221702 · Mitteilungsvorlage
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Ergänzung des Verfahrens zur Budgetbereitstellung, insbesondere zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen
Kerndaten
- Nummer
- 221702
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221702 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Ergänzung des Verfahrens zur Budgetbereitstellung, insbesondere zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen Beratungsfolge Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 21.09.2022 Kenntnisnahme Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert hiermit über die Inanspruchnahme des mit Beschluss des Rates vom 20.09.2021(DS 211545) freigegebenen investiven Budgets in Höhe von EUR 1,0 Mio. netto zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum / Beethovenhalle: Seit Beschlussfassung durch den Rat am 20.09.2021 wurde dieses investive Budget in dem Zeitraum zwischen der letzten Ratssitzung am 09.06.2022 und dem Stichtag 31.07.2022 folgendermaßen in Anspruch genommen: Kücheneinrichtung/Schanktechnik, VEK04/05; Firma ETS-Flohr GmbH, Gerhard-Malina-Str. 109, 46537 Dinslaken; EUR 351.457,34 netto für im Vorfeld unkalkulierbare Risiken bei den auszuführenden Leistungen der Vergabeeinheit 27.2 (Brandschutzinnentüren), die aus der Einhaltung der gesetzlichen und normativen Vorgaben in den Technikbereichen unter Wahrung konservatorischer und denkmalpflegerischer Belange resultieren. Notwendig wurde diese vom Wortlaut des Ratsbeschlusses („Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen“) ausnahmsweise abweichende Entnahme aufgrund der Tatsache, dass die Bieter eine Verlängerung der Bindefrist aufgrund nachträglich erforderlich gewordener Prüfungen nach Angebotseröffnung ablehnten. Durch die Entnahme aus dem „EUR 1,0 Mio. netto Budget“ konnte drohender, weitergehender vergaberechtlicher Schaden - etwa durchSeite 1 von 2 Seite 2 Nachprüfungsverfahren oder Schadenersatzklagen – von der Stadt Bonn abgewendet werden. Damit beträgt das Restbudget des o.g. „EUR 1,0 Mio. netto Budgets“ EUR 525.994,68 netto (EUR 1,0 Mio. netto abzüglich EUR 122.547,98 netto DA- 1902180 (DS 220940) sowie abzüglich EUR 351.457,34 netto VEK04/05). Die Verwaltung wird dem Rat turnusgemäß wieder in seiner Sitzung am 27.10.2022 berichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de