221706-02 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag: Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 221706
Kerndaten
- Nummer
- 221706-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 221706-02 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt 17.10.2022 gez. Jansen Änderungsantrag: Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 221706 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung möge zu folgenden Punkten Stellung nehmen: 1. Warum wurde dem Raumprogramm so viel Bedeutung beigemessen, dass dafür ein über einjähriger Zeitverzug in Kauf genommen wurde (vgl. DS 210983-01 ST vom 16.06.2021), wenn sich die Verwaltung zum Zeitpunkt Oktober 2022 lt. DS 221706-01 ST für die Errechnung von Sanierungskosten in Höhe von 64 Mio Euro nur einen „groben Kostenrahmen darstellt“ und eine weitere Konkretisierung bezogen auf Räume und Gewerke aktuell nicht möglich sein soll. 2. Die Verwaltung legt die Kalkulation mit allen Annahmen und Details vor, die dem zitierten „groben Kostenrahmen“ zugrunde gelegt wurde. 3. Die Verwaltung erklärt die Differenz von 45 Mio Euro, die sich gemäß dem zitierten „groben Kostenrahmen“ zwischen den Sanierungskosten der Stadthalle in Höhe von 64 Mio Euro und den auf 19 Mio Euro zum aktuellen Zeitpunkt hochgerechten Herstellungskosten der Stadthalle Troisdorf ergibt. (Hochrechnung: 12,5 Mio aus dem Jahr 2014 x BKI 151 vom August 2022 bei Februar 2015 = 100, vgl. https://bki.de/baupreisindex.html) 4. Die Verwaltung legt offen, für welche maximale Besucherkapazität die Stadthalle Bad Godesberg ausgelegt ist, wenn die nach Aussagen der Verwaltung nur mit einer halb so großen Bruttogrundfläche (vgl. DS 221706-01 ST, Unterpunkt Zu 2.) auskommende Stadthalle Troisdorf bereits für eine maximale Zahl von 1.500 Besucher ausgelegt ist. Begründung Politik und Öffentlichkeit haben nach bald vierjähriger Erkundungs- und Planungsphase für die Stadthalle, für das ein Budget in Höhe von 2 Mio Euro bereitgestellt wurde (vgl. (Antrag der FDP Bad Godesberg vom 19.12.2018,Seite 1 von 2 Seite 2 Drucksache 1910014), ein Recht darauf, endlich vollumfänglich informiert zu werden und ebenso vollumfänglich Transparenz zu erhalten. Im Vordergrund muss dabei eine im Sinne der Generationengerechtigkeit die finanziellen Verhältnisse wahrende Sanierbarkeit der Stadthalle stehen. Die Diskussion hierüber ist öffentlich zu führen. Die Bevölkerung muss eingebunden werden in die Entscheidung, ob der Erhalt eines Denkmals, welches nur zu extrem hohen Kosten und mit vielen Baurisiken verbunden auf den aktuell und für die Zukunft erforderlichen energetischen Stand gebracht werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit von solcher Wichtigkeit ist, dass hierfür überproportional hohe finanzielle Mittel aufgewendet werden. Die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung, bei der anzunehmen ist, dass Zuständigkeiten zwischen SGB und Wirtschaftsförderung hin- und hergeschoben wurden, sowie die mangelnde Einsehbarkeit der Gutachten zu den Zustandserkundungen sind wenig vertrauenerweckend und bergen die große Gefahr einer ähnlichen Katastrophe, wie bei der Beethovenhalle. Aufgrund der intransparenten Vorgehensweise der Verwaltung drängen sich konsequenterweise folgende Verdachtsmomente auf: Wie sind dann die 64 Millionen, die aufgerufen wurden, zustande gekommen, wenn nicht auf Erkundungsergebnissen und solider Planung, somit auch einem Raumprogramm, beruhend? Und wenn es sich, wie die Verwaltung feststellt, bei den 64 Millionen nur um einen groben Kostenrahmen handelt, warum war dann überhaupt das Raumprogramm von Bedeutung? Sollte am Ende hier nur auf Zeit gespielt worden sein? Und lassen Grobkalkulationen durch die Verwaltung, siehe Beethovenhalle, nicht auch noch Schlimmeres erwarten? Wurde hier am Ende doch, ähnlich wie bei der Beethovenhalle, einfach ein Preis „aus der Hüfte geschossen“, der am Ende nicht belastbar ist? Das alles lässt nichts Gutes ahnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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