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221708-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage zum „Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, Alte Stadtgärtnerei“ DS 221126

Nummer
221708-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221708 Große Anfrage zum „Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, Alte Stadtgärtnerei“ DS 221126

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221708-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Große Anfrage zum „Grundsatzbeschluss zum
weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im
Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen
der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf,
Auf dem Dransdorfer Berg, Alte Stadtgärtnerei“ DS
221126
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme zur großen Anfrage DS 221708
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Warum wurde der Weg der Nicht-Öffentlichkeit gewählt?
Aufgrund des großen öffentlichen Interesses hat die Verwaltung ihre
ursprüngliche Einschätzung, dass es sich in erster Linie um eine
Grundstücksangelegenheit handelt, die nach der Geschäftsordnung des Rates
nichtöffentlich behandelt werden müsste, noch einmal überprüft und
dahingehend geändert, dass die Vorlage nun für eine öffentliche Beratung
freigegeben wird. Die Beschlussvorlage wurde mittlerweile als öffentliche
Vorlage eingestellt.
Zu Frage 2:
Ist das Amt für Wirtschaftsförderung aus eigener Initiative tätig geworden?
Nein, die Montag Stiftung Urbane Räume ist auf die Verwaltung zugekommen.
Zu Frage 3:
Wurde seit dem Ratsbeschluss DS 1810566EB8 vom 3.5.2018 Kontakt zu
anderen Investoren gesucht, um die Fläche zu entwickeln und wenn nicht,
warum nicht?
Seinerzeit wurden auf der Basis des bestehenden Planungsrechts versucht,
Investoren für die Entwicklung der Flächen zu gewinnen. Aufgrund der unklaren
grundstückbezogenen Fragestellungen (Rückbaukosten, Altlasten) und derSeite 1 von 2
Seite 2
geringen Ausnutzbarkeit der Flächen, führten diese Gespräche nicht zum
Erfolg. Weitere Gespräche wurden nicht geführt.
Zu Frage 4
Die aufgelisteten Beschlusspunkte lassen vermuten, dass sie gleichzeitig
umgesetzt werden sollen. Warum werden nicht die umweltrelevanten
Prüfungen, wie z.B. faunistische Fachgutachten, Artenschutz- und
Klimagutachten vorgezogen?
Die Gutachten bauen teilweise aufeinander auf und sollen in sinnvoller
Reihenfolge umgesetzt werden. Nach jetzigem Kenntnisstand wird das
Artenschutzgutachten das erste zu beauftragende Gutachten sein. Die
Vorbereitung, Ausschreibung und die Durchführung der notwendigen
Gutachten sind zeitintensiv. Es kann mit bis zu 12 Monaten gerechnet werden,
bis alle Gutachten vorliegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de