221697-91 AA · Änderungsantrag
Haushaltsänderungsantrag der Koalition: (Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs in Bonn) Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027) Antrag zur Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 221697-91 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 221697-91 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Langer 14.3.23 Haushaltsänderungsantrag der Koalition: (Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs in Bonn) Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027) Antrag zur Vorlage Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, im kommenden Doppelhaushalt für das Jahr 2023 1 Mio. Euro und für das Jahr 2024 500.000 Euro bereit zu stellen. Hiermit soll ein externes Gutachten für die Weiterentwicklung des Öffentlichen Nahverkehrs in Bonn finanziert werden, ebenso wie kurzfristige Verbesserungen, die insbesondere das Busnetz der Bundesstadt Bonn betreffen. Beide Maßnahmen unterstützen die Maßnahmen des Klimaplans und sind idealerweise in diesem Rahmen vorzusehen und zu finanzieren. Begründung Ziel einer Weiterentwicklung des mehr als 15 Jahre alten Nahverkehrsplans ist die umfassende Neubewertung des Einsatzes von unterschiedlichen Busformaten, Kleinbussen, Metrolinien sowie die Schaffung von Vorlaufbetrieben mit Schnellbuslinien für künftig zu schaffende (Straßen- )Bahnlinien. Es sollen dabei auch Linienführungen betrachtet werden mit dem Ziel, sehr stark belastete Strecken ggf. neu zu sortieren. Davon können auch aktuelle Stadtentwicklungsprojekte (bspw. die Umgestaltung Rathausgasse / Am Hof / Wesselstraße, Neubau ZOB) profitieren. Mit der Erstellung des Nahverkehrsplans soll aufgrund der knappenSeite 1 von 2 Seite 2 Ressourcen in der Stadtverwaltung ein externes Büro beauftragt werden. Der neue Nahverkehrsplan soll insbesondere auch einen priorisierten Umsetzungsvorschlag enthalten, der auch eine Schätzung des jeweiligen Mittelbedarfes enthält. Darüber hinaus sollen mit den Finanzmitteln wichtige Verbesserungen im Rahmen der Verkehrswende bereits für die Nahverkehrspläne im Dezember 2023 und 2024 umgesetzt werden. Gerade die Umgestaltung der (Innen-)Stadt zugunsten der klimafreundlichen Verkehre erfordert auch zügige Anpassungen des Angebotes von Bus und Bahn. Im Fokus dieser Nahverkehrsoffensive soll die Verlässlichkeit des ÖPNV und eine nachhaltige Verbesserung seines Angebotes stehen. U.a. sollen jedes Jahr zwei der sogenannten Durchmesserlinien getrennt werden, um die Pünktlichkeit der Busse zu erhöhen. Außerdem sollen die Schülerverkehre ausgebaut und verlässlicher gemacht werden. Die Verbesserung des ÖPNV-Angebots ist aktiver Klimaschutz. Die Attraktivität von Bus und Bahn muss weiterhin vorangetrieben werden, um mehr Menschen vom Umstieg auf den Umweltverbund zu überzeugen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de