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221713 · Mitteilungsvorlage

Hochwasserschutz Godesberger Bach

Nummer
221713
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.11.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221713
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Hochwasserschutz Godesberger Bach
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
03.11.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das gemeinsam mit der Gemeinde Wachtberg beauftragte
Hochwasserschutzkonzept (HWSK) für das gesamte Einzugsgebiet des
Godesberger Bachs wurde fertiggestellt.
Gegenstand der Erstellung des HWSK Godesberger Bach ist die Prüfung aller
möglichen Maßnahmen, wie potentielle Rückhaltebecken, Änderungen in der
Landnutzung, Treibgutrechen, technischer Hochwasserschutz wie auch bspw.
die Möglichkeit eines Entlastungskanals, ähnlich dem am Mehlemer Bach,
hinsichtlich ihrer Effektivität, Flächenverfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit sowie
technischer Machbarkeit.
Ziel des HWSK ist es, verschiedene Maßnahmen so miteinander zu
kombinieren, dass ein möglichst effektiver Hochwasserschutz gewährleistet
wird. Derzeit wird sowohl intern als auch gemeinsam mit der Gemeinde
Wachtberg geprüft, welche Maßnahmenkombinationen zu einem möglichst
effektiven Hochwasserschutz beitragen.
Die Ergebnisse des HWSK werden in der Sitzung ausführlich vorgestellt.
Ergebnisse des HWSK in der Zusammenfassung
Grundlage dieses Konzeptes bildet die hydrologische Modellierung für die
Neuausweisung des neu berechneten und vorläufig gesicherten
Überschwemmungsgebietes des Godesberger Bachs für das gesamte
Einzugsgebiet von der Quelle bis zur Mündung. Darauf aufbauend wurden
Untersuchungen zu technischen Lösungen für den Hochwasserschutz wie
Rückhaltungen, die Entschärfung von Engpässen sowie ein möglicher
Entlastungskanal zum Rhein hin mit dem Schutzziel eines 100jährlichen
Hochwasserereignisses (HQ100) durchgeführt. Zusätzlich wurden
Landnutzungsänderungen und natürliche Rückhalteflächen auf ihre
Schutzwirkung im Hochwasserfall untersucht. Die Modellierung erfolgte für
verschiedene örtliche Überflutungsszenarien (HQ10/20/25/50/100/extrem).
Auf dem Bonner Stadtgebiet wurden fünf potentielle Standorte für
Hochwasserrückhaltebecken oberhalb des urbanen Raums untersucht. In
Wachtberg wurden zwei potentielle Standorte betrachtet. Dazu wurden dieSeite 1 von 3
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maximalen Einstauvolumina der potentiellen Rückhaltebecken bestimmt und
die verschiedenen Überflutungsszenarien berechnet.
Auf Grundlage der hydraulischen Berechnung ist festzustellen, dass keiner der
Standorte geeignet ist, ein 100jährliches Hochwasserereignis (HQ100)
zurückzuhalten. Dies gilt auch für Kombinationen der Becken miteinander. Eine
bautechnische Volumenvergrößerung durch entsprechende Abgrabungen hätte
an allen Standorten massive Eingriffe in Boden und Landschaft sowie enorme
Kosten zur Folge.
Änderungen der Landnutzung führen ebenfalls zu keiner ausreichenden
Abflussreduktion. Fiktive Szenarien mit 50% Flächenentsiegelung im gesamten
Einzugsgebiet oder einer Umwidmung aller landwirtschaftlich genutzten
Flächen in Wald sowie eine Kombination aus beiden Szenarien führen zu einer
maximalen Abflussreduktion von lediglich 5%. Änderungen in der Landnutzung
eignen sich nicht zur Reduktion von Überflutungen infolge von
Starkregenereignissen, sondern lediglich für die Aufnahme häufig
vorkommender Regenereignisse (Schwammstadt).
Engpässe, an denen es durch Rückstau zu Überschwemmungen kommen
kann, befinden sich häufig an Brücken und Durchlässen. Einen kritischen
hydraulischen Engpass am Godesberger Bach stellt lediglich der Abschnitt an
der Brunnenallee dar. Die Möglichkeiten zur Umsetzung technischer
Hochwasserschutzmaßnahmen in diesem Bereich sind aufgrund der geringen
Flächenverfügbarkeit und des stark besiedelten Raums begrenzt. Baulich
möglich erscheint die Erhöhung der vorhandenen Mauern am Bachufer sowie
die Schaffung neuer Hochwasserschutzmauern in Richtung Parkfläche. Diese
müssten für das schadlose Abführen eines HQ100 eine Höhe von 1,70 m
aufweisen. Der verrohrte Bachabschnitt mit seinem Einlauf an der Straße „Im
Äuelchen“ kann die Wassermenge eines HQ100 schadlos aufnehmen.
Allerdings würde in diesem Szenario die Wassermenge am Austritt des
Bachkanals in der Paul-Kemp-Straße neue Überflutungsgebiete im
Godesberger Villenviertel schaffen. Somit würde die Hochwassergefahr
bachabwärts verlagert. Dies ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht
genehmigungsfähig.
Des Weiteren wurde die Option eines Hochwasserentlastungskanals geprüft.
Die Untersuchungen umfassen sieben verschiedene Trassenverläufe. Kritische
Kreuzungspunkte, die eine technische Machbarkeit gefährden, befinden sich
am Straßentunnel, den Trassen der Deutschen Bahn und der Stadtbahn. Hier
gibt es nur wenige Stellen, an denen ein möglicher Entlastungskanal zwischen
den Bauten durchgeführt werden kann. Eine essentielle Rolle spielen dabei die
passende Höhenlage für den Entlastungskanal sowie eine ausreichende
Dimensionierung.
Im nächsten Schritt der Variantenbetrachtung wird geprüft, welche Maßnahmen
sinnvoll zu kombinieren sind, um ein möglichst hohes Schutzziel zu
gewährleisten. Hierzu werden auch die im Konzept erarbeiteten Vorschläge
zum Objektschutz hinzugezogen.
Die Verwaltung wird weiter berichten.
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Datenstand: 02.11.2026, 18:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de