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221697-79 AA · Änderungsantrag

CDU-ÄnderungsantragEinbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697

Nummer
221697-79 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung
  3. Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-79 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Feyza Yildiz
David Lutz
14.03.2023
CDU-ÄnderungsantragEinbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage 221697
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.04.2023 Empfehlung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Für die drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr.,
Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) werden finanzielle Fördermittel
in Höhe von 336.084 Euro pro Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024
bereitgestellt.
Begründung
Die Angebote der Familienbildungsstätten richten sich an Familien, Eltern und
Kinder und sind vielfältig: Eltern-Kind-Angebote, geburts- und
familienvorbereitende Kurse, Selbsthilfeangebote, Vorträge und Kurse in
verschiedenen Bereichen, wie Gesundheit, Pädagogik, Bildung usw.
Der Bedarf an familienorientierten Angeboten und Hilfen ist in Bonn vorhanden
und wird durch die drei oben genannten Familienbildungsstätten abgedeckt.
Durch die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit der drei
Familienbildungsstätten werden viele Sozialräume im Bonner Stadtgebiet
erreicht.
Die Projektförderung der Familienbildungsstätten ermöglicht den Bonner
Familien die Wahrnehmung dieser Angebote und Hilfen. Ohne die FörderungSeite 1 von 2
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durch die Stadt Bonn würden die Familienbildungsstätten an ihre finanziellen
Grenzen stoßen und sind existenzgefährdend.
Der Förderauftrag ist gemäß § 16 des SGB VIII festgelegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de