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221717 · Mitteilungsvorlage

Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024, des Finanz- und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 - Erläuterungen für den Bereich Wirtschaftsförderung

Nummer
221717
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.02.2023
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.03.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221717
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Beratung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2023/2024, des Finanz- und
des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis
2027 - Erläuterungen für den Bereich
Wirtschaftsförderung
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
02.03.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit begleitend zu der Einbringung der
Haushaltssatzung über die Haushaltsansätze aus dem Amt für
Wirtschaftsförderung für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und
Tourismus, insbesondere im Hinblick auf Änderungen gegenüber dem
vorherigen Doppelhaushalt 2021/2022.
Aktuelle Situation und Finanzentwicklung der einzelnen Teilergebnisse:
Grundlage für die Haushaltsplanung 2023/2024 war die Finanzplanung des
vorhergehenden Haushaltsbeschlusses, die Abweichungen hiervon in der
vorgelegten Haushaltsplanung ergeben sich vor allem:
Im Bereich Wirtschaftsförderung durch die
- die Kostenbeteiligung an einer geplanten Untersuchung zur mehrfachen
Innenentwicklung im Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord (Koordination im
Stadtplanungsamt) (30.000 € neu nur in 2023),
- die geplante Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Höhenentwicklung in
den Gewerbegebieten, um langfristig bessere Ausnutzungen der bestehenden
Flächenpotentiale zu erreichen (50.000 € neu nur in 2023),
- die vom Rat beschlossene 30 %-ige Erhöhung des Mitgliedsbeitrages für den
Region Köln/Bonn e.V. (inkl. der Zusammenführung mit den Kosten für die zu
leistende Personalsubstitution, DS-Nr.: 220676), die zu einer Erhöhung von
58.760,54 € in 2023 und 87.012,78 € ab 2024ff führt.Seite 1 von 4
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- die Planung der Eigenmittel an dem Förderprojekt Breitbandausbau.
In den Jahren 2024 und 2025 wurden jeweils 865.000 € für den 10%
kommunalen Eigenanteil an den Bundesfördermitteln für die
Glasfaserförderung im Graue-Flecken-Programm (Bund: 50%, Land: 40%)
eingeplant. Dieser kommunale Eigenanteil kommt zum Tragen, wenn die
jeweilige Kommune aus dem Haushaltssicherungskonzept entlassen wird. In
dem Ansatz sind die maximalen Rückstellungen enthalten; die tatsächliche
Höhe wird erst zum Zeitpunkt des Konkretisierungsantrages festgesetzt und
kann sich durch die Intensivierung des eigenwirtschaftlichen
Glasfaserausbaus reduzieren.
Aufgrund der erweiterten Förderkulisse für das Graue-Flecken Programm hat
sich ein Kostenanstieg für die technische Prüfung der Adresspunkte und die
technische Beratung in 2023 in Höhe von 86.000 € und in 2024 von 1.000 €
gegenüber der Anmeldung in 2022 (24.000 €) ergeben.
- Für das in 2021 neu installierte Aufgabenfeld „Digitale Stadt“ wurden Mittel in
Höhe von 121.300 € für 2023 bzw. 146.300 € für 2024 eingestellt. Dies
bedeutet eine Steigerung in 2023 um 97.300 € und in 2024 um 122.300 €.
Das Strategiepapier „Digitale Stadt“ mit Stand zu Januar 2021 definiert eine
Veranstaltung mit dem Arbeitstitel „Denkfabrik“, welche erstmalig im Sommer
2023 als zentrales, regelmäßiges Format die digitale Transformation als eines
der vier strategischen Ziele der Bundesstadt Bonn sichtbar machen und
vorantreiben soll.
Ferner wurde ein eigener Innenauftrag für die Einzelhandelsthemen angelegt,
der in 2023 mit Mitteln von 31.000 € und 2024 mit 25.000 € ausgestattet
wurde. Diese Mittel werden in erster Linie für die Durchführung der jährlichen
Bonner Citykonferenz und die Passantenfrequenz-Ermittlung benötigt.
- Die Finanzierung des Nachhaltigkeitshubs ist derzeit bis Ende 2023 gesichert.
Die bereit gestellten Mittel für die Anschubfinanzierung wurden in 2022 nicht
komplett aufgebraucht und mit einem Ansatz von 92.500 € in den Ansatz
2023 umverteilt. Zur Sicherung der Finanzierung über 2023 hinaus führt die
Verwaltung Gespräche mit den 19 konzeptionellen Akteuren mit dem Ziel,
diese als "Sponsoren" zu gewinnen. Allerdings zeigt sich, dass eine längere
Anlaufphase erforderlich sein wird, bis sich der Hub etablieren kann.
- Messeauftritt der Stadt Bonn auf der Expo Real
Mit der Entscheidung des Rhein-Sieg-Kreises, aus dem bisherigen Auftritt als
Region Bonn auszusteigen, aufgrund der höheren Kosten für Messeflächen
und -bau und mit dem Beschluss des Rates einen eigenständigen Auftritt der
Stadt Bonn zu realisieren (DS-Nr.: 230009), erhöhte sich der ursprüngliche
Ansatz um 70.430 € ab 2023 – 2025.
- Für die Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projektes Klimagerechte
Gewerbegebiete wurden 60.000 € ab 2023 ff angemeldet.
Um das Gewerbegebietsmanagement fortführen zu können, wurde eine
Ingenieurgesellschaft 2023 beauftragt, die Beratungsleistung für die
Unternehmen zu übernehmen.Seite 2 von 4
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Darüber hinaus ist das Budget des Bereichs Wirtschaftsförderung durch fixe
Kosten durch eingegangene Mitgliedschaften und Beiträge für die Gründungs-
und Arbeitsförderung geprägt.
Hierzu gehören:
- Zuschuss an die Verbraucherzentrale inkl. der Projektförderung „aufsuchende
Rechts- und Verbraucherberatung in städtischen Quartieren (DS-Nr.: 222389)
246.780 € in 2023 und 247.689 in 2024 €;
- Partnervertrag mit dem Digital Hub Region Bonn in Höhe von 50.000 € für
2023 und 2024;
- erhöhter Mitgliedsbeitrag für das Cyber Security Cluster Bonn - Erhöhung von
10.000 auf 15.000 € ab 2023, sh. DS-Nr.: 220408;
- Mitgliedsbeitrag Gesundheitsregion Köln/Bonn e.V. 5.000 €;
- Mitgliedsbeitrag Metropolregion Rheinland 22.000 €;
- Mitgliedsbeitrag Bonn-Realis 500 €;
- Eigenmittel Regionalagentur 28.500 €;
- BonnProfits Gründungsmaßnahmen (in Kooperation mit der Sparkasse
Köln/Bonn) 13.585 € in 2023 und 17.105,43 in 2024;
- Bonner Wirtschaftsgespräche 14.649,22 € in 2023 und 14.745,71 € in 2024
Im Bereich Wissenschaft durch die Erhöhung der Zuwendung für das
Deutschem Museum Bonn, die für das Jahr 2023 zusätzlich 30.000 € und ab
2024 60.100 € beträgt. Der Mehrbedarf wurde aus dem vorhandenen Budget
gedeckt.
Die größten weiteren Ausgabepositionen werden für die Durchführung der
Bonner Wissenschaftsnacht im zweijährigen Turnus und die Beteiligung an
Maßnahmen (58.000 €) im Rahmen des regionalen Wissenschaftsmarketings
aufgewendet. Darüber hinaus liegt das Augenmerk auf der Durchführung des
GeoMentoring-Programms, Maßnahmen zur akademischen
Fachkräftesicherung (Next Stop Job) und Aktivitäten im Bereich
wissensbasierte Nachhaltigkeitsthemen.
Im Bereich „Tourismus“ in erster Linie durch den neuen Bildungsauftrag
im Projekt „Weltkulturerbe Niedergermanischer Limes“ (hier wurden für
Personal -und Sachmittel insgesamt 50.000 € eingeplant sowie den erhöhten
Mitgliedsbeitrag in der Radregion Rheinland auf 40.000 € ab dem Jahr 2023.
Hierzu wird auf die aktuellen Beschlussvorlagen (DS-Nr.: 220350 Radregion
Rheinland und DS-Nr.: 220301-03 / 220301-04 ST Welterbestätte
Niedergermanischer Limes) verwiesen, die im Rahmen der Vorberatungen im
Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
vertagt bzw. in die Haushaltsberatungen verwiesen wurden.
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Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de