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221706-02 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag: Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 221706

Nummer
221706-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221706 FDP-Antrag: Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
221706-02 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
17.10.2022 gez. Jansen
Änderungsantrag: Sanierung Stadthalle Bad
Godesberg
Antrag zur Vorlage 221706
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung möge zu folgenden Punkten Stellung nehmen:
1. Warum wurde dem Raumprogramm so viel Bedeutung beigemessen,
dass dafür ein über einjähriger Zeitverzug in Kauf genommen wurde
(vgl. DS 210983-01 ST vom 16.06.2021),
wenn sich die Verwaltung zum Zeitpunkt Oktober 2022 lt. DS 221706-01
ST für die Errechnung von Sanierungskosten in Höhe von 64 Mio Euro
nur einen „groben Kostenrahmen darstellt“ und eine weitere
Konkretisierung bezogen auf Räume und Gewerke aktuell nicht möglich
sein soll.
2. Die Verwaltung legt die Kalkulation mit allen Annahmen und Details vor,
die dem zitierten „groben Kostenrahmen“ zugrunde gelegt wurde.
3. Die Verwaltung erklärt die Differenz von 45 Mio Euro, die sich gemäß
dem zitierten „groben Kostenrahmen“ zwischen den Sanierungskosten
der Stadthalle in Höhe von 64 Mio Euro und den auf 19 Mio Euro zum
aktuellen Zeitpunkt hochgerechten Herstellungskosten der Stadthalle
Troisdorf ergibt. (Hochrechnung: 12,5 Mio aus dem Jahr 2014 x BKI 151
vom August 2022 bei Februar 2015 = 100, vgl.
https://bki.de/baupreisindex.html)
4. Die Verwaltung legt offen, für welche maximale Besucherkapazität die
Stadthalle Bad Godesberg ausgelegt ist, wenn die nach Aussagen der
Verwaltung nur mit einer halb so großen Bruttogrundfläche (vgl. DS
221706-01 ST, Unterpunkt Zu 2.) auskommende Stadthalle Troisdorf
bereits für eine maximale Zahl von 1.500 Besucher ausgelegt ist.
Begründung
Politik und Öffentlichkeit haben nach bald vierjähriger Erkundungs- und
Planungsphase für die Stadthalle, für das ein Budget in Höhe von 2 Mio Euro
bereitgestellt wurde (vgl. (Antrag der FDP Bad Godesberg vom 19.12.2018,Seite 1 von 2
Seite 2
Drucksache 1910014), ein Recht darauf, endlich vollumfänglich informiert zu
werden und ebenso vollumfänglich Transparenz zu erhalten. Im Vordergrund
muss dabei eine im Sinne der Generationengerechtigkeit die finanziellen
Verhältnisse wahrende Sanierbarkeit der Stadthalle stehen. Die Diskussion
hierüber ist öffentlich zu führen. Die Bevölkerung muss eingebunden werden in
die Entscheidung, ob der Erhalt eines Denkmals, welches nur zu extrem hohen
Kosten und mit vielen Baurisiken verbunden auf den aktuell und für die Zukunft
erforderlichen energetischen Stand gebracht werden kann, unter dem
Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit von solcher Wichtigkeit ist, dass
hierfür überproportional hohe finanzielle Mittel aufgewendet werden.
Die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung, bei der anzunehmen ist, dass
Zuständigkeiten zwischen SGB und Wirtschaftsförderung hin- und
hergeschoben wurden, sowie die mangelnde Einsehbarkeit der Gutachten zu
den Zustandserkundungen sind wenig vertrauenerweckend und bergen die
große Gefahr einer ähnlichen Katastrophe, wie bei der Beethovenhalle.
Aufgrund der intransparenten Vorgehensweise der Verwaltung drängen sich
konsequenterweise folgende Verdachtsmomente auf:
Wie sind dann die 64 Millionen, die aufgerufen wurden, zustande gekommen,
wenn nicht auf Erkundungsergebnissen und solider Planung, somit auch einem
Raumprogramm, beruhend?
Und wenn es sich, wie die Verwaltung feststellt, bei den 64 Millionen nur um
einen groben Kostenrahmen handelt, warum war dann überhaupt das
Raumprogramm von Bedeutung? Sollte am Ende hier nur auf Zeit gespielt
worden sein?
Und lassen Grobkalkulationen durch die Verwaltung, siehe Beethovenhalle,
nicht auch noch Schlimmeres erwarten?
Wurde hier am Ende doch, ähnlich wie bei der Beethovenhalle, einfach ein
Preis „aus der Hüfte geschossen“, der am Ende nicht belastbar ist?
Das alles lässt nichts Gutes ahnen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de