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221706-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
221706-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221706 FDP-Antrag: Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221706-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kalkulation zu veröffentlichen, nach
der im General-Anzeiger ein Betrag von 64 Mio. Euro zur Sanierung der
Stadthalle inkl. des Trinkpavillons genannt wurde, und zwar
- Für jeden Raum bzw. jedes Gebäudeteiles
- Für jedes Gewerk
Die Aufstellung der Kalkulation, die zum jetzigen Zeitpunkt einen groben
Kostenrahmen darstellt, wird in der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221621 und der
zugehörigen nichtöffentlichen Anlage beschrieben und aufgeschlüsselt. Eine
weitere Konkretisierung, wie verlangt, ist zum jetzigen Zeitpunkt, da mit der
Planung noch nicht begonnen wurde, nicht möglich.
Zu 2.:
2. Die Verwaltung arbeitet in einer Übersicht die großen Kostentreiber
heraus im Vergleich zu einem Neubau der jüngeren Vergangenheit, wie
z.B. in Troisdorf
Grundsätzlich ist die Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg nicht mit dem
Neubau der Stadthalle in Troisdorf zu vergleichen. Es handelt sich um ganz
unterschiedliche Gebäude und rahmengebende Parameter. So ist die
Bruttogrundfläche der Stadthalle Bad Godesberg rund doppelt so groß wie die
der Stadthalle in Troisdorf. Zwischen den Bauzeiten (die kalkulierten Kosten für
die Stadthalle Bad Godesberg wurden auf den Ausführungszeitraum
hochgerechnet) liegen rund 15 Jahre, in denen erhebliche Kostensteigerungen
in der Baubranche sowohl für Planung als auch Bau zu verzeichnen waren.
Die im Antrag genannten Kosten der Stadthalle Troisdorf sind überdies reine
Baukosten und keine Projektkosten und die Zeiten reine Bauzeiten ohne
Planungsprozess.Seite 1 von 2
Seite 2
Zu 3.:
3. Die Verwaltung erklärt, über welche Finanzierungsquellen der Betrag
von 64 Mio. Euro gesichert gegenfinanziert werden soll und unterscheidet
dabei nach
- Bundesmitteln
- Landesmitteln
- Sonstigen Fördermitteln
- Eigenmitteln
Mit der fortschreitenden Planung der Sanierung werden die
Fördermöglichkeiten geprüft. Hier kommen zunächst Mittel für eine
denkmalgerechte Sanierung in Betracht.
Zu 4.:
4. Die Verwaltung schafft die Voraussetzung dafür, dass alle Maßnahmen
von einem General Unternehmer mit dem Ziel einer schlüsselfertigen
Übergabe zum Festpreis erfolgen können.
Es wird zurzeit geklärt, welches Vergabemodell bei der Sanierung der
Stadthalle eingesetzt werden kann bzw. welche Alternativen zur Verfügung
stehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de