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221706-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
221706-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221706 FDP-Antrag: Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221706-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Warum wurde dem Raumprogramm so viel Bedeutung
beigemessen,
dass dafür ein über einjähriger Zeitverzug in Kauf genommen wurde
(vgl. DS 210983-01 ST vom 16.06.2021),
wenn sich die Verwaltung zum Zeitpunkt Oktober 2022 lt. DS 221706-01
ST für die Errechnung von Sanierungskosten in Höhe von 64 Mio Euro
nur einen „groben Kostenrahmen darstellt“ und eine weitere
Konkretisierung bezogen auf Räume und Gewerke aktuell nicht möglich
sein soll.
Das Raumprogramm ist zwingende Voraussetzung für die Planung.
Zu 2. Die Verwaltung legt die Kalkulation mit allen Annahmen und Details
vor,
die dem zitierten „groben Kostenrahmen“ zugrunde gelegt wurde.
Die Kalkulation wurde mit der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221621 vorgelegt.
Zu 3. Die Verwaltung erklärt die Differenz von 45 Mio Euro, die sich gemäß
dem zitierten „groben Kostenrahmen“ zwischen den Sanierungskosten
der Stadthalle in Höhe von 64 Mio Euro und den auf 19 Mio Euro zum
aktuellen Zeitpunkt hochgerechten Herstellungskosten der Stadthalle
Troisdorf ergibt. (Hochrechnung: 12,5 Mio aus dem Jahr 2014 x BKI 151
vom August 2022 bei Februar 2015 = 100, vgl.
https://bki.de/baupreisindex.html)
Die Projekte lassen sich nicht vergleichen. Neben der doppelten Größe der
Stadthalle Bad Godesberg besitzt diese ganz andere Räumlichkeiten mit ganz
anderen Anforderungen als die Stadthalle Troisdorf, z. B. ein Restaurant.
Weiter sind die für Troisdorf genannten Kosten tatsächlich Herstellkosten, also
reine Baukosten, die für die Stadthalle kalkulierten Kosten Projektkosten
inklusive Nebenkosten (Planung), Außenanlagen usw.
Zu 4. Die Verwaltung legt offen, für welche maximale Besucherkapazität
die
Stadthalle Bad Godesberg ausgelegt ist, wenn die nach Aussagen derSeite 1 von 2
Seite 2
Verwaltung nur mit einer halb so großen Bruttogrundfläche (vgl. DS
221706-01 ST, Unterpunkt Zu 2.) auskommende Stadthalle Troisdorf
bereits für eine maximale Zahl von 1.500 Besucher ausgelegt ist.
Auch hier ist ein Vergleich nicht sinnvoll möglich, da es sich um eine ganz
andere Raumkonfiguration und Auslegung der Halle handelt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de