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221698-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kunstrasenplatz für den VfL Lengsdorf e.V.

Nummer
221698-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Sportausschusses 24.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221698 Bürgerantrag: Kunstrasenplatz für den VfL Lengsdorf e.V.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221698-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Kunstrasenplatz für den VfL Lengsdorf e.V.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die städtische Sportanlage an der Rita-Maiburg-Straße besteht zum aktuellen
Zeitpunkt aus einem Naturrasenplatz in wettbewerbstauglicher Größe und
einem Kunstrasen-Kleinspielfeld.
Der ursprüngliche Tennenplatz wurde 2017 vom VfL Lengsdorf 1972 e.V. in
einer Vereinsmaßnahme zu einem Naturrasenplatz umgebaut. Diese
Baumaßnahme wurde seinerzeit mit Mitteln der Sportförderung bezuschusst.
Gemäß Abschnitt I, Ziff. 3.3 der Sportförderrichtlinien wurde eine
Zuschusshöhe von 59.853,07 € gewährt. Hinzu kommt die Förderung der im
Mai 2019 durch den Verein eingebauten Bewässerungsanlage in Höhe von
4.832,59 €.
Auf Grund der Regenerationsphasen eines Naturrasenplatzes ist dieser nicht
ganzjährig bespielbar. Um jedoch einen ganzjährigen Trainingsbetrieb zu
ermöglichen, wurde vom VfL Lengsdorf der Wunsch geäußert, ein zusätzliches
Kunstrasen-Kleinspielfeld zu errichten. Gemäß politischem Beschluss wurde
die Umsetzung dieser Maßnahme finanziell durch städtische Haushaltsmittel in
Höhe von 229.713,12 € getragen (DS 1811430).
Dank dieser Erweiterung besteht auch in den Wintermonaten die Möglichkeit,
einen geregelten Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten und die
Außensportanlage zudem für den Schulsport nutzen zu können.
Die Belastungsgrenze bei einem Naturrasenplatz liegt bei jährlich 800 Stunden.
Gemäß aktuellem Belegungsplan weist diese Anlage im Vergleich zu anderen
Sportstätten eine eher niedrige Auslastung von maximal 700 Nutzungsstunden
durch den VfL Lengsdorf auf und wird zudem nicht regelmäßig von
Schulklassen oder weiteren Sportvereinen genutzt. Erst über einen
Nutzungsumfang von 800 Stunden hinaus kommt eine Umwandlung in einen
Kunstrasenplatz in Betracht.
Da die Anlage bereits durch ein Kunstrasen-Kleinspielfeld erweitert wurde, ist
ein zusätzlicher Umbau zur Ermöglichung einer höheren Nutzungsintensität
nicht begründbar. Aus sportfachlicher Sicht kann die Umwandlung des Platzes
in einen Kunstrasenplatz nicht befürwortet werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt Kenntnis von den inhaltlichen
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den
Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de