221708-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage zum „Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, Alte Stadtgärtnerei“ DS 221126
Kerndaten
- Nummer
- 221708-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221708-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Große Anfrage zum „Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, Alte Stadtgärtnerei“ DS 221126 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme zur großen Anfrage DS 221708 Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Warum wurde der Weg der Nicht-Öffentlichkeit gewählt? Aufgrund des großen öffentlichen Interesses hat die Verwaltung ihre ursprüngliche Einschätzung, dass es sich in erster Linie um eine Grundstücksangelegenheit handelt, die nach der Geschäftsordnung des Rates nichtöffentlich behandelt werden müsste, noch einmal überprüft und dahingehend geändert, dass die Vorlage nun für eine öffentliche Beratung freigegeben wird. Die Beschlussvorlage wurde mittlerweile als öffentliche Vorlage eingestellt. Zu Frage 2: Ist das Amt für Wirtschaftsförderung aus eigener Initiative tätig geworden? Nein, die Montag Stiftung Urbane Räume ist auf die Verwaltung zugekommen. Zu Frage 3: Wurde seit dem Ratsbeschluss DS 1810566EB8 vom 3.5.2018 Kontakt zu anderen Investoren gesucht, um die Fläche zu entwickeln und wenn nicht, warum nicht? Seinerzeit wurden auf der Basis des bestehenden Planungsrechts versucht, Investoren für die Entwicklung der Flächen zu gewinnen. Aufgrund der unklaren grundstückbezogenen Fragestellungen (Rückbaukosten, Altlasten) und derSeite 1 von 2 Seite 2 geringen Ausnutzbarkeit der Flächen, führten diese Gespräche nicht zum Erfolg. Weitere Gespräche wurden nicht geführt. Zu Frage 4 Die aufgelisteten Beschlusspunkte lassen vermuten, dass sie gleichzeitig umgesetzt werden sollen. Warum werden nicht die umweltrelevanten Prüfungen, wie z.B. faunistische Fachgutachten, Artenschutz- und Klimagutachten vorgezogen? Die Gutachten bauen teilweise aufeinander auf und sollen in sinnvoller Reihenfolge umgesetzt werden. Nach jetzigem Kenntnisstand wird das Artenschutzgutachten das erste zu beauftragende Gutachten sein. Die Vorbereitung, Ausschreibung und die Durchführung der notwendigen Gutachten sind zeitintensiv. Es kann mit bis zu 12 Monaten gerechnet werden, bis alle Gutachten vorliegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de