221717 · Mitteilungsvorlage
Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024, des Finanz- und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 - Erläuterungen für den Bereich Wirtschaftsförderung
Kerndaten
- Nummer
- 221717
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.02.2023
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221717 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024, des Finanz- und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 - Erläuterungen für den Bereich Wirtschaftsförderung Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.03.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit begleitend zu der Einbringung der Haushaltssatzung über die Haushaltsansätze aus dem Amt für Wirtschaftsförderung für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Tourismus, insbesondere im Hinblick auf Änderungen gegenüber dem vorherigen Doppelhaushalt 2021/2022. Aktuelle Situation und Finanzentwicklung der einzelnen Teilergebnisse: Grundlage für die Haushaltsplanung 2023/2024 war die Finanzplanung des vorhergehenden Haushaltsbeschlusses, die Abweichungen hiervon in der vorgelegten Haushaltsplanung ergeben sich vor allem: Im Bereich Wirtschaftsförderung durch die - die Kostenbeteiligung an einer geplanten Untersuchung zur mehrfachen Innenentwicklung im Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord (Koordination im Stadtplanungsamt) (30.000 € neu nur in 2023), - die geplante Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Höhenentwicklung in den Gewerbegebieten, um langfristig bessere Ausnutzungen der bestehenden Flächenpotentiale zu erreichen (50.000 € neu nur in 2023), - die vom Rat beschlossene 30 %-ige Erhöhung des Mitgliedsbeitrages für den Region Köln/Bonn e.V. (inkl. der Zusammenführung mit den Kosten für die zu leistende Personalsubstitution, DS-Nr.: 220676), die zu einer Erhöhung von 58.760,54 € in 2023 und 87.012,78 € ab 2024ff führt.Seite 1 von 4 Seite 2 - die Planung der Eigenmittel an dem Förderprojekt Breitbandausbau. In den Jahren 2024 und 2025 wurden jeweils 865.000 € für den 10% kommunalen Eigenanteil an den Bundesfördermitteln für die Glasfaserförderung im Graue-Flecken-Programm (Bund: 50%, Land: 40%) eingeplant. Dieser kommunale Eigenanteil kommt zum Tragen, wenn die jeweilige Kommune aus dem Haushaltssicherungskonzept entlassen wird. In dem Ansatz sind die maximalen Rückstellungen enthalten; die tatsächliche Höhe wird erst zum Zeitpunkt des Konkretisierungsantrages festgesetzt und kann sich durch die Intensivierung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus reduzieren. Aufgrund der erweiterten Förderkulisse für das Graue-Flecken Programm hat sich ein Kostenanstieg für die technische Prüfung der Adresspunkte und die technische Beratung in 2023 in Höhe von 86.000 € und in 2024 von 1.000 € gegenüber der Anmeldung in 2022 (24.000 €) ergeben. - Für das in 2021 neu installierte Aufgabenfeld „Digitale Stadt“ wurden Mittel in Höhe von 121.300 € für 2023 bzw. 146.300 € für 2024 eingestellt. Dies bedeutet eine Steigerung in 2023 um 97.300 € und in 2024 um 122.300 €. Das Strategiepapier „Digitale Stadt“ mit Stand zu Januar 2021 definiert eine Veranstaltung mit dem Arbeitstitel „Denkfabrik“, welche erstmalig im Sommer 2023 als zentrales, regelmäßiges Format die digitale Transformation als eines der vier strategischen Ziele der Bundesstadt Bonn sichtbar machen und vorantreiben soll. Ferner wurde ein eigener Innenauftrag für die Einzelhandelsthemen angelegt, der in 2023 mit Mitteln von 31.000 € und 2024 mit 25.000 € ausgestattet wurde. Diese Mittel werden in erster Linie für die Durchführung der jährlichen Bonner Citykonferenz und die Passantenfrequenz-Ermittlung benötigt. - Die Finanzierung des Nachhaltigkeitshubs ist derzeit bis Ende 2023 gesichert. Die bereit gestellten Mittel für die Anschubfinanzierung wurden in 2022 nicht komplett aufgebraucht und mit einem Ansatz von 92.500 € in den Ansatz 2023 umverteilt. Zur Sicherung der Finanzierung über 2023 hinaus führt die Verwaltung Gespräche mit den 19 konzeptionellen Akteuren mit dem Ziel, diese als "Sponsoren" zu gewinnen. Allerdings zeigt sich, dass eine längere Anlaufphase erforderlich sein wird, bis sich der Hub etablieren kann. - Messeauftritt der Stadt Bonn auf der Expo Real Mit der Entscheidung des Rhein-Sieg-Kreises, aus dem bisherigen Auftritt als Region Bonn auszusteigen, aufgrund der höheren Kosten für Messeflächen und -bau und mit dem Beschluss des Rates einen eigenständigen Auftritt der Stadt Bonn zu realisieren (DS-Nr.: 230009), erhöhte sich der ursprüngliche Ansatz um 70.430 € ab 2023 – 2025. - Für die Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projektes Klimagerechte Gewerbegebiete wurden 60.000 € ab 2023 ff angemeldet. Um das Gewerbegebietsmanagement fortführen zu können, wurde eine Ingenieurgesellschaft 2023 beauftragt, die Beratungsleistung für die Unternehmen zu übernehmen.Seite 2 von 4 Seite 3 Darüber hinaus ist das Budget des Bereichs Wirtschaftsförderung durch fixe Kosten durch eingegangene Mitgliedschaften und Beiträge für die Gründungs- und Arbeitsförderung geprägt. Hierzu gehören: - Zuschuss an die Verbraucherzentrale inkl. der Projektförderung „aufsuchende Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen Quartieren (DS-Nr.: 222389) 246.780 € in 2023 und 247.689 in 2024 €; - Partnervertrag mit dem Digital Hub Region Bonn in Höhe von 50.000 € für 2023 und 2024; - erhöhter Mitgliedsbeitrag für das Cyber Security Cluster Bonn - Erhöhung von 10.000 auf 15.000 € ab 2023, sh. DS-Nr.: 220408; - Mitgliedsbeitrag Gesundheitsregion Köln/Bonn e.V. 5.000 €; - Mitgliedsbeitrag Metropolregion Rheinland 22.000 €; - Mitgliedsbeitrag Bonn-Realis 500 €; - Eigenmittel Regionalagentur 28.500 €; - BonnProfits Gründungsmaßnahmen (in Kooperation mit der Sparkasse Köln/Bonn) 13.585 € in 2023 und 17.105,43 in 2024; - Bonner Wirtschaftsgespräche 14.649,22 € in 2023 und 14.745,71 € in 2024 Im Bereich Wissenschaft durch die Erhöhung der Zuwendung für das Deutschem Museum Bonn, die für das Jahr 2023 zusätzlich 30.000 € und ab 2024 60.100 € beträgt. Der Mehrbedarf wurde aus dem vorhandenen Budget gedeckt. Die größten weiteren Ausgabepositionen werden für die Durchführung der Bonner Wissenschaftsnacht im zweijährigen Turnus und die Beteiligung an Maßnahmen (58.000 €) im Rahmen des regionalen Wissenschaftsmarketings aufgewendet. Darüber hinaus liegt das Augenmerk auf der Durchführung des GeoMentoring-Programms, Maßnahmen zur akademischen Fachkräftesicherung (Next Stop Job) und Aktivitäten im Bereich wissensbasierte Nachhaltigkeitsthemen. Im Bereich „Tourismus“ in erster Linie durch den neuen Bildungsauftrag im Projekt „Weltkulturerbe Niedergermanischer Limes“ (hier wurden für Personal -und Sachmittel insgesamt 50.000 € eingeplant sowie den erhöhten Mitgliedsbeitrag in der Radregion Rheinland auf 40.000 € ab dem Jahr 2023. Hierzu wird auf die aktuellen Beschlussvorlagen (DS-Nr.: 220350 Radregion Rheinland und DS-Nr.: 220301-03 / 220301-04 ST Welterbestätte Niedergermanischer Limes) verwiesen, die im Rahmen der Vorberatungen im Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vertagt bzw. in die Haushaltsberatungen verwiesen wurden. Anlage/nSeite 3 von 4 Seite 4 KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de