
Raumaufteilung noch marktgerecht, auch, was die Ausrichtung großer
internationaler Konferenzen in Bonn angeht, z.B. für
Satellitenveranstaltungen zum WCCB?
Als Basis der zukünftigen Ausrichtung der Stadthalle wurden die im ISEK
erarbeiteten und beschlossenen Fakten betrachtet. Es werden mehr
Veranstaltungen in Bad Godesberg gewünscht. Stadtbezirksbezogene
Veranstaltungen, ortsansässige Vereine, Brauchtum und andere
Veranstaltungen sollen eine vielfältige Nutzung gewährleisten, die Stadthalle
erneut als den zentralen Veranstaltungsort vorsehen und haben in der
Vergangenheit einen Großteil der Nutzungen ausgemacht. Konferenzen
können das Nutzungskonzept zukünftig vervollständigen, jedoch nicht die
Haupt- oder Exklusivnutzung darstellen. Vor diesem Hintergrund ist die
erzielbare Raumaufteilung marktgerecht.
Internationale Konferenzen können mit unterschiedlichsten Anforderungen
stattfinden (Personenzahl, Dauer, Bestuhlungsform, Aufbau, Technik uvm.).
Im Zuge der Renovierung sollen jegliche technischen Rahmenbedingungen
geschaffen werden, um alle Räumlichkeiten flexibel nutzen zu können. Digitale
Akkreditierungsmöglichkeiten, Parallelnutzungen unterschiedlicher
Veranstaltungsflächen inkl. Wegeführung und mobile Infrastruktur wurden
mitbedacht. Neben dem großen Saal gibt es die kleineren Säle, welche
Workshops und Meetings ermöglichen und hierfür technisch ertüchtigt werden.
Die logistischen Rahmenbedingungen im Gebäude und im direkten Umfeld
(Anlieferung, Umbau, Lagerkapazitäten, Transportwege etc.) müssen geprüft
und überarbeitet sowie um ein zeitgemäßes Mobilitätskonzept ergänzt werden.
Hier haben sich die Anforderungen in den vergangenen Jahren drastisch
verändert. Die Cateringbereiche bieten flexible Nutzungsmöglichkeiten.
Eine technische Grundausstattung soll gewährleisten, dass der zukünftige
Mietzins auch für stadtbezirksbezogene Veranstaltungen, private Feiern und
Versammlungen von Vereinen und Verbänden wirtschaftlich darstellbar ist.
Hängepunkte und Leitungen zur Aufstockung für anspruchsvolle Konferenzen
und Tagungen, aber auch hybride Veranstaltungen, sind im Raumbuch
vorgesehen.
In die detailliertere Konzeptionierung muss der zukünftige Pächter –
selbstverständlich unter Berücksichtigung eventueller Drittnutzung –
einbezogen werden. Ein flexibler Nutzungsrahmen ist essenziell, um einen
guten Betreiber vom Konzept überzeugen zu können und ihm den
wirtschaftlichen Rahmen zu bieten, die Flächen nachhaltig zu betreiben.
7. Das Solardachkataster weist für die Stadthalle einen erzielbaren
Jahresertrag von ca. 124.000 kWh pro Jahr aus, was einer CO2- Ersparnis
von 64 Tonnen pro Jahr entspricht. Können diese Werte trotz
Denkmalschutz realisiert werden?
Inwiefern und in welchem Umfang die Dächer der Stadthalle mit Solaranlagen
beaufschlagt werden können und welcher Ertrag hieraus zu erzielen wäre, wird
im Zuge der Planung eruiert werden. Betreffend des Denkmalschutzes sh. auchSeite 3 von 4
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Punkt 4.
8. In welchem Jahr und Monat ist im Idealfall mit einer Wiedereröffnung
der Stadthalle zu rechnen?
Die Verwaltung hat mit der Mitteilungsvorlage DS.-Nr. 221621 einen
Grobterminplan vorgelegt. Dieser spiegelt die notwendigen Planungs-,
Entscheidungs- und Bauzeiträume wieder. Danach ist derzeit von einer
Fertigstellung Ende 2029 auszugehen.
9. Welche Baukosten und Bauzeiten sind bei Stadthallenneubauprojekten
der letzten 10 Jahre mit vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf die
Tagungsbesucherzahl entstanden?
Hierzu kann die Verwaltung mangels vorliegender Informationen keine
Angaben machen.
Die Verwaltung regt an, die Große Anfrage und die Stellungnahme der
Verwaltung auch im Unterausschuss für Denkmalschutz zu behandeln.
Gestützt wird dies darauf, dass der Unterausschuss ein Anhörungsrecht bei
Vorlagen betreffend „Wesentliche Veränderungen an Denkmälern von
gesamtstädtischer Bedeutung, soweit sie öffentliche Gebäude sind oder von
besonderem öffentlichen Interesse sind“ hat (Zif. 1.2 des Abschnitts UAD in der
Zuständigkeitsordnung). Dies sollte aufgrund der Bedeutung der Stadthalle Bad
Godesberg hier analog angewendet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de