← Vorlagen

221697-98 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Haushaltsantrag der Koalition zur Förderung einer Hebammenambulanz - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697

Nummer
221697-98 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 170,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.967 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221697-98 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Haushaltsantrag der Koalition zur Förderung einer
Hebammenambulanz - Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage 221697
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem vorliegenden Änderungsantrag 221697-04 nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom
01.03.2023 wurden die Änderungsanträge 221697-04 sowie in die Beratungen
des Finanzausschusses verwiesen mit der Maßgabe, dass die Verwaltung dort
konkrete Zahlen zu dem Projekt „Hebammenambulanz Bonn“ in Bezug auf die
Finanzierung vorlegt.
Der Änderungsantrag 221697-04 sieht für das Projekt Hebammenambulanz ab
2023 einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 49.000 EUR sowie
einen jährlichen Zuschuss für Personal- und Sachkosten von 178.000 EUR vor.
Hingegen sieht der Änderungsantrag einen Zuschuss für Sach- und
Personalkosten in Höhe von 50.000 € für 2023 und für 2024 mit 40.000 € vor.
Die Förderung soll hiernach im Rahmen einer Ausschreibung vergeben
werden.
Die Finanzierung der Hebammenambulanz stellt keine kommunale
Pflichtaufgabe dar. Angesichts der momentanen Lage in der geburtshilflichen
Versorgung befürwortet die Verwaltung dennoch ausdrücklich eine Förderung
in diesem Bereich. Nachdem das Thema bereits in der Kommunalen
Gesundheitskonferenz thematisiert wurde, steht die Verwaltung seit über einem
Jahr in engem Austausch mit diesbezüglich engagierten Bonner Hebammen. In
diesem Rahmen wurde der Finanzierungsplan geprüft. Im Ergebnis konnten die
ursprüngliche Schätzung der Personal- und Sachkosten der Hebammen
reduziert werden. Der Finanzierungsplan ist beigefügt.
Die Verwaltung schlägt eine Anschubfinanzierung in Höhe von 50.000 EUR fürSeite 1 von 3
Seite 2
2023 sowie eine Finanzierung von rund 84.000 EUR für 2024 in Form einer
Fehlbedarfsdeckung vor. Grundlage der städtischen Kalkulation ist dabei eine 5
Tage Woche mit 4 Stunden Öffnungszeit täglich.
Für den anschließenden Zeitraum könnte ggf. bedarfsgerecht auf Antrag neu
entschieden werden.
Anlage/n
1 Finanzplan Hebammenambulanz (öffentlich)Seite 2 von 3
Amt 53
Finanzierungsplan Hebammenambulanz
Anschubfinanzierung für 2023 Finanzierung für Folgejahr
Start 08/2023 2024
Personalkosten
Koordinations- und Verwaltungskraft 22.000,00 € 53.000,00 €
Hebammen-Ausfallpauschale * 2.500,00 € 5.000,00 €
Personalkosten gesamt 24.500,00 € 58.000,00 €
Anschaffungskosten, Miete und Sachkosten
Anschaffungskosten für Erstausstattung (inkl. EDV) 15.000,00 €
Miete inkl. Nebenkosten 7.000,00 € 17.000,00 €
Sachkosten 3.500,00 € 9.000,00 €
Gesamt 50.000,00 € 84.000,00 €
* Kalkulation der Ausfallpauschale bei 5 Tagen Öffnungszeit a 4 Std.
22.03.2023Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de