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221697-89 AA · Änderungsantrag

Haushaltsänderungantrag der Koalition: (Schaffung von Quartiersgaragen und Energy Hubs) Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697

Nummer
221697-89 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-89 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
14.03.23
Haushaltsänderungantrag der Koalition: (Schaffung
von Quartiersgaragen und Energy Hubs)
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage 221697
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung sucht nach geeigneten Standorten für die Einrichtung von
Quartiersgaragen, die sowohl Stellplätze für Autos als auch für Fahrräder
bereithalten, und prüft deren Umsetzbarkeit. Denkbar sind auch Kooperation
mit Grundstückseigentümer:innen von Garagenhöfen und ähnlichen Auto-
Abstellanlagen. Hierfür werden für 2023 Planungskosten in Höhe von 100.000
Euro und für das Jahr 2024 200.000 Euro im Haushalt eingestellt. Darüber
hinaus wird die Fördermittelakquise aufgenommen.
2. Im Rahmen eines Pilotprojekts sollen ausgewählte Garagen zusätzlich als
Energy-Hub genutzt werden. Hier soll Strom aus erneuerbaren Energiequellen
gespeichert werden und per „Vehicle-to-grid“ dem umgebenden Viertel zur
Verfügung gestellt werden. Seitens der Stadt arbeiten der Liegenschaftsbetrieb,
die City Parkraum GmbH, SWB Energie und Wasser und die Bonn Netz GmbH
zusammen.
Begründung
Zu 1: Quartiersgaragen tragen zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in
der Stadt bei, da sie Parkplätze außerhalb von Wohngebieten gebündelt
bereitstellen. In Quartiersgaragen werden die Fahrzeuge der Bewohnenden
eines Stadtviertels wettergeschützt geparkt, anstatt dass diese vor den
Wohnhäusern auf der Straße abgestellt werden. Gleichzeitig werden in denSeite 1 von 2
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Quartiersgaragen Radabstellanlagen vorgehalten. So werden die Wohnstraßen
von ruhendem Verkehr befreit und die Suche der Anwohnenden nach einem
Stellplatz entfällt.
Zu 2: Bei der Bauleitplanung sollen auch die Technologien „Vehicle-to-grid“ und
„(Teil-)autarke Quartiers-Stromerzeugung" mitberücksichtigt werden, indem
dies Gebäude des umgebenden Viertels mit den hierfür erforderlichen
Anschlüssen versehen und so ans Stromnetz angeschlossen werden. Da ein
stabiles klimaneutrales Stromnetz im gesamtstädtischen Interesse liegt, sollte
sich die Stadt im Rahmen des Klimaplans daran organisatorisch und finanziell
beteiligen. Wichtig ist, dass diese Optionen von Beginn an mitgedacht und
mitgeplant werden, um hier die Zukunft nicht zu „verbauen“.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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