221697-98 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Haushaltsantrag der Koalition zur Förderung einer Hebammenambulanz - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697
Kerndaten
- Nummer
- 221697-98 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221697-98 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Haushaltsantrag der Koalition zur Förderung einer Hebammenambulanz - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem vorliegenden Änderungsantrag 221697-04 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 01.03.2023 wurden die Änderungsanträge 221697-04 sowie in die Beratungen des Finanzausschusses verwiesen mit der Maßgabe, dass die Verwaltung dort konkrete Zahlen zu dem Projekt „Hebammenambulanz Bonn“ in Bezug auf die Finanzierung vorlegt. Der Änderungsantrag 221697-04 sieht für das Projekt Hebammenambulanz ab 2023 einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 49.000 EUR sowie einen jährlichen Zuschuss für Personal- und Sachkosten von 178.000 EUR vor. Hingegen sieht der Änderungsantrag einen Zuschuss für Sach- und Personalkosten in Höhe von 50.000 € für 2023 und für 2024 mit 40.000 € vor. Die Förderung soll hiernach im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden. Die Finanzierung der Hebammenambulanz stellt keine kommunale Pflichtaufgabe dar. Angesichts der momentanen Lage in der geburtshilflichen Versorgung befürwortet die Verwaltung dennoch ausdrücklich eine Förderung in diesem Bereich. Nachdem das Thema bereits in der Kommunalen Gesundheitskonferenz thematisiert wurde, steht die Verwaltung seit über einem Jahr in engem Austausch mit diesbezüglich engagierten Bonner Hebammen. In diesem Rahmen wurde der Finanzierungsplan geprüft. Im Ergebnis konnten die ursprüngliche Schätzung der Personal- und Sachkosten der Hebammen reduziert werden. Der Finanzierungsplan ist beigefügt. Die Verwaltung schlägt eine Anschubfinanzierung in Höhe von 50.000 EUR fürSeite 1 von 3 Seite 2 2023 sowie eine Finanzierung von rund 84.000 EUR für 2024 in Form einer Fehlbedarfsdeckung vor. Grundlage der städtischen Kalkulation ist dabei eine 5 Tage Woche mit 4 Stunden Öffnungszeit täglich. Für den anschließenden Zeitraum könnte ggf. bedarfsgerecht auf Antrag neu entschieden werden. Anlage/n 1 Finanzplan Hebammenambulanz (öffentlich)Seite 2 von 3 Amt 53 Finanzierungsplan Hebammenambulanz Anschubfinanzierung für 2023 Finanzierung für Folgejahr Start 08/2023 2024 Personalkosten Koordinations- und Verwaltungskraft 22.000,00 € 53.000,00 € Hebammen-Ausfallpauschale * 2.500,00 € 5.000,00 € Personalkosten gesamt 24.500,00 € 58.000,00 € Anschaffungskosten, Miete und Sachkosten Anschaffungskosten für Erstausstattung (inkl. EDV) 15.000,00 € Miete inkl. Nebenkosten 7.000,00 € 17.000,00 € Sachkosten 3.500,00 € 9.000,00 € Gesamt 50.000,00 € 84.000,00 € * Kalkulation der Ausfallpauschale bei 5 Tagen Öffnungszeit a 4 Std. 22.03.2023Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de