221700 · Antrag
Poppelsdorfer-Allee-Unterführung: Durchfahrverbot für Radler*innen von 9 bis 21 Uhr
Kerndaten
- Nummer
- 221700
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 30.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.085 Zeichen)
Antrag öffentlich 221700 Antragsteller/in: Karin Langer Thomas Fahrenholtz Elmar Conrads-Hassel Brigitta Poppe-Reiners 30.08.22 gez. Reeh-Schall Poppelsdorfer-Allee-Unterführung: Durchfahrverbot für Radler*innen von 9 bis 21 Uhr Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Das Verbot, mit dem Fahrrad durch die Fußgängerunterführung an der Poppelsdorfer-Allee zu fahren, wird in ein Durchfahrverbot von 9 bis 21 Uhr umgewandelt. Begründung Die Unterführung an der Poppelsdorfer-Allee ist ein wichtiges Eingangstor zur Fußgängerzone. Das Fahrradfahren ist in keinem Teil der Fußgängerzone zwischen 21 und 9 Uhr verboten. Nennenswerte Störungen oder gar Unfälle sind nicht aufgetreten. Davon ist auch in der Unterführung nicht auszugehen. Es ist darüberhinaus wünschenswert, dass die Unterführung nachts von Radfahrenden frequentiert wird, weil davon eine soziale Kontrolle ausgehen kann. Diese wird dadurch vermindert, dass es attraktiver erscheinen kann, die Südunterführung zu durchfahren, um nicht absteigen zu müssen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de